Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 2

1.    Die „Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ vom 26.09.2006 wird mit Wirkung zum 31.12.2013 aufgehoben.

2.    Die „Satzung über die Kostenerstattung der Schülerspeisung“ wird mit Wirkung ab 01.01.2014 beschlossen.


Frau Konrad führt in die Thematik ein und bittet um Zustimmung.

 

Herr Nieter zu Protokoll

Es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen Kita- und Schulkindern so wie auch zwischen Kindern, die Schulen in Trägerschaft der Gemeinde besuchen und Kindern, die Schulen freier Träger besuchen.

Es besteht jedoch ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe.

 

Herr Weis zu Protokoll

Alle Eltern, die ihre Kinder auf Schulen in freier Trägerschaft bringen, tun dies freiwillig und zahlen dafür auch freiwillig. Aus diesem Grund entstehen selbstverständlich Ungleichbehandlungen zu anderen Kindern. Es soll an dieser Stelle aber nicht der Eindruck entstehen, dass es ungerecht wäre, Kinder auf Schulen in freier Trägerschaft zu schicken.

 

An der Frage- und Diskussionsrunde beteiligen sich Frau Heilmann, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Templin, Herr Weis, Herr Singer und Herr Nieter.


Abstimmungsergebnis:

4 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 2 Enthaltungen – einstimmig angenommen