Sitzung: 30.01.2014 Gemeindevertretung
1.
Herr Dorowski, Eichhörnchenweg 37
1.1.
Ich bin Sprecher der Anfang des Jahres
gegründeten Bürgerinitiative für Natur und Kultur in Kleinmachnow, die sich
dafür einsetzt, dass im Landschaftsschutzgebiet Altes Dorf nicht gebaut wird.
Ich frage die Gemeindevertreter, haben Sie die 1.200 Unterschriften, die wir am
Montag dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung übergeben haben, zur Kenntnis
genommen haben und sind Sie sich über das Gewicht dieser Unterschriften
bewusst? 75 % der Unterschriften sind aus Kleinmachnow. Es ist ein deutliches
Engagement der Bürger in Kleinmachnow gegen dieses Vorhaben zu erkennen.
Herr Musiol, Vorsitzender
Fraktion WIR
Natürlich haben wir es über den Vorsitzenden der Gemeindevertretung zur
Kenntnis genommen und letztendlich fließt es auch in die Bewertung mit ein. Wie
man es bewertet, muss jeder Einzelne entscheiden.
2.
Herr Liebrenz, Fichtenhof 10
2.1.
Wie ist der Stand der Umsetzung des Neubaus
der Seeberg-Grundschule?
Bürgermeister Herr Grubert
Die Bauantragsunterlagen wurden am 11. November 2013 bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Für die Bearbeitung des Antrages haben wir in unserem Bauzeitenplan etwa drei Monate vorgesehen. Das würde bedeuten, dass wir Mitte oder Ende Februar 2014 die Baugenehmigung erhalten. Da das Brandschutzkonzept nicht mehr von der Bauaufsicht direkt, sondern durch einen externen Gutachter geprüft wird, könnte es vielleicht eine kleine Verzögerung geben. Die planmäßige Fertigstellung der Schule zum Schuljahr 2015/2016 wird dadurch aber nicht gefährdet. Die europaweite Ausschreibung der Bauleistungen wird im März erfolgen. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ausdrücklich bei den Mitarbeitern der Verwaltung sowie bei den Gemeindevertretern dafür bedanken, dass das Verfahren bisher in allen Einzelheiten so gut unterstützt wurde.
3.
Frau
Dr. Theiler, Leite 37
3.1.
Meine Fragen beziehen sich auf das laufende
Beteiligungsverfahren Altes Dorf, über das heute auch abgestimmt werden soll.
Zum Einen wurde angemerkt, dass im
derzeitigen Stellplatzkonzept keine Parkplatzflächen für eine zukünftige
Nutzung von Herrenhaus und Schloss berücksichtigt sind. In der Abwägung hieß es
dann dazu, dass dies im Städtebaulichen Vertrag geregelt werden soll. Im
Städtebaulichen Vertrag konnte ich aber keine Regelungen dazu finden. Wie wird
sichergestellt, dass diese Anforderung berücksichtigt wird? Im B-Plan wurde
ausgeführt, dass Großveranstaltungen im Gutshof, bei denen auch die
Bedarfsparkplätze im Innenraum genutzt werden dürfen, nur an weniger als zehn
Tagen im Jahr stattfinden sollen, denn laut TA Lärm ist das dann ein seltenes
Ereignis, an dem die Lärmgrenzen höher sein dürfen. In den Abwägungen wurde
gesagt, dass diese Annahmen unrealistisch und schwer kontrollierbar seien. In
der Abwägung hieß es dann dazu, dass das nicht Sachaufgabe der Bebauungsplanung
ist. Im B-Plan wurde aber eben darauf hingewiesen, dass die Nutzung an nicht
mehr als zehn Tagen erfolgen darf. Im Städtebaulichen Vertrag ist geregelt,
dass diese Parkplätze an 24 Tagen genutzt werden dürfen. Wie stellen Sie
sicher, dass die Vorgaben, die im B-Plan begründet und festgesetzt wurden,
eingehalten werden?
Frau Sahlmann, Vorsitzende
Fraktion B 90/Grüne
Ich sehe einen Widerspruch in der Abwägung
und dem Städtebaulichen Vertrag, weil ursprünglich von zehn Großveranstaltungen
im Jahr gesprochen wurde und jetzt steht im Städtebaulichen Vertrag etwas von
24 Großveranstaltungen. Meiner Meinung nach ist da ein Fehler passiert, den ich
gerne ausgeräumt hätte, bevor ich den Unterlagen zustimmen kann.
