Sitzung: 07.01.2014 Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: DS-Nr. 163/13
1.
Die „Satzung
über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ vom 26.09.2006 wird mit Wirkung
zum 31.12.2013 aufgehoben.
2.
Die
„Satzung über die Kostenerstattung der Schülerspeisung“ wird mit Wirkung ab
01.01.2014 beschlossen.
Frau Konrad führt in
die Thematik ein und bittet um Zustimmung.
Herr Nieter zu Protokoll
Es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen Kita- und Schulkindern so wie
auch zwischen Kindern, die Schulen in Trägerschaft der Gemeinde besuchen und
Kindern, die Schulen freier Träger besuchen.
Es besteht jedoch ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe.
Herr Weis zu Protokoll
Alle Eltern, die ihre Kinder auf Schulen in freier Trägerschaft
bringen, tun dies freiwillig und zahlen dafür auch freiwillig. Aus diesem Grund
entstehen selbstverständlich Ungleichbehandlungen zu anderen Kindern. Es soll
an dieser Stelle aber nicht der Eindruck entstehen, dass es ungerecht wäre,
Kinder auf Schulen in freier Trägerschaft zu schicken.
An der Frage- und Diskussionsrunde beteiligen sich Frau
Heilmann, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Templin, Herr Weis, Herr Singer und
Herr Nieter.
Abstimmungsergebnis:
4 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 2 Enthaltungen – einstimmig
angenommen