Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)         Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.Juli 2013 (BGBl. I S. 1548) ‑BauGB–
den Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ (vgl. Anlage 2 und 3)
als Satzung.

2)         Die Begründung wird gebilligt.

3)         Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingese­hen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.


Frau Sahlmann zu Protokoll:

„Ich kann diesem Satzungsbeschluss nicht zustimmen und das ist ebenfalls auch die Meinung des Ortsverbandes B90/Die Grünen. Aus folgenden Gründen: Es gibt nach meinem Dafürhalten Verfahrensfehler in der Abwägung. Der 2. Punkt sind die Natur- und Landschaftsschutzgründe. Jede Fläche in Kleinmachnow ist wichtig zu erhalten und gerade dieses Landschaftsschutzgebiet Parforceheide sollten wir nicht angreifen. Das wird hiermit getan. Der 3. Grund ist der Denkmalschutz. Auch dem Denkmalschutz wird nicht gebührend Rechnung gelegt. Und eine ganz wichtige Frage – und dazu hat sich auch die Agendagruppe geäußert – ist der Verkehr. Wir bekommen hier eine Kirche, die am Rande des Ortes liegt im Außenbereich. Die Kirchenglocken wird man in Stahnsdorf besser hören als in Kleinmachnow. Es ist nicht in Ordnung, im Jahr 2014 so deplatziert vom Ort zu bauen. Sie gehört einfach ins Zentrum und nicht an den Rand. Im Übrigen gibt es auch noch eine ungelöste Parkplatzfrage. 28 Parkplätze sind nicht ausreichend. Die Parkerei wird in den Grünflächen und Anliegerstraßen stattfinden.“


- Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 172/13 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 30.01.2014 zu setzen.