Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.              Das durch die Gemeindevertretung am 10.02.2011 für den Straßenbau „Schopfheimer Allee“ beschlossenen Bauprogramm wird wie folgt geändert:

a.             Die Fahrbahnbreite beträgt außer am Engpass vor dem Zweifamilienhaus und im S-Kurvenbereich durchgängig 6,50 m ohne Fahrradstreifen und zzgl. Bürgersteig

b.             Die Anbindung an den Rathausmarkt wird mit bestehender Fahrbahnbreite des Adolf–Grimme–Ringes Ost mit 6,50 m fortgeführt

c.             Der Kreisverkehr am oberen Ende der Schopfheimer Allee auf Höhe der Waldorfkita hat einen Außendurchmesser von 30 m.

d.             Der Einmündungsbereich in die Karl–Marx–Str. wird so gestaltet, dass ein Fahren für Bus und Lkw in beide Richtungen möglich ist.

e.             Die Straße wird nicht als Fahrradstraße gewidmet.

f.               Der S-Kurvenbereich wird mit einer Fahrbahnbreite von maximal 7,25 m realisiert.

 

Die Änderungen zum Bauprogramm alt und neu sind in der Anlage 1 „Straßenbau Schopfheimer Allee – Übersicht zu beschlussrelevanten Parametern“ tabellarisch gegenübergestellt.

Die Anlage 2 „Straßenbau Schopfheimer Allee - Lagepläne 1 bis 3“ stellt das veränderte Bauprogramm zeichnerisch dar.

 

2.              Die Änderungen zum Bauprogramm sind in einem 2. Änderungsvertrag zum zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und der BBIS am 21.12.2005 (UR-Nr. Fl. 88/2009) geschlossenen und am 07.10.2009 (UR-Nr. Fl.1039/2009) erstmals geänderten städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.

 

3.              Die Entwurfsplanung ist entsprechend den Änderungen zu überarbeiten und die dazugehörigen Kosten sind zu berechnen.

 

4.              Die Finanzmittel zum Straßenbau für die Maßnahme M–000050 „Straßenbau auf dem Seeberg/Schopfheimer Allee“ stehen durch Ermächtigungsübertragung von 2013 in das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 901.502,38 € zur Verfügung.

Über die restlichen noch zu bestimmenden Finanzmittel, die sich aus der aktualisierten Kostenberechnung ergeben, ist gesondert zu befinden.


- Herr Grubert, Vorsitzender des Hauptausschusses, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage und teilt mit, dass es im Beschlussvorschlag unter 1 a. heißen soll:

„… mit einseitigem Fahrradstreifen …“, anstelle von „… ohne Fahrradstreifen …“

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 042/14 beteiligen sich:

- Frau Sahlmann

- Herr Musiol

- Herr Templin

- Fau Dr. Kimpfel

- Herr Warnick

 

 

Herr Templin zu Protokoll:

„Es ist kein Kompromiss. Einem Kompromiss müsste man ja entnehmen, von welchen ihrer Forderungen die BBIS z. B. abgewichen wäre. Das erschließt sich mir nicht. Sondern es ist die Umsetzung des von der BBIS Gewünschten. Wir wollen auch nicht über Meter streiten, sondern wir wollen mal den Konflikt dieses Ausbauprogrammes, was ca. 1.000.000,00 € kosten wird, und auch das im Vertrag Vereinbarte mal beleuchten und schauen, ob damit der Konflikt ausgeräumt ist. Das ist auch nicht der Fall. Wer sich den Städtebaulichen Vertrag genau durchgelesen hat, insbesondere die Dissensklausel, sieht da noch einmal schwarz auf weiß, dass die BBIS den Städtebaulichen Vertrag von 2005 als Grundlage sieht, von der sie auch nicht abzuweichen denkt, insbesondere, was die Übernahme der Kosten anbelangt. Der Bürgermeister hat die Position der Gemeinde Kleinmachnow als Dissensposition formuliert, aber in diesem Vertrag ist dieser Dissens natürlich nicht ausgeräumt. Die BBIS hat recht, dass im Vertrag von 2005 ein Kostendeckel vereinbart wurde, damit in Verbindung ein Beitragsdeckel, der ist in der Vertragsänderung 2009 nochmal übernommen worden. Demzufolge müssen wir dieses Ausbauprogramm auf den Vertrag von 2005 hin betrachten, wo festgelegt wurde, dass entweder die inzwischen verworfene Variante A oder eine andere Variante, die dem gleichen Standard entspricht, demzufolge auch mit diesem Kostendeckel versehen, gewählt wurde. Jetzt hätte zu diesem Ausbauprogramm kommen müssen, inwieweit der Standard, der 2005 festgelegt wurde, überschritten, ausgeweitet oder, ob das einfach nur eine Fortführung oder detailgenaue Anpassung an diesen Standard ist. Denn wir haben es damit zu tun, dass man ursprünglich von ca. 430.000,00 € für die Gesamtmaßnahme ausging und jetzt muss man ca. von 1.000.000,00 € ausgehen. Das lässt sich ja mit Preissteigerung allein nicht erklären, sondern hängt damit zusammen, dass von Seiten der BBIS Wünsche an die Ausbauform gestellt worden sind. Sie haben sich auch auf Grund dieser Wünsche dem Beschluss von 2011 verweigert, der sie nämlich verpflichtet hätte – und die Gemeinde Kleinmachnow hat es auf dem Wege der Klage versucht, auch zu erzwingen -, das Grundstück an die Gemeinde zu übertragen. Und in der Öffentlichkeit wurde das auch falsch dargestellt mit der Begründung der Schulwegsicherheit. Es geht natürlich nicht um die Schulwegsicherheit, sondern es geht um den Begegnungsverkehr von Gelenkbussen. Nichts in dieser Ausbauform begründet in irgendeiner Weise einen besseren Standard der Schulwegsicherheit, im Gegenteil. Dadurch, dass Begegnungsverkehr von Bussen durch die gewählte Straßenbreite ermöglicht worden ist, können sie sich nur begegnen, indem sie Fahrräder einquetschen, oder durch diesen vorgesehenen Fahrradstreifen. Also kann man nur sagen: Kinder runter von der Straße, da kommen Busse von vorne und hinten. Soviel zum Thema Schulwegsicherheit. Wenn die Gemeinde nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben will – und zwar alle Kleinmachnower – für die Wünsche der BBIS in einem Umfang von 600.000,00 €, das ist keine Kleinigkeit, dann wäre für dieses Ausbauprogramm zwingend bezüglich des im Städtebaulichen Vertrages von 2005 Vorgesehene ein Änderungsvertrag notwendig, in dem die BBIS einräumt, dass der 2005 festgelegte Standard auf ihre Wünsche hin geändert wurde. Da das nicht gemacht worden ist, und die BBIS im Änderungsvertrag sogar formuliert hat, dass sie bei Unterzeichnung dieses Vertrages davon ausgeht, dass sich an dem Standard von 2005 nichts geändert hat, hat sich die rechtliche Position der Gemeinde sehr verschlechtert. Wenn wir das beschließen sollten, dann bleibt objektiv betrachtet, der Wunsch der Gemeinde, und die BBIS sieht da überhaupt keine Änderungen, für sie sind das nur Detailanpassungen usw., im Übrigen möchte das die Gemeinde. Hat ihre Position: Wir beteiligen uns nicht an den Kosten, wie es von der Satzung her vorgesehen ist, gestärkt. Ich finde das gegenüber den Kleinmachnowern unverantwortlich. Das kann man nicht machen. Und sollte man das tatsächlich machen, können alle Anlieger gerne sagen, was hier die Gemeinde beschließt, da beteiligen wir uns nicht an den Kosten, da dass alles Wünsche der Gemeinde sind. Sie können dann sagen: Gleiches Recht für alle. Wir können diesen Beschluss hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen, nicht so wie er ist, fassen. Dieser Beschluss muss zumindest dahingehend geändert werden, dass vor Umsetzung dieses Beschlusses von der BBIS rechtsverbindlich die Zustimmung zur Änderung des Standards und zur Übernahme der dann anfallenden Kosten eingeholt wird. Ohne das gehen wir wieder in eine Situation, wo die Gemeinde in Vorleistung geht. Vor Vertragsabschluss sollte man all diese Fragen vertraglich regeln. Ohne das, darf dieser Beschluss nicht zur Geltung kommen.“

 

Herr Grubert

weist darauf hin, dass das durch Herrn Templin nicht ganz richtig wiedergegeben wurde. Im Städtebaulichen Vertrag ist die Dissensregelung so geregelt worden, dass beide Parteien ihren Standpunkt äußern dürfen, und dass versucht wird, noch nach der Beschlussfassung ein Mediationsverfahren einzuleiten. Für die Gemeinde Kleinmachnow wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde Kleinmachnow der Ansicht ist, dass die in diesem 2. Änderungsvertrag auf Wunsch der BBIS vorgenommenen Änderungen zur Straßenausbauplanung und die damit einhergehenden erheblichen Kostensteigerungen von den Planungen, die dem Städtebaulichen Vertrag von 2005 und 2009 zu Grund lagen, erheblich abweichen. Die BBIS geht davon aus, dass das gedeckelt ist. So, dass der Dissens ausgedrückt worden ist und es nicht so ist, dass dieser Vertrag eine andere rechtliche Situation statuiert als die, die gegeben ist.

 

Herr Templin

betont, dass vor Vertragsabschluss die strittigen Punkte geklärt werden müssen.

 

         Herr Templin bittet, bis zur Gemeindevertretersitzung am 15.05.2014 diesen Beschluss mit all seinen kostenwirksamen Maßnahmen dem von 2005 gegenüberzustellen, so dass man beurteilen kann, an welchen Punkten dieser Kostenaufwuchs kam und welche Wünsche sich gegenüber der ursprünglichen Variante geändert haben.

 

         Herr Grubert greift die Bitte von Herrn Templin auf und sagt zu, diese Gegenüberstellung spätestens am 13.05.2014 per Mail an die Gemeindevertreter zu verteilen.


- Der Gemeindevertretung wird 5 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen keine Empfehlung für die Behandlung auf ihrer Sitzung am 15.05.2014 ausgesprochen.