Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.              Das durch die Gemeindevertretung am 10.02.2011 für den Straßenbau „Schopfheimer Allee“ beschlossenen Bauprogramm wird wie folgt geändert:

 

a.             Die Fahrbahnbreite beträgt außer am Engpass vor dem Zweifamilienhaus und im S-Kurvenbereich durchgängig 6,50 m ohne Fahrradstreifen und zzgl. Bürgersteig

 

b.             Die Anbindung an den Rathausmarkt wird mit bestehender Fahrbahnbreite des Adolf–Grimme–Ringes Ost mit 6,50 m fortgeführt

 

c.             Der Kreisverkehr am oberen Ende der Schopfheimer Allee auf Höhe der Waldorfkita hat einen Außendurchmesser von 30 m.

 

d.             Der Einmündungsbereich in die Karl–Marx–Str. wird so gestaltet, dass ein Fahren für Bus und Lkw in beide Richtungen möglich ist.

 

e.             Die Straße wird nicht als Fahrradstraße gewidmet.

 

f.               Der S-Kurvenbereich wird mit einer Fahrbahnbreite von maximal 7,25 m realisiert.

 

Die Änderungen zum Bauprogramm alt und neu sind in der Anlage 1 „Straßenbau Schopfheimer Allee – Übersicht zu beschlussrelevanten Parametern“ tabellarisch gegenübergestellt.

 

Die Anlage 2 „Straßenbau Schopfheimer Allee - Lagepläne 1 bis 3“ stellt das veränderte Bauprogramm zeichnerisch dar.

 

2.              Die Änderungen zum Bauprogramm sind in einem 2. Änderungsvertrag zum zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und der BBIS am 21.12.2005 (UR-Nr. Fl. 88/2009) geschlossenen und am 07.10.2009 (UR-Nr. Fl.1039/2009) erstmals geänderten städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.

 

2.              Die Entwurfsplanung ist entsprechend den Änderungen zu überarbeiten und die dazugehörigen Kosten sind zu berechnen.

 

3.              Die Finanzmittel zum Straßenbau für die Maßnahme M–000050 „Straßenbau auf dem Seeberg/Schopfheimer Allee“ stehen durch Ermächtigungsübertragung von 2013 in das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 901.502,38 € zur Verfügung.

 

Über die restlichen noch zu bestimmenden Finanzmittel, die sich aus der aktualisierten Kostenberechnung ergeben, ist gesondert zu befinden.


Frau Neidel, Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Die vorgelegte Drucksache wurde in den Fachausschüssen wie folgt abgestimmt:

Bauausschuss                          5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Umweltausschuss                    1 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Frau Neidel berichtet, dass im Februar 2014 zwischen der BBIS und der Gemeinde Kleinmachnow ein Einigungsvorschlag erzielt wurde, der allen Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern am 24. März 2014 zugegangen ist.

 

Frau Vogdt möchte wissen, ob die Klagen zurückgenommen werden, wenn die Einigung umgesetzt ist. Welche weiteren Kosten entstehen der Gemeinde?

Für Sie ist es schwierig dieser Drucksache zuzustimmen, wenn nicht alle Kosten, im Groben, bekannt sind.

Frau Neidel schätzt, dass mit einer Kostensteigerung von bis zu 10 Prozent zu rechnen ist, d.h. maximal 1 Mio. € Gesamtkosten.

 

Frau Vogdt gibt zu Protokoll:

Wenn wir diesem zustimmen, dann bis maximal 1 Mio. €. Sonst muss das nochmal neu in den nächsten Finanzausschuss.  

Laut Frau Grohs ist es nicht diskutabel, dass es eines gesonderten Beschluss der Gemeindevertretung bedarf, weil die über die bisherige Planung hinausgehende Summe 30.000,00 € überschreiten wird. Dies wäre die Grenze, bis zu der die Kämmerin noch frei entscheiden könnte.

Frau Vodgt wünscht die  Aufnahme eines Zusatzes in diese Drucksache:

„Es wird damit gerechnet, dass die Zusatzkosten maximal 10 % betragen werden.“

Herr von Wnuk-Lipinski stimmt der Aussage von Frau Vogdt zu. Welche weiteren Kosten noch entstehen, ist nicht bekannt. Daher kann die Drucksache aus seiner Sicht nur abgelehnt werden.

Frau Neidel beantwortet die noch offene Frage zum Thema Klagen, und teilt mit, dass diese dann zurückgenommen werden.

Herr Templin macht deutlich, dass es bei diesem Beschluss einiges zu beachten gibt. Es geht nicht nur um eine Kostendeckelung, sondern, die BBIS ist dafür bekannt, dass sie die Verträge, die mit der Gemeinde geschlossen werden, ganz genau prüft.

Laut Herrn Templin ist der Punkt 10 des Einigungsvorschlages nicht hinzunehmen. Eine „Kosten-Dissens-Klausel“ geht aus seiner Sicht gar nicht.

 

Herr Templin formuliert folgende Maßgabe:

g.) Die Straßenbaumaßnahme wird nur dann in einem höheren Umfang als ursprünglich vorgesehen realisiert, wenn die BBIS rechtsverbindlich die Übernahme von 60 % der Ausbaukosten erklärt. 

 

Des Weiterhin sollte laut Herrn Templin die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme erst erfolgen, wenn der Neubau der 3. Grundschule abgeschlossen ist. Unsere Kinder müssen geschützt werden.

Frau Schwarzkopf schließt sich den Vorrednern an. Sie kann dieser Drucksache nicht zustimmen.

Herr Tauscher lobt die gründliche Ausführung von Herrn Templin.

