Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die „Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ vom 26.09.2006 wird mit Wirkung zum 31.12.2013 aufgehoben.

2.    Die „Satzung über die Kostenerstattung der Schülerspeisung“ wird mit Wirkung ab 01.01.2014 beschlossen.


Frau Grohs erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft treten.

Die vorgelegte Drucksache wurde im Fachausschuss wie folgt abgestimmt:

Kulturausschuss                      4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltung

 

Frau Vogdt fragt nach, warum Empfänger von Wohngeld nach dem WoGG auch für eine Erstattung der Schülerspeisung in Frage kommen. Wo ist da der Zusammenhang? Weiterhin möchte Sie wissen, ob die Erstattung direkt an die Schulen oder an die Eltern gezahlt wird.

Frau Grohs informiert, dass der  Berechtigtenkreis aus dem Bundesprojekt „Bildung- und Teilhabepaket“ kommt und unsere Satzung die gleiche Grundlage – also den gleichen Berechtigtenkreis – haben soll, wie das  „Bildung- und Teilhabepaket“.

Zur zweiten Frage teilt Frau Grohs mit, dass die Kostenerstattung an die Eltern gezahlt wird.

Herr Baumgraß fragt ergänzend dazu nach, ob ein Kontrollsystem vorgesehen ist. Wer prüft, ob die Eltern das Geld auch für die Schülerspeisung ausgeben.

Herr Dr. Buchelt macht darauf aufmerksam, dass im § 2 (2) der Satzung geschrieben ist, das die Inanspruchnahme der Leistungen sowie die Kosten für die Inanspruchnahme des Schulessens nachzuweisen sind. Es handelt sich um eine Kostenerstattung, das heißt, Eltern sind in Vorleistung gegangen.

 

 


Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 163/13 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 163/13 erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen.