Frau Grohs informiert, dass es sich hierbei um eine Informationsvorlage handelt und erläutert die geplanten Änderungen kurz. Es ist ein Meinungsbild gefragt.

Frau Zulla fragt nach, wer die Kosten für die Reparatur tragen muss, wenn nach Reinigungsarbeiten z. B. die Gehwegbefestigung kaputt geht?

Herr Tauscher teilt mit, dass der dafür die Kosten tragen muss, der den Reinigungsauftrag erhalten hat. Schäden sollen ja möglichst vermieden werden und deshalb sollen die nicht befestigten Gehwege oder auch die mit Fugen versehenen Gehwege nicht maschinell gereinigt werden.

Herr Warnick merkt an, dass der Hauptauftragnehmer, der Bauhof, angewiesen ist, Schäden durch Reinigung zu vermeiden. Eventuell entstandene Schäden sind dann auch durch den Bauhof zu beseitigen.

Herr Ehlert teilt mit, dass im Berliner Amtsblatt, welches jedes Jahr im Oktober erscheint, die Gehwege benannt sind, die für maschinelle Reinigung ungeeignet sind. Dies könnte Kleinmachnow auch übernehmen. Leider ist es in Kleinmachnow auch üblich, unbefestigte Gehwege maschinell zu reinigen. Dies ist aus seiner Sicht ein Zustand, der überhaupt nicht tragbar ist. 

Frau Grohs teilt abschließend mit, dass von der Verwaltung angestrebt wird, die entsprechende Beschlussvorlage in die nächste Beratungsrunde zu geben.