1.                  Herr Dorowski, Eichhörnchenweg 37

1.1.             Ich bin Sprecher der Anfang des Jahres gegründeten Bürgerinitiative für Natur und Kultur in Kleinmachnow, die sich dafür einsetzt, dass im Landschaftsschutzgebiet Altes Dorf nicht gebaut wird. Ich frage die Gemeindevertreter, haben Sie die 1.200 Unterschriften, die wir am Montag dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung übergeben haben, zur Kenntnis genommen haben und sind Sie sich über das Gewicht dieser Unterschriften bewusst? 75 % der Unterschriften sind aus Kleinmachnow. Es ist ein deutliches Engagement der Bürger in Kleinmachnow gegen dieses Vorhaben zu erkennen.

 

 

Herr Musiol, Vorsitzender Fraktion WIR

Natürlich haben wir es über den Vorsitzenden der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen und letztendlich fließt es auch in die Bewertung mit ein. Wie man es bewertet, muss jeder Einzelne entscheiden.

 

 

2.                   Herr Liebrenz, Fichtenhof 10

2.1.             Wie ist der Stand der Umsetzung des Neubaus der Seeberg-Grundschule?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Bauantragsunterlagen wurden am 11. November 2013 bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Für die Bearbeitung des Antrages haben wir in unserem Bauzeitenplan etwa drei Monate vorgesehen. Das würde bedeuten, dass wir Mitte oder Ende Februar 2014 die Baugenehmigung erhalten. Da das Brandschutzkonzept nicht mehr von der Bauaufsicht direkt, sondern durch einen externen Gutachter geprüft wird, könnte es vielleicht eine kleine Verzögerung geben. Die planmäßige Fertigstellung der Schule zum Schuljahr 2015/2016 wird dadurch aber nicht gefährdet. Die europaweite Ausschreibung der Bauleistungen wird im März erfolgen. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ausdrücklich bei den Mitarbeitern der Verwaltung sowie bei den Gemeindevertretern dafür bedanken, dass das Verfahren bisher in allen Einzelheiten so gut unterstützt wurde.

 

 

3.                   Frau Dr. Theiler, Leite 37

3.1.             Meine Fragen beziehen sich auf das laufende Beteiligungsverfahren Altes Dorf, über das heute auch abgestimmt werden soll.

Zum Einen wurde angemerkt, dass im derzeitigen Stellplatzkonzept keine Parkplatzflächen für eine zukünftige Nutzung von Herrenhaus und Schloss berücksichtigt sind. In der Abwägung hieß es dann dazu, dass dies im Städtebaulichen Vertrag geregelt werden soll. Im Städtebaulichen Vertrag konnte ich aber keine Regelungen dazu finden. Wie wird sichergestellt, dass diese Anforderung berücksichtigt wird? Im B-Plan wurde ausgeführt, dass Großveranstaltungen im Gutshof, bei denen auch die Bedarfsparkplätze im Innenraum genutzt werden dürfen, nur an weniger als zehn Tagen im Jahr stattfinden sollen, denn laut TA Lärm ist das dann ein seltenes Ereignis, an dem die Lärmgrenzen höher sein dürfen. In den Abwägungen wurde gesagt, dass diese Annahmen unrealistisch und schwer kontrollierbar seien. In der Abwägung hieß es dann dazu, dass das nicht Sachaufgabe der Bebauungsplanung ist. Im B-Plan wurde aber eben darauf hingewiesen, dass die Nutzung an nicht mehr als zehn Tagen erfolgen darf. Im Städtebaulichen Vertrag ist geregelt, dass diese Parkplätze an 24 Tagen genutzt werden dürfen. Wie stellen Sie sicher, dass die Vorgaben, die im B-Plan begründet und festgesetzt wurden, eingehalten werden?

 

 

Frau Sahlmann, Vorsitzende Fraktion B 90/Grüne

Ich sehe einen Widerspruch in der Abwägung und dem Städtebaulichen Vertrag, weil ursprünglich von zehn Großveranstaltungen im Jahr gesprochen wurde und jetzt steht im Städtebaulichen Vertrag etwas von 24 Großveranstaltungen. Meiner Meinung nach ist da ein Fehler passiert, den ich gerne ausgeräumt hätte, bevor ich den Unterlagen zustimmen kann.

 

 

Herr Burkardt, Vorsitzender Fraktion CDU/FDP

Dieses Thema wird auf der heutigen Gemeindevertretersitzung in sieben Tagesordnungspunkten behandelt. Dazu werden wir unsere Meinungen austauschen, Abwägungen vornehmen und am Ende darüber entscheiden. Es ist etwas schwierig, wenn Fragen zu Tagesordnungspunkten gestellt werden, da die ganze Diskussion zu diesen Tagesordnungspunkten vorweg genommen wird.

 

 

Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK

Der Charakter der Einwohnerfragestunde ist, dass Bürger Fragen stellen und diese beantwortet werden. Hier ist eine konkrete Frage gestellt worden, die beantwortet werden kann. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Bürger, wenn wir später in die Sitzung eintreten, nur noch zuhören müssen, haben sie hier die Möglichkeit eine Nachfrage zu stellen, wenn sie die Antwort nicht verstanden haben, dann finde ich das ein etwas seltsames Verhalten Bürgern und ihren Beteiligungsrechten gegenüber. Ich bin sehr dafür, dass Fragen, die hier gestellt werden, möglichst sachgerecht beantwortet werden.

Ich möchte darauf verweisen, dass, genau wie Frau Dr. Theiler gesagt hat, eine Differenz besteht zwischen den ausgelegten Bebauungsplanunterlagen und dem, was im Städtebaulichen Vertrag steht. Diese Differenz konnte in den Beratungen der Fachausschüsse weder ausgeräumt noch aufgehoben werden. Im Bauausschuss wurde zu Protokoll gegeben, dass gegenüber den Anforderungen, die im Bebauungsplan geäußert worden sind und dem, was wir heute zur Abstimmung vorgelegt bekommen haben, keine Änderungen bestehen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Im Bebauungsplanverfahren, das ausgelegt wurde, sind wir von einer zehnmaligen Nutzung im Jahr ausgegangen, im Städtebaulichen Vertrag stehen bis zu 24 Nutzungen im Jahr. Das ist immer noch eine untergeordnete Nutzung, sie wird nach TA Lärm noch nicht überschritten. Im Städtebaulichen Vertrag mit der Kirche ist geregelt, dass die Veranstaltungen vorher anzuzeigen sind, so dass wir einen Überblick darüber haben. Es ist kein Bestandteil der Relevanz des Bebauungsplanes und da der Städtebauliche Vertrag das ausreichend regelt, sehen wir als Verwaltung keinen Widerspruch.

 

 

Nachfrage von Frau Dr. Theiler:

Im B-Plan ist dazu vermerkt:

„Allerdings ist eine Nutzung der Bedarfsstellplätze als seltenes Ereignis, d. h. eine Nutzung an nicht mehr als zehn Kalendertagen, von der hier ausgegangen werden kann, einzustufen. Für diese seltenen Ereignisse gelten andere (höhere) Richtwerte der TA Lärm.“

Daraus schließe ich mit anderen Worten, dass im Gutshof nur deshalb die Lärmschwellen akzeptiert werden, weil diese zehn Tage als seltene Ereignisse ausgenommen werden. Und 24 Tage sind mehr, die müssten dann gerechnet werden und im Umkehrschluss heißt das für mich, dann wird es zu laut. Wie stellen Sie sicher, dass diese Lärmgrenzen eingehalten werden?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Meine Ausführungen haben sich nach Ihrer Nachfrage nicht geändert. Bis 24 Nutzungen im Jahr sind uns anzuzeigen.

 

 

4.                  Frau Winde, Im Hagen 15

4.1.             Meine Fragen beziehen sich auf das Grundstück Zehlendorfer Damm 71-73, das Grundstück auf dem das Seemannsheim steht. In der Gemeindevertreterversammlung im November 2013 hatte ich bereits gefragt, was die Gemeinde auf Grund der massiven Baumfällungen unternommen hat bzw. unternehmen wird. Darauf hat man mir geantwortet, dass die Landesforstbehörde zuständig sei und die Gemeinde nichts machen könne. Zwischenzeitlich habe ich gehört, dass Teile des Grundstückes doch in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen, was im nichtöffentlichen Teil derselben Sitzung bekanntgegeben wurde. Ich wundere mich, dass das nicht schon im öffentlichen Teil gesagt wurde.

