Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.              Das durch die Gemeindevertretung am 10.02.2011 für den Straßenbau „Schopfheimer Allee“ beschlossenen Bauprogramm wird wie folgt geändert:

 

a.             Die Fahrbahnbreite beträgt außer am Engpass vor dem Zweifamilienhaus und im S-Kurvenbereich durchgängig 6,50 m ohne Fahrradstreifen und zzgl. Bürgersteig

 

b.             Die Anbindung an den Rathausmarkt wird mit bestehender Fahrbahnbreite des Adolf–Grimme–Ringes Ost mit 6,50 m fortgeführt

 

c.             Der Kreisverkehr am oberen Ende der Schopfheimer Allee auf Höhe der Waldorfkita hat einen Außendurchmesser von 30 m.

 

d.             Der Einmündungsbereich in die Karl–Marx–Str. wird so gestaltet, dass ein Fahren für Bus und Lkw in beide Richtungen möglich ist.

 

e.             Die Straße wird nicht als Fahrradstraße gewidmet.

 

f.               Der S-Kurvenbereich wird mit einer Fahrbahnbreite von maximal 7,25 m realisiert.

 

Die Änderungen zum Bauprogramm alt und neu sind in der Anlage 1 „Straßenbau Schopfheimer Allee – Übersicht zu beschlussrelevanten Parametern“ tabellarisch gegenübergestellt.

 

Die Anlage 2 „Straßenbau Schopfheimer Allee - Lagepläne 1 bis 3“ stellt das veränderte Bauprogramm zeichnerisch dar.

 

2.              Die Änderungen zum Bauprogramm sind in einem 2. Änderungsvertrag zum zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und der BBIS am 21.12.2005 (UR-Nr. Fl. 88/2009) geschlossenen und am 07.10.2009 (UR-Nr. Fl.1039/2009) erstmals geänderten städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.

 

2.              Die Entwurfsplanung ist entsprechend den Änderungen zu überarbeiten und die dazugehörigen Kosten sind zu berechnen.

 

3.              Die Finanzmittel zum Straßenbau für die Maßnahme M–000050 „Straßenbau auf dem Seeberg/Schopfheimer Allee“ stehen durch Ermächtigungsübertragung von 2013 in das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 901.502,38 € zur Verfügung.

 

Über die restlichen noch zu bestimmenden Finanzmittel, die sich aus der aktualisierten Kostenberechnung ergeben, ist gesondert zu befinden.


Frau Neidel erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Tauscher weist darauf hin, dass in der Anlage 1 (Tabelle, Spalte 4) das Ursprungsdatum (Tag der Ausfertigung) der DS-Nr. 042/14 stehen sollte und nicht das Datum 15.05.2014.

In Bezug auf die Nachfrage von Herrn Tauscher, dass gar keine Leuchten in den Plänen ausgewiesen seien, führt Frau Neidel aus: „In dem Bauprogramm enthalten sind die Beleuchtung und die Wasser- und Abwasserleitungen. In den der Drucksache jetzt als Anlage beigefügten Lageplänen wurden nur die Punkte ausgewählt und dargestellt, die zum veränderten Bauprogramm relevant sind.“

Zur Lärmschutzwand wird Frau Neidel im Hauptausschuss berichten.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll: „Ich bin sehr überrascht, dass diese Unterlage, die uns hier vorliegt, als Kompromiss bezeichnet wird. Es geht schon aus der ersten Zeile hervor, hier geht es um die Fahrbahnbreite in der Übersichtstabelle. Im beschlossenen Bauprogramm war eine Fahrbahnbreite von 5,50 m vorgesehen. Der Gutachter Herr Dipl.-Ing. Baier hat 6,00 m oder 5,90 m vorgeschlagen und was unser Bürgermeister als Kompromiss herausgefunden hat, sind jetzt 6,50 m und in den Kurvenbereichen 7,20 m. Die Breite geht also über den Vorschlag des Gutachters hinaus. Und dieses Maß ist eine Breite, die man nicht bei einer Zufahrt zu Schulen benötigt, denn da würden normalerweise 5,50 m tatsächlich ausreichen beim Begegnungsverkehr Lkw/Pkw. Hier wurde ein Begegnungsverkehr von zwei Bussen vorausgesetzt. Es werden außerdem zur Bemessung des Kreisverkehres 15 m lange Busse für den Planer zugrunde gelegt, so dass man diesen Kreisverkehr von 30 m Durchmesser bekommt. 15 m lange Busse sind nicht die Regelfahrzeuge – 12 m Busse würden ausreichen. Zum anderen wurde uns ja immer gesagt, dass der Busverkehr über den Adolf-Grimme-Ring geht, so wie es jetzt geht und so wird es auch in Zukunft sein. Und deswegen verstehe ich nicht diese überdimensionierte Straßenbreite. Weiterhin ist nicht zu verstehen, dass die Fahrradstraße keine Empfehlung bekommen hat. Und das ist ja das, was wir wollten. Wir wollen vor den Schulen weniger Autoverkehr, wir wollen das Fahrradfahren fördern. Ich kann dieser Unterlage, so wie sie jetzt vorliegt, nicht zustimmen. Im Übrigen kann ich verstehen, dass die Vertreter der Waldorfschule jetzt sagen, wir wollen endlich die Lösung. Also das kann ich durchaus verstehen, dass man nach so langer Zeit eine Lösung haben will. Aber ich finde, dass man nicht auf Biegen und Brechen jetzt dort in den Wald quasi eine kleine Autobahn bauen sollte, die unseren Vorstellungen von der Kommune - was den Verkehr betrifft - völlig entgegenwirkt.“

 

Frau Neidel bittet darum, nicht nur die Erschließung der Schule im Auge zu behalten. Es ginge hier um ein größeres Gebiet, um ein Bebauungsplangebiet mit der Nutzung Sporthalle, die nicht nur für den Schulsport zur Verfügung steht, sondern auch für andere Nutzungen. Und gerade dann sind es Busse, die hoch und runter fahren. Auch das SO2, hier handelt es sich um eine Verkehrsfläche die im B-Plan festgesetzt ist, habe noch Baurecht. Unabhängig von der jetzigen Straßenbreite sei der Ausgleich zu erbringen; 6,50 m sei das Maß.

 

Herr Musiol weist darauf hin, dass es keinen Beschluss gibt, die Sporthalle über die schulischen Zwecke hinaus zu nutzen.

 

Frau Storch weist auf ein mögliches Kostenrisiko hin. Eine Finanzierung müsse stehen, dies sei hier nicht der Fall.

 

Alle Nachfragen wurden beantwortet.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Frau Dr. Kimpfel, Herr Tauscher, Frau Sahlmann, Frau Storch, Herr Musiol


Abstimmungsergebnis:

1 Zustimmung / 4 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich abgelehnt