Herr Burkardt, Vorsitzender
Fraktion CDU/FDP
Dieses Thema wird auf der heutigen
Gemeindevertretersitzung in sieben Tagesordnungspunkten behandelt. Dazu werden
wir unsere Meinungen austauschen, Abwägungen vornehmen und am Ende darüber
entscheiden. Es ist etwas schwierig, wenn Fragen zu Tagesordnungspunkten
gestellt werden, da die ganze Diskussion zu diesen Tagesordnungspunkten vorweg
genommen wird.
Herr Templin, Vorsitzender
Fraktion BIK
Der Charakter der Einwohnerfragestunde ist,
dass Bürger Fragen stellen und diese beantwortet werden. Hier ist eine konkrete
Frage gestellt worden, die beantwortet werden kann. Wenn Sie der Meinung sind,
dass die Bürger, wenn wir später in die Sitzung eintreten, nur noch zuhören
müssen, haben sie hier die Möglichkeit eine Nachfrage zu stellen, wenn sie die
Antwort nicht verstanden haben, dann finde ich das ein etwas seltsames
Verhalten Bürgern und ihren Beteiligungsrechten gegenüber. Ich bin sehr dafür,
dass Fragen, die hier gestellt werden, möglichst sachgerecht beantwortet
werden.
Ich möchte darauf verweisen, dass, genau wie
Frau Dr. Theiler gesagt hat, eine Differenz besteht zwischen den ausgelegten
Bebauungsplanunterlagen und dem, was im Städtebaulichen Vertrag steht. Diese
Differenz konnte in den Beratungen der Fachausschüsse weder ausgeräumt noch
aufgehoben werden. Im Bauausschuss wurde zu Protokoll gegeben, dass gegenüber
den Anforderungen, die im Bebauungsplan geäußert worden sind und dem, was wir
heute zur Abstimmung vorgelegt bekommen haben, keine Änderungen bestehen.
Bürgermeister Herr Grubert
Im Bebauungsplanverfahren, das ausgelegt
wurde, sind wir von einer zehnmaligen Nutzung im Jahr ausgegangen, im
Städtebaulichen Vertrag stehen bis zu 24 Nutzungen im Jahr. Das ist immer noch
eine untergeordnete Nutzung, sie wird nach TA Lärm noch nicht überschritten. Im
Städtebaulichen Vertrag mit der Kirche ist geregelt, dass die Veranstaltungen
vorher anzuzeigen sind, so dass wir einen Überblick darüber haben. Es ist kein
Bestandteil der Relevanz des Bebauungsplanes und da der Städtebauliche Vertrag
das ausreichend regelt, sehen wir als Verwaltung keinen Widerspruch.
Nachfrage von Frau Dr. Theiler:
Im
B-Plan ist dazu vermerkt:
„Allerdings
ist eine Nutzung der Bedarfsstellplätze als seltenes Ereignis, d. h. eine
Nutzung an nicht mehr als zehn Kalendertagen, von der hier ausgegangen werden
kann, einzustufen. Für diese seltenen Ereignisse gelten andere (höhere)
Richtwerte der TA Lärm.“
Daraus
schließe ich mit anderen Worten, dass im Gutshof nur deshalb die Lärmschwellen
akzeptiert werden, weil diese zehn Tage als seltene Ereignisse ausgenommen
werden. Und 24 Tage sind mehr, die müssten dann gerechnet werden und im
Umkehrschluss heißt das für mich, dann wird es zu laut. Wie stellen Sie sicher,
dass diese Lärmgrenzen eingehalten werden?
Bürgermeister Herr Grubert
Meine Ausführungen haben sich nach Ihrer
Nachfrage nicht geändert. Bis 24 Nutzungen im Jahr sind uns anzuzeigen.
4.
Frau Winde, Im Hagen 15
4.1.
Meine Fragen beziehen sich auf das Grundstück
Zehlendorfer Damm 71-73, das Grundstück auf dem das Seemannsheim steht. In der
Gemeindevertreterversammlung im November 2013 hatte ich bereits gefragt, was
die Gemeinde auf Grund der massiven Baumfällungen unternommen hat bzw.
unternehmen wird. Darauf hat man mir geantwortet, dass die Landesforstbehörde
zuständig sei und die Gemeinde nichts machen könne. Zwischenzeitlich habe ich
gehört, dass Teile des Grundstückes doch in die Zuständigkeit der Gemeinde
fallen, was im nichtöffentlichen Teil derselben Sitzung bekanntgegeben wurde.
Ich wundere mich, dass das nicht schon im öffentlichen Teil gesagt wurde.
Da
die Gemeinde jetzt doch zuständig ist und die Baumschutzsatzung greift, frage
ich erneut, was wird die Gemeinde unternehmen?
Frau Neidel, Fachbereichsleiterin
Bauen/Wohnen
Es handelt sich um den vorderen Bereich des
Grundstücks, direkt angrenzend an den Zehlendorfer Damm. Dort gibt es nach dem
Bebauungsplan ein Baurecht, was durch den Eigentümer ausgenutzt wird. Dort gilt
die Gehölzschutzsatzung. Für Fällungen, die erforderlich werden, liegt die
Zuständigkeit bei der Gemeinde. Auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks, wo
an der Waldfläche Rodungen stattgefunden
haben, soll jetzt der Ausgleich festgesetzt werden. Die Verwaltung
beabsichtigt, die Anwohner durch einen kurzen Infobrief darüber zu informieren.
Nachfrage von Frau Winde:
Seit
längerer Zeit finden dort auch umfangreiche Erdarbeiten statt, die auf eine
Bebauung schließen. Ich spreche jetzt vom hinteren Teil des Grundstückes, wo,
wie Sie sagen, eigentlich die Wiederaufforstung stattfinden soll. Können Sie
das erklären?
Frau Neidel, Fachbereichsleiterin
Bauen/Wohnen
Das kann ich jetzt nicht
erklären. Die Verwaltung wird dies prüfen.
Anmerkung von Frau Winde:
Ich bitte darum. In der nächsten Sitzung werde ich noch einmal danach
fragen.
Herr Dr. Klocksin, Vorsitzender Fraktion
SPD/PRO
Was mir kartografisch in Erinnerung ist, gab
es auf dem hinteren Teil des Grundstückes ein Gebäude, dessen Kellergeschoss
nur noch besteht. Da ist ein Baufeld, das bebaut werden kann. Der Bereich um
dieses hintere Gebäude und um das hintere Gebäude, das gerade renoviert wird,
gehört alles in den Waldbereich. Der vordere Teil des gleichen Grundstücks ist
aus Gründen, die mir nicht bekannt sind, geteilt und unterliegt nicht dem
Waldgesetz. Das heißt, hier ist im konkreten Fall die Waldbewirtschaftung
möglich, das ist nach brandenburgischem Waldgesetz sehr weitreichend. Man kann
fast alles abholzen, wenn man neu pflanzt. Im vorderen Bereich würde die
Gehölzschutzsatzung der Gemeinde greifen. Ich bitte zu prüfen, ob es zulässig
ist, Ausgleichsmaßnahmen in einem Waldgebiet herzustellen. Meiner Meinung nach
geht das nicht. Im Rahmen des Waldgesetzes muss durch den Eigentümer neu
gepflanzt werden, aber Ausgleichsmaßnahmen, die zum Ausgleich der verlorenen
Natur dienen soll, dürfen nicht dort aufgebracht werden, wo er ohnehin
verpflichtet ist, Wald anzupflanzen. Vor dem Hintergrund haben wir Alle ein
Interesse an der Information.
5.
Frau Arndt, Zehlendorfer Damm 202
5.1.
Ich frage die Gemeindevertretung: Wie stellen
Sie sich vor, das Parkplatzproblem zu lösen, wenn jetzt schon abzusehen ist,
dass z. B. im Bereich des Kulturzentrums die Parkplätze nicht ausreichen? Ich
wohne gleich nebenan und sehe, dass bei Veranstaltungen im Kulturzentrum
regelmäßig 20 bis 30 Fahrzeuge einen Parkplatz suchen. Auf den für das
Kulturzentrum hergerichteten Parkplätzen können maximal 12 Fahrzeuge parken.
Die weiteren Fahrzeuge parken dann z. B. in der Allee am Forsthaus. Wenn dann
gleichzeitig z. B. in der neuen Kirche eine Großveranstaltung stattfindet,
werden dort ebenfalls Fahrzeuge parken wollen. Es wird katastrophal.
Ich
frage die Gemeindevertreter: Wie gedenken Sie das zu lösen?
Es
wurden ja bereits Stellplätze am Kulturzentrum realisiert, die haben nichts mit
den Plänen laut Bebauungsplan zu tun. Es wurde eine ganz andere Variante
realisiert.
Welche
Lärmauswirkungen wurden dort zu Grunde gelegt? Wurde überhaupt berechnet, mit
welchen Lärmbeeinträchtigungen wir zu rechnen haben? Wird das vielleicht noch
einmal geändert, falls der Bebauungsplan in Kraft treten sollte?
Frau Sahlmann, Vorsitzende
Fraktion B 90/Grüne
Man kann sich diesem Fragenkomplex nur anschließen.
Auch die Befürchtung der Parkerei in der Allee am Forsthaus und auch am
Zehlendorfer Damm bis in die Siedlung Am Weinberg ist meines Erachtens mit dem
Bebauungsplan nicht endgültig gelöst. Die wilde Parkerei wird stattfinden und
die Sorge der Anwohnerin ist durchaus berechtigt und noch zu klären.
Bürgermeister Herr Grubert
Hinsichtlich der Stellplätze am Zehlendorfer
Damm 202 kann ich sagen, dass die Parkplätze, die es jetzt dort gibt, gemäß der
Baugenehmigung errichtet worden sind. Nach Genehmigung dieses Bebauungsplanes
werden wir daran arbeiten, die Umsetzung der Parkplätze gemäß Bebauungsplan vorzunehmen. Ich gehe davon
aus, dass mit den Stellplätzen und den Ersatzmöglichkeiten der Stellplätze der
Erweiterungsfläche bei Großveranstaltungen es nicht zu anderen
Beeinträchtigungen kommt, als bisher, wenn die Dorfkirche belegt ist. Ich
glaube, dass wir mit diesem Bebauungsplan auch einen Schritt machen, der dem
kirchlichen Zentrum, der Dorfkirche und der Nutzung in diesem Gebiet
entspricht.
6.
Herr Weis, Mittebruch 2
6.1. Meine
Frage bezieht sich auf den zur Entscheidung vorliegenden Beschluss zu den
Kiebitzbergen. Gibt es außer den Informationen aus den Ausschusssitzungen noch
weitere Informationen, da dort das Interesse besteht, im Sportzentrum ein
REHA-Zentrum mit 2.000 m² einzurichten? Es geht im Ort das Gerücht um, dass es
sich um das Teltower REHA-Zentrum handelt, welches sich im alten Stadtkern
befindet. Dort hat dieses Zentrum bereits 20 Parkplätze auf eigenem Grundstück
und 40 Parkplätze, die regelmäßig von morgens bis abends belegt sind. Wenn
wirklich ein so großes REHA-Zentrum ins Sportforum zieht, inwieweit die Aussage
von Ihnen, Herr Bürgermeister, dass es vergleichbar ist mit Gaststätte und
Kegelbahn in der Verkehrsbelastung wäre. Das hatten Sie im Ausschuss so gesagt.
Ich möchte das als in diesem Sachgebiet doch erfahrener Ingenieur sehr
bezweifeln. Auf der Internetseite der Gemeinde habe ich leider keine Unterlagen
gefunden, woraus hervorgeht, wie es im Bebauungsplanverfahren hinsichtlich der
Einhaltung des Verkehrslärms in der Max-Reimann-Straße und in anderen Straßen
geregelt ist.
6.2. Seit
einem Jahr hat die Gemeinde im Steinweg eine Fahrradstraße beantragt. Gestern
hat mich aus dem Ministerium die Nachricht erreicht, dass die Fahrradstraße
wohl abgelehnt wird. Ähnliche Informationen habe ich persönlich auch von der
Verkehrsbehörde erhalten. Ist die Ablehnung schon in der Gemeinde angekommen?
Das Ministerium ist jetzt der Meinung, es gäbe bestimmt Kriterien, nach denen
diese Straße doch errichtet werden könnte, d. h. Beschränkung z. B.
Anliegerverkehr u. ä. Dinge. Wird dieses ambitionierte Vorhaben durch die
Gemeinde weiter verfolgt? Ich würde es begrüßen.
Bürgermeister Herr Grubert
Zu 6.1.
