Sitzung: 20.03.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 020/14
Aufgrund der §§ 14 und 16
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) i. V. m.
§ 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18.12.2007 (GVBl. I/07 S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 16.05.2013 (GVBl. I/13) wird die in der Anlage beigefügte
Satzung über die
Veränderungssperre für den Bereich „Kiebitzberge“
beschlossen.
Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekanntzumachen. Sie tritt mit
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen
· Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich „Kiebitzberge“ (Bebauungsplangebiet KLM-BP-020 „Kiebitzberge“)
· anliegende Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereiches
An der Aussprache zur DS-Nr. 020/14 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 020/14:
Die DS-Nr. 020/14 wird einstimmig beschlossen.