Da die Gemeinde jetzt doch zuständig ist und die Baumschutzsatzung greift, frage ich erneut, was wird die Gemeinde unternehmen?

 

 

Frau Neidel, Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen

Es handelt sich um den vorderen Bereich des Grundstücks, direkt angrenzend an den Zehlendorfer Damm. Dort gibt es nach dem Bebauungsplan ein Baurecht, was durch den Eigentümer ausgenutzt wird. Dort gilt die Gehölzschutzsatzung. Für Fällungen, die erforderlich werden, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde. Auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks, wo an der  Waldfläche Rodungen stattgefunden haben, soll jetzt der Ausgleich festgesetzt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Anwohner durch einen kurzen Infobrief darüber zu informieren.

 

 

Nachfrage von Frau Winde:

Seit längerer Zeit finden dort auch umfangreiche Erdarbeiten statt, die auf eine Bebauung schließen. Ich spreche jetzt vom hinteren Teil des Grundstückes, wo, wie Sie sagen, eigentlich die Wiederaufforstung stattfinden soll. Können Sie das erklären?

 

 

Frau Neidel, Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen

Das kann ich jetzt nicht erklären. Die Verwaltung wird dies prüfen.

 

 

Anmerkung von Frau Winde:

Ich bitte darum. In der nächsten Sitzung werde ich noch einmal danach fragen.

 

 

Herr Dr. Klocksin, Vorsitzender Fraktion SPD/PRO

Was mir kartografisch in Erinnerung ist, gab es auf dem hinteren Teil des Grundstückes ein Gebäude, dessen Kellergeschoss nur noch besteht. Da ist ein Baufeld, das bebaut werden kann. Der Bereich um dieses hintere Gebäude und um das hintere Gebäude, das gerade renoviert wird, gehört alles in den Waldbereich. Der vordere Teil des gleichen Grundstücks ist aus Gründen, die mir nicht bekannt sind, geteilt und unterliegt nicht dem Waldgesetz. Das heißt, hier ist im konkreten Fall die Waldbewirtschaftung möglich, das ist nach brandenburgischem Waldgesetz sehr weitreichend. Man kann fast alles abholzen, wenn man neu pflanzt. Im vorderen Bereich würde die Gehölzschutzsatzung der Gemeinde greifen. Ich bitte zu prüfen, ob es zulässig ist, Ausgleichsmaßnahmen in einem Waldgebiet herzustellen. Meiner Meinung nach geht das nicht. Im Rahmen des Waldgesetzes muss durch den Eigentümer neu gepflanzt werden, aber Ausgleichsmaßnahmen, die zum Ausgleich der verlorenen Natur dienen soll, dürfen nicht dort aufgebracht werden, wo er ohnehin verpflichtet ist, Wald anzupflanzen. Vor dem Hintergrund haben wir Alle ein Interesse an der Information.

 

 

5.                   Frau Arndt, Zehlendorfer Damm 202

5.1.             Ich frage die Gemeindevertretung: Wie stellen Sie sich vor, das Parkplatzproblem zu lösen, wenn jetzt schon abzusehen ist, dass z. B. im Bereich des Kulturzentrums die Parkplätze nicht ausreichen? Ich wohne gleich nebenan und sehe, dass bei Veranstaltungen im Kulturzentrum regelmäßig 20 bis 30 Fahrzeuge einen Parkplatz suchen. Auf den für das Kulturzentrum hergerichteten Parkplätzen können maximal 12 Fahrzeuge parken. Die weiteren Fahrzeuge parken dann z. B. in der Allee am Forsthaus. Wenn dann gleichzeitig z. B. in der neuen Kirche eine Großveranstaltung stattfindet, werden dort ebenfalls Fahrzeuge parken wollen. Es wird katastrophal.

Ich frage die Gemeindevertreter: Wie gedenken Sie das zu lösen?

       Es wurden ja bereits Stellplätze am Kulturzentrum realisiert, die haben nichts mit den Plänen laut Bebauungsplan zu tun. Es wurde eine ganz andere Variante realisiert.

Welche Lärmauswirkungen wurden dort zu Grunde gelegt? Wurde überhaupt berechnet, mit welchen Lärmbeeinträchtigungen wir zu rechnen haben? Wird das vielleicht noch einmal geändert, falls der Bebauungsplan in Kraft treten sollte?

 

 

Frau Sahlmann, Vorsitzende Fraktion B 90/Grüne

Man kann sich diesem Fragenkomplex nur anschließen. Auch die Befürchtung der Parkerei in der Allee am Forsthaus und auch am Zehlendorfer Damm bis in die Siedlung Am Weinberg ist meines Erachtens mit dem Bebauungsplan nicht endgültig gelöst. Die wilde Parkerei wird stattfinden und die Sorge der Anwohnerin ist durchaus berechtigt und noch zu klären.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Hinsichtlich der Stellplätze am Zehlendorfer Damm 202 kann ich sagen, dass die Parkplätze, die es jetzt dort gibt, gemäß der Baugenehmigung errichtet worden sind. Nach Genehmigung dieses Bebauungsplanes werden wir daran arbeiten, die Umsetzung der Parkplätze gemäß  Bebauungsplan vorzunehmen. Ich gehe davon aus, dass mit den Stellplätzen und den Ersatzmöglichkeiten der Stellplätze der Erweiterungsfläche bei Großveranstaltungen es nicht zu anderen Beeinträchtigungen kommt, als bisher, wenn die Dorfkirche belegt ist. Ich glaube, dass wir mit diesem Bebauungsplan auch einen Schritt machen, der dem kirchlichen Zentrum, der Dorfkirche und der Nutzung in diesem Gebiet entspricht.

 

 

6.                   Herr Weis, Mittebruch 2

6.1.      Meine Frage bezieht sich auf den zur Entscheidung vorliegenden Beschluss zu den Kiebitzbergen. Gibt es außer den Informationen aus den Ausschusssitzungen noch weitere Informationen, da dort das Interesse besteht, im Sportzentrum ein REHA-Zentrum mit 2.000 m² einzurichten? Es geht im Ort das Gerücht um, dass es sich um das Teltower REHA-Zentrum handelt, welches sich im alten Stadtkern befindet. Dort hat dieses Zentrum bereits 20 Parkplätze auf eigenem Grundstück und 40 Parkplätze, die regelmäßig von morgens bis abends belegt sind. Wenn wirklich ein so großes REHA-Zentrum ins Sportforum zieht, inwieweit die Aussage von Ihnen, Herr Bürgermeister, dass es vergleichbar ist mit Gaststätte und Kegelbahn in der Verkehrsbelastung wäre. Das hatten Sie im Ausschuss so gesagt. Ich möchte das als in diesem Sachgebiet doch erfahrener Ingenieur sehr bezweifeln. Auf der Internetseite der Gemeinde habe ich leider keine Unterlagen gefunden, woraus hervorgeht, wie es im Bebauungsplanverfahren hinsichtlich der Einhaltung des Verkehrslärms in der Max-Reimann-Straße und in anderen Straßen geregelt ist.

6.2.      Seit einem Jahr hat die Gemeinde im Steinweg eine Fahrradstraße beantragt. Gestern hat mich aus dem Ministerium die Nachricht erreicht, dass die Fahrradstraße wohl abgelehnt wird. Ähnliche Informationen habe ich persönlich auch von der Verkehrsbehörde erhalten. Ist die Ablehnung schon in der Gemeinde angekommen? Das Ministerium ist jetzt der Meinung, es gäbe bestimmt Kriterien, nach denen diese Straße doch errichtet werden könnte, d. h. Beschränkung z. B. Anliegerverkehr u. ä. Dinge. Wird dieses ambitionierte Vorhaben durch die Gemeinde weiter verfolgt? Ich würde es begrüßen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Zu 6.1.