Den Gemeindevertretern wurden ergänzende
Unterlagen zur möglichen späteren Nutzung des Sportforums durch ein
REHA-Zentrum überreicht. Bei der Erstellung des Bebauungsplanes ist es
unwesentlich, welcher Betreiber es sein wird. Die Ausgangszahlen sind
entscheidend. Das was uns hinsichtlich einer möglichen Nutzung eines
REHA-Zentrums vorgelegt worden ist, ist ein REHA-Zentrum, was tagsüber
betrieben wird. In diesem Fall würden Kegelbahn und Gastronomie entfallen. Die
Gastronomie wird erheblich verkleinert und zu einem Bistro im vorderen Bereich
umgebaut werden. Im Erdgeschoss würde dann das REHA-Zentrum entstehen. Heute
befinden wir uns im Verfahrensschritt der Aufstellung eines B-Planes und der
Auslegung, noch nicht in der Entscheidung zum B-Plan. Ich gehe davon aus, und
so hat es auch der Schallschutzgutachter bisher bestätigt, dass wir eine
Verschiebung der Nutzung der unteren Bereiche haben. Tagsüber die Nutzung des
REHA-Zentrums und in den Abend- und Nachtstunden werden wir durch den Wegfall
der Kegelbahn und der Verkleinerung der Gastronomie keinen relevanten Lärm mehr
haben. Ich glaube, dass es bei der Nutzung insgesamt zu einer günstigeren
Lärmprognose kommt, dass ist auch nach der Stellungnahme des
Schallschutzgutachters für diesen Aufstellungsbeschluss relevant. Entscheidend
wird nach der Aufstellung dann aber die Abwägung.
Zu 6.2.
In Vorgesprächen ist uns auch schon
mitgeteilt worden, dass unser ambitioniertes Vorhaben, die Einrichtung einer
Fahrradstraße im Steinweg, wohl nicht positiv beschieden wird. Die Ablehnung
ist noch nicht bei uns im Hause. Mir ist bekannt, dass das Ministerium dem
nicht positiv gegenübersteht, die Untere Verkehrsbehörde hat sogar mir
gegenüber verbal geäußert, dass sie sich das vorstellen könnte, und deshalb
beim Ministerium nachgefragt hat. Wenn die Ablehnung im Hause ist, werden wir
das Gespräch mit dem Ministerium suchen. Bei der Unteren Verkehrsbehörde haben
wir angeregt, das Projekt zunächst auf zwei Jahre zu beschränken und dann zu
evaluieren, weil ich mir vorstellen kann, dass eine Fahrradstraße zu dem von
uns Allen gewünschten Erfolg führen wird, dass mehr Leute mit dem Rad zur
Schule fahren. Es gibt ja auch das Projekt „Autofreie Schule“.
Anmerkung
von Herrn Weis:
Bezüglich
der Kiebitzberge finde ich es schade, dass es keinen Beschluss -1 gibt, denn es
ist sehr wichtig, dass dieser Bebauungsplan konfliktfrei, auch mit den
Anwohnern, durchgeht. Ich glaube, da besteht ein diverses Risiko. Die Öffentlichkeit
hätte informiert werden können, das ist aber leider jetzt nicht passiert.
Bürgermeister Herr Grubert
Wir haben einen Aufstellungsbeschluss. Die
Anwohner werden über die gesamten Materialien informiert und dazu Stellung
nehmen können, auch zu den dann vorliegenden schallschutzgutachterlichen
Auswertungen hinsichtlich der Entwicklung des Lärms und der Beeinträchtigungen
bei Einrichtung eines REHA-Zentrums. Das heißt, der Abwägungsbeschluss ist der
rechtlich relevante Beschluss. Die Unterlagen werden alle vorgelegt und nur
das, was wir abwägen, ist auch genehmigt. Falls es dann noch eine
Erweiterung/Vergrößerung gibt, muss es eine Änderung des B-Planes geben und das
ganze Verfahren geht von vorne los. Alle Anwohner werden ordnungsgemäß an dem
Verfahren beteiligt.
7.
Frau Behm, An der Stammbahn 181
7.1.