 

Herr Tauscher gibt zu Protokoll:

Herr Templin hat nochmals auf die Belastung der Kinder verwiesen. Ich muss sagen, seit Jahr und Tag muten wir durch die Dissenssituation, die wir haben mit der BBIS, den Kindern und den Eltern sowohl für die Waldorf-Kita, ein Objekt der Gemeinde, als auch für die Schüler der 3. Grundschule Auf dem Seeberg, eine Menge zu.

Das heißt, wir reiten mit hohem Mut und Forschheit zu Lasten der Schwächeren. Das mag jetzt in dem hier vorliegenden Material noch nicht alles ausgereift sein, dass sehe ich auch so. Trotzdem sollte man die „Lokomotive“ wieder auf die Schienen heben. Das was noch auszuhandeln ist, ist natürlich eine Aufgabe. Es wäre auch schön, wenn man zum Beispiel, wir hatten das im Umweltausschuss angesprochen und Frau Neidel dazu auch gehört, das Gesamtbild, also mit dem Neubau der Grundschule und die Verkehrssituation, in der Gesamtheit mal sehen würde. Frau Neidel sagte dies im Umweltausschuss auch zu.

Alle Baumaßnahmen sollten nicht gleichzeitig durchführt werden.

Die Formulierung dieser Dissens-Klausel ist für mich auch neu. Warum ist die so gewählt worden?

 

Herr Tauscher fragt nach, ob die Änderungen des städtebaulichen Vertrages nachgereicht werden? Dies bejaht Frau Neidel, zum Hauptausschuss, wie Herr Grubert mitgeteilt hat.

Abschließend merkt Herr Tauscher an, dass das „Trauerspiel“ beendet werden muss. Alle Bedenken sind ernst zu nehmen.

Herr Dr. Buchelt findet ebenfalls, dass die gemachten Ausführungen von Herrn Templin zu diesem Thema sehr detailliert waren.

Aus seiner Sicht sind Wünsche der Bildungsstätten zu prüfen. Die Finanzierung muss im Vorfeld geprüft werden. Die BBIS sollte nicht als Fremdkörper gesehen werden.

Herr Templin macht nochmals deutlich, dass der Vertrag seitens der Gemeinde so zu formulieren ist, dass keine neuen Streitigkeiten entstehen.

Seine formulierte Maßgabe ist unabdingbar.

Herr Warnick gibt seinen Vorrednern recht; die Situation mit der BBIS muss verbessert werden. Es sind seinerzeit Fehler gemacht worden. Jetzt muss aber nach vorn geschaut werden.

Weiterhin äußert Herr Warnick, dass die Verträge aus einer Sicht in der Vergangenheit sehr schlecht formuliert wurden. Er spricht sich für eine Kostenobergrenze aus.

Herr Warnick kann der vorliegenden Drucksache nur zustimmen, wenn eine Kostenobergrenze festgesetzt wird.

Herr Templin möchte eine verbindliche Zusage von der BBIS, dass sie sich mit 60 % der Kosten beteiligt.

 

Ø         Herr Baumgraß nimmt ab19:11 Uhr an dieser Sitzung teil.

       Somit sind 8 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Tauscher vertritt die Meinung, dass die vorliegende Drucksache DS-Nr.: 042/14 erst im Hauptausschuss abgestimmt werden kann, da die Drucksache DS-Nr.: 043/14, die damit im Zusammenhang steht, heute nicht vorliegt. Er spricht sich ebenfalls für eine Kostendeckelung von 1 Mio. € aus.

Frau Grohs stellt die Frage, ob dann ein Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe von 100.000,00 € gefasst werden soll.

Wie ist es mit der Kostenobergrenze gemeint?

 

Herr Warnick formuliert eine Protokollnotiz:

Die Mitglieder des Finanzausschusses, die mit Ja gestimmt haben, haben ihre Zustimmung nur unter der Maßgabe gegeben, dass eine maximale Summe von           1 Mio. € für das Gesamtprojekt zur Verfügung gestellt wird.

 

Herr Tauscher merkt an, dass der Bezug zur 2. Änderung des städtebaulichen Vertrages unbedingt zur Protokollnotiz dazu gehört.

Herr Templin findet die zusätzliche Summe von 100.000,00 € zu willkürlich. Die tatsächlichen Kosten werden erst nach entsprechender Planung ermittelt.

  

Ø         Herr Burkardt nimmt ab19:21 Uhr an dieser Sitzung teil.

       Somit sind 9 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Templin vertritt die Meinung, dass die BBIS in erster Linie nicht auf die Kosten schaut, sondern auf ihre Wünsche.

Herr Warnick findet, dass die Gemeinde an die BBIS ein Signal senden sollte. Mehrheitlich der Mitglieder spricht er sich für eine Einigung aus, jedoch muss die Kostenobergrenze eingehalten werden.

 

Herr Templin formuliert erneut seine Maßgabe und bittet den Vorsitzenden darum, diese abstimmen zu lassen:

In der Beschlussvorlage soll der Punkt g.) aufgenommen werden mit folgendem Wortlaut:

Das geänderte Bauprogramm wird nur realisiert, wenn der Vertragspartner vorab rechtsverbindlich die Übernahme von 60 Prozent der Ausbaukosten, gemäß städtebaulichem Vertrag von 2005, auch bei erhöhtem Kostenrahmen garantiert.

 

Herr Warnick stellt die Maßgabe von Herrn Templin zur Abstimmung.

Die Abstimmung der Maßgabe erfolgt mit 3 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen.

Somit ist die Maßgabe abgelehnt.

 

 

 


Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 042/14 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 042/14 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen.