Sitzung: 03.03.2014 Hauptausschuss
Beschluss: in Fachausschuss verwiesen mit Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 007/14
Die in den Bebauungsplänen der
Gemeinde Kleinmachnow festgesetzten Höhenbeschränkungen für Einfriedungen von
Grundstücken werden aufgehoben. Dies gilt rückwirkend.
Änderungsantrag durch den
Einreicher; der Antrag lautet neu:
Die in den Bebauungsplänen der Gemeinde
Kleinmachnow festgesetzten Höhenbeschränkungen bei Einfriedungen von
Grundstücken sind wie folgt zu ändern:
straßenseitig: maximal zulässige Höhe 1,60m,
seitlich und rückwärtig: maximal zulässige Höhe 1,80m.
Die vorstehende Änderung ist in einem
Aufstellungsbeschluss zu präzisieren.
An der Aussprache zur
geänderten DS-Nr. 007/14 beteiligen sich:
Herr Templin
Frau Sahlmann
Frau Scheib
Herr Dr. Klocksin
Frau Dr. Kimpfel
Geschäftsordnungsantrag von
Frau Sahlmann – Verweisung in den Bauausschuss und den Ausschüsse Umwelt,
Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Abstimmung zum
Geschäftsordnungsantrag:
Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen (6 Ja-Stimmen,
4 Nein-Stimmen, keine Stimmenenthaltung).