Seit einiger Zeit gehen Meldungen durch die
Presse, dass die Deutsche Bahn AG die Friedhofsbahnbrücke über den Teltowkanal
sowie angrenzende Grundstücke veräußern will. Diese Tatsache finde ich insofern
empörend, als es sich um eine gewidmete Bahntrasse handelt, die eine der
Grundlagen sein könnte, um den Ringschluss zwischen Wannsee und Teltow zu Ende
zu bauen, wie er mal geplant war. Inwieweit hat die Verwaltung Kenntnis über
ein eingeleitetes Entwidmungsverfahren bzw. Erkenntnis darüber, dass die Bahn
AG Grundstücke einer gewidmeten Trasse veräußern darf? Gibt es Gutachten über
den Wert der betroffenen Grundstücke, insbesondere ein belastbares Gutachten
über den Zustand der Eisenbahnbrücke über den Teltowkanal?
Bürgermeister Herr Grubert
Danke für die Frage. Im Bericht des
Bürgermeisters wollte ich darüber informieren. Es ist aber kein Problem, die
Informationen vorzuziehen. Der Verwaltung ist bekannt, dass die Deutsche Bahn
AG diese Strecken verkaufen will. Es ist eine zweigeteilte Situation: Zum Einen
kann ein Eigentümer diese Strecken verkaufen, damit ändert sich die Entwidmung
nicht. Die müsste dann der Eigentümer beantragen. Die Verwaltung hat den Präsidenten
des Eisenbahnbundesamtes angeschrieben, dass wir davon in Kenntnis gesetzt
werden möchten, wenn eine Entwidmung beantragt wird. Bisher gibt es noch keinen
Antrag auf Entwidmung. Es gibt aber ein Ansinnen der Deutschen Bahn, diese
Strecken zu verkaufen. Eine Verkaufsprüfung und Ermittlung des Wertes dieser
Strecken soll Ende Februar 2014 abgeschlossen werden. Dann liegt ein konkreter
Kostenrahmen vor, sofern die Entscheidung dann auch auf Verkauf lautet. Ich bin
der Auffassung, dass wir als Vorsorge seitens der Gemeinde diese Flächen, wenn
sie auf den Markt kommen, erwerben müssen. So können die Flächen dann
freigehalten werden für die Friedhofsbahn. Das ist aus meiner Sicht eine
zukunftsorientierte Option, die die Gemeinde Kleinmachnow unbedingt haben sollte.
Des Weiteren bemühen wir uns im Hinblick auf den hohen Stellenwert dieses
Themas um eine Zusammenkunft aller Beteiligten unter Einschluss der
Staatssekretärin Katharina Reiche. Ich plädiere hier auf Zukunftswahrung durch
Erhalt dieser Flächen und auf keinen Fall eine Entwidmung.
Nachfrage
von Frau Behm:
Durch
die Medien ging, dass es um den Verkauf der Brücke und angrenzender Grundstücke
geht. Meines Erachtens könnte die Bahn ja nur die komplette Trasse und nicht
einzelne Grundstücke veräußern. Geht es um den Verkauf der gesamten Trasse?
Bürgermeister Herr Grubert
Die Deutsche Bahn AG kann als Eigentümer auch
einzelne Flächen verkaufen. Für die Gemeinde Kleinmachnow und die
Zukunftswahrung wäre es sehr schädlich, wenn Teile im Bereich des Bahnhofes
Dreilinden an Private verkauft werden. Damit wäre die Friedhofsbahn tot.
Theoretisch wäre es aber möglich. Wenn andere Flächen noch von den Berliner
Forsten erworben werden, wäre die Friedhofsbahn auch ohne Entwidmung auf ewig
erledigt. Wir Kleinmachnower brauchen irgendwann einen Bahnanschluss, um
einfach auch die Zukunftsprobleme des Verkehrs lösen zu können. Für diese
Zukunftswahrung werde ich mich einsetzen.
Herr Dr. Klocksin, Vorsitzender Fraktion
SPD/PRO
In der vergangenen Woche hatte ich im
privaten Rahmen die Möglichkeit, den stellvertretenden Bezirksbürgermeister von
Steglitz-Zehlendorf zu sprechen. Bei denen ist dieses Bewusstsein noch nicht so
präsent. Ich will damit sagen, wenn der Abschnitt zwischen Wannsee und der
Gemarkungsgrenze Dreilinden verkauft wird, dann können wir auf unserer Seite
kaufen, was wir wollen, denn es kann nichts durchgeleitet werden. Das ist dann
sozusagen der Riegel. Ich bitte den Bürgermeister, im Zusammenhang seiner
Bemühungen auch mit dem Amtskollegen in Steglitz-Zehlendorf frühzeitig Kontakt
aufzunehmen und sicherzustellen, dass die gesamte Trasse bewahrt wird.