Den Gemeindevertretern wurden ergänzende Unterlagen zur möglichen späteren Nutzung des Sportforums durch ein REHA-Zentrum überreicht. Bei der Erstellung des Bebauungsplanes ist es unwesentlich, welcher Betreiber es sein wird. Die Ausgangszahlen sind entscheidend. Das was uns hinsichtlich einer möglichen Nutzung eines REHA-Zentrums vorgelegt worden ist, ist ein REHA-Zentrum, was tagsüber betrieben wird. In diesem Fall würden Kegelbahn und Gastronomie entfallen. Die Gastronomie wird erheblich verkleinert und zu einem Bistro im vorderen Bereich umgebaut werden. Im Erdgeschoss würde dann das REHA-Zentrum entstehen. Heute befinden wir uns im Verfahrensschritt der Aufstellung eines B-Planes und der Auslegung, noch nicht in der Entscheidung zum B-Plan. Ich gehe davon aus, und so hat es auch der Schallschutzgutachter bisher bestätigt, dass wir eine Verschiebung der Nutzung der unteren Bereiche haben. Tagsüber die Nutzung des REHA-Zentrums und in den Abend- und Nachtstunden werden wir durch den Wegfall der Kegelbahn und der Verkleinerung der Gastronomie keinen relevanten Lärm mehr haben. Ich glaube, dass es bei der Nutzung insgesamt zu einer günstigeren Lärmprognose kommt, dass ist auch nach der Stellungnahme des Schallschutzgutachters für diesen Aufstellungsbeschluss relevant. Entscheidend wird nach der Aufstellung dann aber die Abwägung.

 

 

Zu 6.2.

In Vorgesprächen ist uns auch schon mitgeteilt worden, dass unser ambitioniertes Vorhaben, die Einrichtung einer Fahrradstraße im Steinweg, wohl nicht positiv beschieden wird. Die Ablehnung ist noch nicht bei uns im Hause. Mir ist bekannt, dass das Ministerium dem nicht positiv gegenübersteht, die Untere Verkehrsbehörde hat sogar mir gegenüber verbal geäußert, dass sie sich das vorstellen könnte, und deshalb beim Ministerium nachgefragt hat. Wenn die Ablehnung im Hause ist, werden wir das Gespräch mit dem Ministerium suchen. Bei der Unteren Verkehrsbehörde haben wir angeregt, das Projekt zunächst auf zwei Jahre zu beschränken und dann zu evaluieren, weil ich mir vorstellen kann, dass eine Fahrradstraße zu dem von uns Allen gewünschten Erfolg führen wird, dass mehr Leute mit dem Rad zur Schule fahren. Es gibt ja auch das Projekt „Autofreie Schule“.

 

 

Anmerkung von Herrn Weis:

Bezüglich der Kiebitzberge finde ich es schade, dass es keinen Beschluss -1 gibt, denn es ist sehr wichtig, dass dieser Bebauungsplan konfliktfrei, auch mit den Anwohnern, durchgeht. Ich glaube, da besteht ein diverses Risiko. Die Öffentlichkeit hätte informiert werden können, das ist aber leider jetzt nicht passiert.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Wir haben einen Aufstellungsbeschluss. Die Anwohner werden über die gesamten Materialien informiert und dazu Stellung nehmen können, auch zu den dann vorliegenden schallschutzgutachterlichen Auswertungen hinsichtlich der Entwicklung des Lärms und der Beeinträchtigungen bei Einrichtung eines REHA-Zentrums. Das heißt, der Abwägungsbeschluss ist der rechtlich relevante Beschluss. Die Unterlagen werden alle vorgelegt und nur das, was wir abwägen, ist auch genehmigt. Falls es dann noch eine Erweiterung/Vergrößerung gibt, muss es eine Änderung des B-Planes geben und das ganze Verfahren geht von vorne los. Alle Anwohner werden ordnungsgemäß an dem Verfahren beteiligt.

 

 

7.                   Frau Behm, An der Stammbahn 181

7.1.             Seit einiger Zeit gehen Meldungen durch die Presse, dass die Deutsche Bahn AG die Friedhofsbahnbrücke über den Teltowkanal sowie angrenzende Grundstücke veräußern will. Diese Tatsache finde ich insofern empörend, als es sich um eine gewidmete Bahntrasse handelt, die eine der Grundlagen sein könnte, um den Ringschluss zwischen Wannsee und Teltow zu Ende zu bauen, wie er mal geplant war. Inwieweit hat die Verwaltung Kenntnis über ein eingeleitetes Entwidmungsverfahren bzw. Erkenntnis darüber, dass die Bahn AG Grundstücke einer gewidmeten Trasse veräußern darf? Gibt es Gutachten über den Wert der betroffenen Grundstücke, insbesondere ein belastbares Gutachten über den Zustand der Eisenbahnbrücke über den Teltowkanal?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Danke für die Frage. Im Bericht des Bürgermeisters wollte ich darüber informieren. Es ist aber kein Problem, die Informationen vorzuziehen. Der Verwaltung ist bekannt, dass die Deutsche Bahn AG diese Strecken verkaufen will. Es ist eine zweigeteilte Situation: Zum Einen kann ein Eigentümer diese Strecken verkaufen, damit ändert sich die Entwidmung nicht. Die müsste dann der Eigentümer beantragen. Die Verwaltung hat den Präsidenten des Eisenbahnbundesamtes angeschrieben, dass wir davon in Kenntnis gesetzt werden möchten, wenn eine Entwidmung beantragt wird. Bisher gibt es noch keinen Antrag auf Entwidmung. Es gibt aber ein Ansinnen der Deutschen Bahn, diese Strecken zu verkaufen. Eine Verkaufsprüfung und Ermittlung des Wertes dieser Strecken soll Ende Februar 2014 abgeschlossen werden. Dann liegt ein konkreter Kostenrahmen vor, sofern die Entscheidung dann auch auf Verkauf lautet. Ich bin der Auffassung, dass wir als Vorsorge seitens der Gemeinde diese Flächen, wenn sie auf den Markt kommen, erwerben müssen. So können die Flächen dann freigehalten werden für die Friedhofsbahn. Das ist aus meiner Sicht eine zukunftsorientierte Option, die die Gemeinde Kleinmachnow unbedingt haben sollte. Des Weiteren bemühen wir uns im Hinblick auf den hohen Stellenwert dieses Themas um eine Zusammenkunft aller Beteiligten unter Einschluss der Staatssekretärin Katharina Reiche. Ich plädiere hier auf Zukunftswahrung durch Erhalt dieser Flächen und auf keinen Fall eine Entwidmung.

 

 

Nachfrage von Frau Behm:

Durch die Medien ging, dass es um den Verkauf der Brücke und angrenzender Grundstücke geht. Meines Erachtens könnte die Bahn ja nur die komplette Trasse und nicht einzelne Grundstücke veräußern. Geht es um den Verkauf der gesamten Trasse?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Deutsche Bahn AG kann als Eigentümer auch einzelne Flächen verkaufen. Für die Gemeinde Kleinmachnow und die Zukunftswahrung wäre es sehr schädlich, wenn Teile im Bereich des Bahnhofes Dreilinden an Private verkauft werden. Damit wäre die Friedhofsbahn tot. Theoretisch wäre es aber möglich. Wenn andere Flächen noch von den Berliner Forsten erworben werden, wäre die Friedhofsbahn auch ohne Entwidmung auf ewig erledigt. Wir Kleinmachnower brauchen irgendwann einen Bahnanschluss, um einfach auch die Zukunftsprobleme des Verkehrs lösen zu können. Für diese Zukunftswahrung werde ich mich einsetzen.

 

 

Herr Dr. Klocksin, Vorsitzender Fraktion SPD/PRO

In der vergangenen Woche hatte ich im privaten Rahmen die Möglichkeit, den stellvertretenden Bezirksbürgermeister von Steglitz-Zehlendorf zu sprechen. Bei denen ist dieses Bewusstsein noch nicht so präsent. Ich will damit sagen, wenn der Abschnitt zwischen Wannsee und der Gemarkungsgrenze Dreilinden verkauft wird, dann können wir auf unserer Seite kaufen, was wir wollen, denn es kann nichts durchgeleitet werden. Das ist dann sozusagen der Riegel. Ich bitte den Bürgermeister, im Zusammenhang seiner Bemühungen auch mit dem Amtskollegen in Steglitz-Zehlendorf frühzeitig Kontakt aufzunehmen und sicherzustellen, dass die gesamte Trasse bewahrt wird.

 

 

Herr Singer, Fraktion Die LINKE

Herr Bürgermeister, wenn Sie Frau Katharina Reiche mit am Tisch haben, sollte man mal daran erinnern, dass im Einheitsvertrag stand, dass alle unterbrochenen Bahnlinien wieder herzustellen sind. Diese vertragliche Grundlage gilt eigentlich heute noch.

 

 

8.                   Herr Kunert, Lessingstraße 4

8.1.             Vor gut einer Woche hatten wir in Kleinmachnow eine Glatteissituation, von der auch die Tagenden des Hauptausschusses betroffen waren. Auf dem Bürgersteig, der zum Rathausmarkt gehört, hatte ich einen Unfall; ich bin ausgerutscht. Auf dem MAERKER-Portal habe ich am darauffolgenden Freitag den Vorfall geschildert und hatte gehofft, dass ich bis Dienstagabend eine Antwort erhalte, warum nicht gestreut wurde auf dem Rathausmarkt. Stattdessen habe ich die Antwort erhalten, dass mit Salz gestreut wurde und dass abends nicht gestreut wurde, weil man die Beschäftigten schonen wollte, für die Tätigkeit des nächsten Tages. Das hat mir Herr Dr. Gunther Prüger, Fachdienstleiter Tiefbau/Gemeindegrün/Stadtwirtschaft, geantwortet. Kann sich jeder Verantwortliche in Zukunft herausreden und sagen, wenn ich eine Aufgabe habe, ich habe am nächsten Tag weitere Aufgaben und muss mich schonen? Gilt in Kleinmachnow nicht mehr die Winterdienstsatzung? Wird in Zukunft bei Glatteissituationen am Rathausmarkt gestreut oder nicht? Des Weiteren ist mein Eintrag im MAERKER offensichtlich zensiert worden, denn er wurde herausgenommen. Ich habe geantwortet und möchte, dass er wieder aufgenommen wird. So geht es nicht.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Zensur kann ich nicht nachvollziehen. Es kann aber nicht sein, dass eine Anfrage, wenn sie nicht gefällt, herausgenommen wird. Morgen werde ich mich danach erkundigen.

Hinsichtlich der Antwort auf Ihre Frage bezüglich des Streuens an dem Montagabend nach der Hauptausschuss-Sitzung, als das Blitzeis einsetzte, muss ich sagen, dass ich so eine Antwort nicht gegeben hätte. Das Blitzeis, das ca. 21:30 Uhr einsetzte, hat uns überrascht. Nach der Winterdienstsatzung müsste nach Einbruch der Dunkelheit nicht gestreut werden, aber bei so einem Fall müssen Gefahrenbereiche gestreut werden. Ich werde mich beim Bauhof erkundigen. Es tut mir sehr leid, dass Sie gestürzt sind.

 

 

Nachfrage von Herrn Kunert:

Die Antwort ist nicht zufriedenstellend. Von 21:30 Uhr kann keine Rede sein, das Glatteis hat um 18:15 Uhr eingesetzt; noch mitten in der Winterdienstpflicht. Einen ersten Höhepunkt erreichte das Glatteis um 19:00 Uhr. Die Fläche vor dem Supermarkt REICHELT war spiegelglatt, man hätte dort Schlittschuhlaufen können.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Dazu kann ich nichts sagen, ich war in der Hauptausschuss-Sitzung. Als die Sitzung gegen 21:30 Uhr zu Ende und die Situation erkannt wurde, war nichts mehr machbar. Sie haben aber völlig Recht; ich werde mich für eine andere Umsetzung der Winterdienstsatzung einsetzen. Einsetzendes Blitzeis muss durch Notfallmaßnahmen geregelt werden.

 

 

Nachfrage von Herrn Kunert:

Als erstes Ziel dieser Anfrage möchte ich, dass spätestens mit Beendigung dieser Einwohnerfragestunde mein MAERKER-Eintrag wieder eingestellt wird. Ich möchte nicht, dass er zensiert gelöscht wird.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Bis zum Ende der Einwohnerfragestunde ist das nicht machbar. Der Eintrag wird morgen wieder ins MAERKER-Portal aufgenommen.