Sitzung: 20.03.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 25, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 017/14
2. Die 1. Änderung soll sich beschränken auf die Erweiterung der überbaubaren Grundfläche (Baufenster) und die Erhöhung der zulässigen Grundfläche (GR) auf dem Grundstück Käthe-Kollwitz-Straße 31 in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 11, Flurstücke 228 und 229.
3. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-015 „Käthe-Kollwitz-Straße/Kiefernweg“
· Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes mit Anschreiben vom 23.01.2014 und Lageplan
Ø Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 017/14 beteiligt sich:
Frau Scheib
Abstimmung zur DS-Nr.017/14:
Die DS-Nr. 017/14 wird einstimmig
abgelehnt.