Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 1548) ‑ BauGB – den Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“, bestehend aus
Teil A: Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Teil B:  Textliche Festsetzungen
als Satzung.

2.    Die Begründung wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“

Bebauungsplan KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“, bestehend aus

·       Teil A – Planzeichnung (Maßstab im Original 1 : 1.000/Format DIN A2)

·       Teil B – Textliche Festsetzungen

·       Begründung

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 142/13/1 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 142/13/1:

Die DS-Nr. 142/13/1 wird einstimmig beschlossen.