Beschluss: in Fachausschuss verwiesen mit Maßgabe

Die in den Bebauungsplänen der Gemeinde Kleinmachnow festgesetzten Höhenbeschränkungen für Einfriedungen von Grundstücken werden aufgehoben. Dies gilt rückwirkend.

 

 

Änderungsantrag durch den Einreicher; der Antrag lautet neu:

Die in den Bebauungsplänen der Gemeinde Kleinmachnow festgesetzten Höhenbeschränkungen bei Einfriedungen von Grundstücken sind wie folgt zu ändern:

 

straßenseitig:                           maximal zulässige Höhe 1,60m,

seitlich und rückwärtig:           maximal zulässige Höhe 1,80m.

 

Die vorstehende Änderung ist in einem Aufstellungsbeschluss zu präzisieren.

 

 

An der Aussprache zur geänderten DS-Nr. 007/14 beteiligen sich:

Herr Templin

Frau Sahlmann

Frau Scheib

Herr Dr. Klocksin

Frau Dr. Kimpfel

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Frau Sahlmann – Verweisung in den Bauausschuss und den Ausschüsse Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen (6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, keine Stimmenenthaltung).