Sitzung: 20.01.2014 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 161/13
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der
Veräußerung von Grundstücken im Geltungsbereich des B-Plans KLM-BP-006-c-3
folgende Kriterien zu beachten:
1. keine Generierung von
zusätzlichen innerörtlichen bzw. Durchgangsverkehr durch Kleinmachnow,
2. Sicherstellung eines über
den reinen Grundstückverkaufspreis hinausgehenden langfristigen Ertrags für die
Gemeinde durch Gewerbesteueraufkommen,
3. Wahrung der
grünordnerischen Festsetzungen des B-Plans KLM-BP-006-c von 1997:
a) auf allen Flächen
(Misch-, Kern-, Gewerbeflächen) ist ein Flächenanteil von 30 % gärtnerisch zu
gestalten (Zi. B 3.4. der textlichen Festsetzungen des B-Plans 006-c von 1997),
b) Flachdächer sind mit
einem Anteil von 70% zu begrünen (Zi. B 3.9. der textlichen Festsetzungen des
B-Plans 006-c von 1997),
4.
Sicherstellung
von zukunftsorientierten Arbeitsplätzen (Zitat aus P&E-Selbstpräsentation
im Internet).
- Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 161/13 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 30.01.2014 zu setzen.