Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Grohs erläutert die vorliegende Fachinformationsvorlage.

Sie berichtet, dass der Verwalter der Wohnanlage im Herbst letzten Jahres die Absicht erklärt hat, das derzeitige Erbbaurechtsgrundstück käuflich zu erwerben. Ein konkretes Kaufpreisangebot liegt nicht vor.

Herr Baumgraß ist der Meinung, dass die Verwaltung nicht veräußern sollte.

Herr Templin kann das Anliegen des Verwalters verstehen, aber auch er spricht sich dafür aus, dass das Grundstück nicht veräußert werden soll.

Frau Vogdt unterstützt die Aussagen von Herrn Baumgraß und Herrn Templin. Es sollte nicht veräußert werden, es liegt auch kein Kaufangebot vor.

Auch Herr Warnick plädiert dafür, dass keine Veräußerung des Grundstückes erfolgen sollte, auch wenn die Gemeinde einen höheren Kaufpreis erzielen könnte. Jedes Grundstück, was der Kommune erhalten werden kann, sollte behalten werden.

 

Der Finanzausschuss spricht sich dafür aus, dass Grundstück nicht zu veräußern.