Sitzung: 19.12.2013 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 142/13/1
1. Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend
dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl. I
S. 1548) ‑ BauGB – den Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“,
bestehend aus
Teil A: Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Teil B: Textliche Festsetzungen
als
Satzung.
2.
Die Begründung wird gebilligt.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt,
diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen
Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und
Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
· Abgrenzung Geltungsbereich
KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“
Bebauungsplan
KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“, bestehend aus
·
Teil
A – Planzeichnung (Maßstab im Original 1 : 1.000/Format DIN A2)
·
Teil
B – Textliche Festsetzungen
·
Begründung
An der Aussprache zur
DS-Nr. 142/13/1 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr.
142/13/1:
Die DS-Nr. 142/13/1 wird
einstimmig beschlossen.