Beschluss: zur Kenntnis genommen

Mit der Fachinformation BAU 001/14 wird über die erforderlichen Fällungen und Ausästungen zur Herstellung der Verkehrssicherheit in gemeindeeigenen Waldbereichen informiert.

 

Grundlage für die Bewertung und Festlegung zu Maßnahmen der Verkehrssicherung ist die von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Farke im Februar 2013 erarbeitete „rechtliche Bewertung der Verkehrssicherheitsanforderungen auf den gemeindeeigenen Waldflächen in Bezug auf das BGH-Urteil vom 02.10.2012 (ViZR 311/11)“. Danach werden Verkehrssicherungsmaßnahmen lediglich in Nachbarschaft zu Wohngrundstücken, zu Straßen und Parkplätzen und zu Hauptwegen im Wald durchgeführt.


Frau Neidel erläutert, dass der Bereich um den Weinberg herum ausgespart sei. Hierzu soll in der UVO-Sitzung am 19.02.2014 gesondert berichtet werden.

Leider wurden die Symbole/Zeichen in der Fachinformation nicht hinterlegt, so dass Herr Dr. Prüger an einer Vorlage die Symbole der Ausästung bzw. Fällung für alle erläutert.

Die Verwaltung nimmt den Hinweis von Herrn Templin zur möglichen Manipulation der Symbole entgegen.