Herr Singer, Fraktion Die LINKE
Herr Bürgermeister, wenn Sie Frau Katharina
Reiche mit am Tisch haben, sollte man mal daran erinnern, dass im
Einheitsvertrag stand, dass alle unterbrochenen Bahnlinien wieder herzustellen
sind. Diese vertragliche Grundlage gilt eigentlich heute noch.
8.
Herr Kunert, Lessingstraße 4
8.1.
Vor gut einer Woche hatten wir in
Kleinmachnow eine Glatteissituation, von der auch die Tagenden des
Hauptausschusses betroffen waren. Auf dem Bürgersteig, der zum Rathausmarkt
gehört, hatte ich einen Unfall; ich bin ausgerutscht. Auf dem MAERKER-Portal
habe ich am darauffolgenden Freitag den Vorfall geschildert und hatte gehofft,
dass ich bis Dienstagabend eine Antwort erhalte, warum nicht gestreut wurde auf
dem Rathausmarkt. Stattdessen habe ich die Antwort erhalten, dass mit Salz
gestreut wurde und dass abends nicht gestreut wurde, weil man die Beschäftigten
schonen wollte, für die Tätigkeit des nächsten Tages. Das hat mir Herr Dr.
Gunther Prüger, Fachdienstleiter Tiefbau/Gemeindegrün/Stadtwirtschaft,
geantwortet. Kann sich jeder Verantwortliche in Zukunft herausreden und sagen,
wenn ich eine Aufgabe habe, ich habe am nächsten Tag weitere Aufgaben und muss
mich schonen? Gilt in Kleinmachnow nicht mehr die Winterdienstsatzung? Wird in
Zukunft bei Glatteissituationen am Rathausmarkt gestreut oder nicht? Des
Weiteren ist mein Eintrag im MAERKER offensichtlich zensiert worden, denn er
wurde herausgenommen. Ich habe geantwortet und möchte, dass er wieder
aufgenommen wird. So geht es nicht.
Bürgermeister Herr Grubert
Die Zensur kann ich nicht nachvollziehen. Es kann aber nicht sein, dass
eine Anfrage, wenn sie nicht gefällt, herausgenommen wird. Morgen werde ich
mich danach erkundigen.
Hinsichtlich der Antwort auf Ihre Frage bezüglich des Streuens an dem
Montagabend nach der Hauptausschuss-Sitzung, als das Blitzeis einsetzte, muss
ich sagen, dass ich so eine Antwort nicht gegeben hätte. Das Blitzeis, das ca.
21:30 Uhr einsetzte, hat uns überrascht. Nach der Winterdienstsatzung müsste
nach Einbruch der Dunkelheit nicht gestreut werden, aber bei so einem Fall
müssen Gefahrenbereiche gestreut werden. Ich werde mich beim Bauhof erkundigen.
Es tut mir sehr leid, dass Sie gestürzt sind.
Nachfrage von Herrn Kunert:
Die Antwort ist nicht
zufriedenstellend. Von 21:30 Uhr kann keine Rede sein, das Glatteis hat um
18:15 Uhr eingesetzt; noch mitten in der Winterdienstpflicht. Einen ersten
Höhepunkt erreichte das Glatteis um 19:00 Uhr. Die Fläche vor dem Supermarkt
REICHELT war spiegelglatt, man hätte dort Schlittschuhlaufen können.
Bürgermeister Herr Grubert
Dazu kann ich nichts sagen, ich war in der Hauptausschuss-Sitzung. Als
die Sitzung gegen 21:30 Uhr zu Ende und die Situation erkannt wurde, war nichts
mehr machbar. Sie haben aber völlig Recht; ich werde mich für eine andere Umsetzung
der Winterdienstsatzung einsetzen. Einsetzendes Blitzeis muss durch
Notfallmaßnahmen geregelt werden.
Nachfrage von Herrn Kunert:
Als erstes Ziel dieser Anfrage
möchte ich, dass spätestens mit Beendigung dieser Einwohnerfragestunde mein
MAERKER-Eintrag wieder eingestellt wird. Ich möchte nicht, dass er zensiert
gelöscht wird.
Bürgermeister Herr Grubert
Bis zum Ende der Einwohnerfragestunde ist das nicht machbar. Der
Eintrag wird morgen wieder ins MAERKER-Portal aufgenommen.