In den Ausschüssen wurde die Info über einen zu schließenden städtebaulichen Vertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde im Oktober und November 2013 vorgestellt. Dies beinhaltet auch ein Wertgutachten, was wir anzweifeln. Daraus ergeben sich für unsere Fraktion folgende Anfragen:

 

1.    Warum will die Gemeinde Kleinmachnow das Medonwäldchen kaufen? Es befindet sich seit der Besiedlung von Kleinmachnow im Besitz der Kirche. Da es als Wald gewidmet ist, bringt es Kleinmachnow keinen Mehrwert.

2.    Warum muss die Kirchengemeinde nicht, wie andere Bürger und gemeinnützige Träger, die Parkflächen auf eigenem Grund und Boden einrichten und finanzieren?

3.    Warum wurde das Bodenwertgutachten schon vor dem Beschluss der Gemeindevertreter  erstellt, der eine Bebauung des Außenbereiches und Landschutzgebietes im alten Dorf ermöglichen soll?

4.    Nach Angaben im Wertgutachten Seite 21 ist die Gutachterin unparteiisch und neutral. Wurde das Gutachten für die Bodenbewertung über den fiktiven Verkehrswert ausgeschrieben? Wie erfolgte die Vergabe und Auswahl des Sachverständigenbüros Hänicke-Hurlin?

 

·  Es schließt sich ein Fragenkatalog an, der sich speziell auf das Wertgutachten des Sachverständigenbüros Hänicke-Hurlin bezieht.

 

Gutachten über den fiktiven Verkehrswert vom 13.09.2013:

 

Seite 19, 3.3.4 Bodenwertermittlung

Stahnsdorfer Preise sind nicht relevant für Kleinmachnow. Lt. Karte Seite 18 kann man nahe gelegenes Weinbergviertel zu Grunde legen. Bei Umrechnung vom Bodenpreis 210,00 € (Jahr 2012) ergibt sich ein Bodenrichtwert von 195 €/ m². Warum wurde das nicht getan?

 

Warum wurde nicht das nahe gelegene Weinberg- Gymnasium als Vergleichswert für eine Gemeinbedarfsfläche herangezogen?

Seite 17, Tabelle Bodenrichtwerte, Seite 20 Entwicklungsstand (43 %)

 

Hier ist die Anpassung an die Grundstücksfläche von 1020 m² vorzunehmen.

Die Bodenrichtwerte beziehen sich meist auf größere Grundstücke, wo die Kaufpreise niedriger liegen als bei kleinen Grundstücken. Hier ist eine Anpassung vorzunehmen. Damit würde das Verhältnis Kaufpreis zu Bodenrichtwert über 43 % liegen. Warum hat man die Anpassung auf die Grundstücksgröße nicht vorgenommen?

 

Liegen die herangezogenen Grundstücke ebenso wie Kleinmachnow im Speckgürtel (siehe Potsdam, ist höher)?

 

Seite 8 und Seite 20, Abzug für Erschließung

Seite 8,oben Ermittlung Anschlussbeiträge für Abwasser und Trinkwasser 16500 €,

Seite 20, unten ergibt einen Abzug von 21 €/ m². Die Kosten sind nicht abzuziehen, da sie nach Aussage von einem neutralen Gutachter schon in den Bodenrichtwertzonen berücksichtigt sind. Warum wurden auf Seite 20 trotzdem 21 €/ m² abgezogen?

 

Seite 3, Qualitätsstichtag

Der 15.08.2013 als Qualitätsstichtag muss neu angepasst werden, wenn der Verkauf stattfindet, erst nachdem der B-Plan rechtskräftig ist und der Kauf abgewickelt werden soll.  Davon unbenommen ist der Wertermittlungsstichtag.

Wird der Qualitätsstichtag zum aktuellen Kauftag dann neu angepasst?

 

 

Die Fragen sind durch die Verwaltung schriftlich beantwortet worden.