Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1)         Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 1548) ‑ BauGB –
den Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ (vgl. Anlage 2 und 3)
als Satzung.

2)         Die Begründung wird gebilligt.

3)         Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingese­hen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


Frau Neidel erläutert die Beschlussvorlage.

 

Frau Sahlmann bezieht sich auf das im Beschluss beigefügte Gutachten „Bestandserfassung des Fledermausquartierpotential mit Maßnahmenvorschlägen zur Quartierentwicklung – Endbericht“ und stellt fest, dass es Gutachten älteren Datums gab, die andere Ergebnisse gebracht haben, als dieses neue Gutachten, in dem jetzt viel weniger Fledermäuse nachgewiesen wurden. Warum wurde ein neues Gutachten erstellt, gab es dafür besondere Gründe? Und was sind die Unterschiede?

Beantwortung durch Frau Neidel: „In jedem Planungsverfahren sollen die Bestandserhebungen so aktuell wie möglich sein. Dieses Gutachten ist in sehr enger Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) erarbeitet worden. Die Aktualisierung des Gutachtens war der UNB sehr wichtig. Erst dann konnte von dort die abschließende Stellungnahme abgegeben werden. Dieses aktuelle Gutachten sagt aus, dass es keine Fledermausvorkommen gibt, sondern dass es sich lediglich um Jagdreviere handelt und es durchaus Potentiale eröffnet, die man dann weiter ausbauen und damit den Fledermäusen als Wohnort/Potential anbieten kann.“

Ergänzende Information von Frau Krause (Planungsbüro Spok): „Der entscheidende Unterschied ist, dass das alte Gutachten die potentiellen Quartiere nur erfasst hat. Die potentiellen Quartiere sind in dem neuen Gutachten jetzt hinsichtlich realer Quartiere untersucht worden. In diesem Zusammenhang konnten keine realen Quartiere festgestellt werden.“

 

Herr Templin zu Protokoll:

Meine Frage lautet, ob Gutachten, die dem ausgelegten Beschluss beigefügt wurden und die nicht wie dieses Fledermausgutachten, da lag ja noch eins dabei, nachträglich noch geändert worden sind, in dem jetzt vorgelegten Satzungsbeschluss konsistent genutzt worden sind oder ob im vorgelegten Satzungsbeschluss Dinge geändert worden sind, die den Prämissen der entsprechenden Gutachten nicht entsprechen würden?

 

Beantwortung von Frau Neidel:

Die Prämissen entsprechen dem Gutachten.

 

Frau Krause vom Planungsbüro Spok geht auf die wesentlichen zeichnerischen und textlichen (redaktionellen) Änderungen, die aus der Abwägung resultieren, ein (Anlage 5 im Beschluss). Weiterhin erwähnt sie als weitere wesentliche Änderung die Ausgleichspflanzungen.

 

Die Ergänzungsschreiben der Oberen und Unteren Denkmalschutzbehörde werden dem Abwägungsbeschluss ergänzend und spätestens zur Gemeindevertretersitzung zur Verfügung gestellt.

 

Alle Nachfragen wurden beantwortet.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Frau Sahlmann, Herr Templin


Abstimmungsergebnis:

4 Zustimmungen / 3 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen