Sitzung: 28.04.2014 Hauptausschuss
Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 042/14
Beschlussvorschlag:
1. Das durch die Gemeindevertretung am 10.02.2011 für den Straßenbau „Schopfheimer Allee“ beschlossenen Bauprogramm wird wie folgt geändert:
a. Die Fahrbahnbreite beträgt außer am Engpass vor dem Zweifamilienhaus und im S-Kurvenbereich durchgängig 6,50 m ohne Fahrradstreifen und zzgl. Bürgersteig
b. Die Anbindung an den Rathausmarkt wird mit bestehender Fahrbahnbreite des Adolf–Grimme–Ringes Ost mit 6,50 m fortgeführt
c. Der Kreisverkehr am oberen Ende der Schopfheimer Allee auf Höhe der Waldorfkita hat einen Außendurchmesser von 30 m.
d. Der Einmündungsbereich in die Karl–Marx–Str. wird so gestaltet, dass ein Fahren für Bus und Lkw in beide Richtungen möglich ist.
e. Die Straße wird nicht als Fahrradstraße gewidmet.
f. Der S-Kurvenbereich wird mit einer Fahrbahnbreite von maximal 7,25 m realisiert.
Die Änderungen zum Bauprogramm alt und neu sind in der Anlage 1 „Straßenbau Schopfheimer Allee – Übersicht zu beschlussrelevanten Parametern“ tabellarisch gegenübergestellt.
Die Anlage 2 „Straßenbau Schopfheimer Allee - Lagepläne 1 bis 3“ stellt das veränderte Bauprogramm zeichnerisch dar.
2. Die Änderungen zum Bauprogramm sind in einem 2. Änderungsvertrag zum zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und der BBIS am 21.12.2005 (UR-Nr. Fl. 88/2009) geschlossenen und am 07.10.2009 (UR-Nr. Fl.1039/2009) erstmals geänderten städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.
3. Die Entwurfsplanung ist entsprechend den Änderungen zu überarbeiten und die dazugehörigen Kosten sind zu berechnen.
4. Die Finanzmittel zum Straßenbau für die Maßnahme M–000050 „Straßenbau auf dem Seeberg/Schopfheimer Allee“ stehen durch Ermächtigungsübertragung von 2013 in das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 901.502,38 € zur Verfügung.
Über die restlichen noch zu bestimmenden Finanzmittel, die sich aus der aktualisierten Kostenberechnung ergeben, ist gesondert zu befinden.
- Herr Grubert,
Vorsitzender des Hauptausschusses, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage
und teilt mit, dass es im Beschlussvorschlag unter 1 a. heißen soll:
„… mit einseitigem Fahrradstreifen …“, anstelle von „… ohne Fahrradstreifen …“
An der Aussprache zur DS-Nr. 042/14
beteiligen sich:
- Frau Sahlmann
- Herr Musiol
- Herr Templin
- Fau Dr. Kimpfel
- Herr Warnick
Herr Templin zu Protokoll:
„Es ist kein Kompromiss. Einem Kompromiss müsste man ja entnehmen, von
welchen ihrer Forderungen die BBIS z. B. abgewichen wäre. Das erschließt sich mir
nicht. Sondern es ist die Umsetzung des von der BBIS Gewünschten. Wir wollen
auch nicht über Meter streiten, sondern wir wollen mal den Konflikt dieses
Ausbauprogrammes, was ca. 1.000.000,00 € kosten wird, und auch das im Vertrag
Vereinbarte mal beleuchten und schauen, ob damit der Konflikt ausgeräumt ist.
Das ist auch nicht der Fall. Wer sich den Städtebaulichen Vertrag genau
durchgelesen hat, insbesondere die Dissensklausel, sieht da noch einmal schwarz
auf weiß, dass die BBIS den Städtebaulichen Vertrag von 2005 als Grundlage
sieht, von der sie auch nicht abzuweichen denkt, insbesondere, was die
Übernahme der Kosten anbelangt. Der Bürgermeister hat die Position der Gemeinde
Kleinmachnow als Dissensposition formuliert, aber in diesem Vertrag ist dieser Dissens
natürlich nicht ausgeräumt. Die BBIS hat recht, dass im Vertrag von 2005 ein
Kostendeckel vereinbart wurde, damit in Verbindung ein Beitragsdeckel, der ist
in der Vertragsänderung 2009 nochmal übernommen worden. Demzufolge müssen wir
dieses Ausbauprogramm auf den Vertrag von 2005 hin betrachten, wo festgelegt
wurde, dass entweder die inzwischen verworfene Variante A oder eine andere
Variante, die dem gleichen Standard entspricht, demzufolge auch mit diesem
Kostendeckel versehen, gewählt wurde. Jetzt hätte zu diesem Ausbauprogramm
kommen müssen, inwieweit der Standard, der 2005 festgelegt wurde,
überschritten, ausgeweitet oder, ob das einfach nur eine Fortführung oder
detailgenaue Anpassung an diesen Standard ist. Denn wir haben es damit zu tun,
dass man ursprünglich von ca. 430.000,00 € für die Gesamtmaßnahme ausging und
jetzt muss man ca. von 1.000.000,00 € ausgehen. Das lässt sich ja mit
Preissteigerung allein nicht erklären, sondern hängt damit zusammen, dass von
Seiten der BBIS Wünsche an die Ausbauform gestellt worden sind. Sie haben sich
auch auf Grund dieser Wünsche dem Beschluss von 2011 verweigert, der sie
nämlich verpflichtet hätte – und die Gemeinde Kleinmachnow hat es auf dem Wege
der Klage versucht, auch zu erzwingen -, das Grundstück an die Gemeinde zu
übertragen. Und in der Öffentlichkeit wurde das auch falsch dargestellt mit der
Begründung der Schulwegsicherheit. Es geht natürlich nicht um die
Schulwegsicherheit, sondern es geht um den Begegnungsverkehr von Gelenkbussen.
Nichts in dieser Ausbauform begründet in irgendeiner Weise einen besseren
Standard der Schulwegsicherheit, im Gegenteil. Dadurch, dass Begegnungsverkehr
von Bussen durch die gewählte Straßenbreite ermöglicht worden ist, können sie
sich nur begegnen, indem sie Fahrräder einquetschen, oder durch diesen
vorgesehenen Fahrradstreifen. Also kann man nur sagen: Kinder runter von der
Straße, da kommen Busse von vorne und hinten. Soviel zum Thema
Schulwegsicherheit. Wenn die Gemeinde nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben
will – und zwar alle Kleinmachnower – für die Wünsche der BBIS in einem Umfang
von 600.000,00 €, das ist keine Kleinigkeit, dann wäre für dieses
Ausbauprogramm zwingend bezüglich des im Städtebaulichen Vertrages von 2005
Vorgesehene ein Änderungsvertrag notwendig, in dem die BBIS einräumt, dass der
2005 festgelegte Standard auf ihre Wünsche hin geändert wurde. Da das nicht
gemacht worden ist, und die BBIS im Änderungsvertrag sogar formuliert hat, dass
sie bei Unterzeichnung dieses Vertrages davon ausgeht, dass sich an dem
Standard von 2005 nichts geändert hat, hat sich die rechtliche Position der
Gemeinde sehr verschlechtert. Wenn wir das beschließen sollten, dann bleibt
objektiv betrachtet, der Wunsch der Gemeinde, und die BBIS sieht da überhaupt
keine Änderungen, für sie sind das nur Detailanpassungen usw., im Übrigen
möchte das die Gemeinde. Hat ihre Position: Wir beteiligen uns nicht an den
Kosten, wie es von der Satzung her vorgesehen ist, gestärkt. Ich finde das
gegenüber den Kleinmachnowern unverantwortlich. Das kann man nicht machen. Und
sollte man das tatsächlich machen, können alle Anlieger gerne sagen, was hier
die Gemeinde beschließt, da beteiligen wir uns nicht an den Kosten, da dass
alles Wünsche der Gemeinde sind. Sie können dann sagen: Gleiches Recht für
alle. Wir können diesen Beschluss hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen,
nicht so wie er ist, fassen. Dieser Beschluss muss zumindest dahingehend
geändert werden, dass vor Umsetzung dieses Beschlusses von der BBIS
rechtsverbindlich die Zustimmung zur Änderung des Standards und zur Übernahme
der dann anfallenden Kosten eingeholt wird. Ohne das gehen wir wieder in eine
Situation, wo die Gemeinde in Vorleistung geht. Vor Vertragsabschluss sollte
man all diese Fragen vertraglich regeln. Ohne das, darf dieser Beschluss nicht
zur Geltung kommen.“
Herr Grubert
weist darauf hin, dass das durch Herrn Templin nicht ganz richtig
wiedergegeben wurde. Im Städtebaulichen Vertrag ist die Dissensregelung so
geregelt worden, dass beide Parteien ihren Standpunkt äußern dürfen, und dass
versucht wird, noch nach der Beschlussfassung ein Mediationsverfahren
einzuleiten. Für die Gemeinde Kleinmachnow wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde
Kleinmachnow der Ansicht ist, dass die in diesem 2. Änderungsvertrag auf Wunsch
der BBIS vorgenommenen Änderungen zur Straßenausbauplanung und die damit
einhergehenden erheblichen Kostensteigerungen von den Planungen, die dem
Städtebaulichen Vertrag von 2005 und 2009 zu Grund lagen, erheblich abweichen.
Die BBIS geht davon aus, dass das gedeckelt ist. So, dass der Dissens
ausgedrückt worden ist und es nicht so ist, dass dieser Vertrag eine andere
rechtliche Situation statuiert als die, die gegeben ist.
Herr Templin
betont, dass vor Vertragsabschluss die strittigen Punkte geklärt werden
müssen.
→ Herr Templin bittet, bis zur
Gemeindevertretersitzung am 15.05.2014 diesen Beschluss mit all seinen
kostenwirksamen Maßnahmen dem von 2005 gegenüberzustellen, so dass man
beurteilen kann, an welchen Punkten dieser Kostenaufwuchs kam und welche
Wünsche sich gegenüber der ursprünglichen Variante geändert haben.
→ Herr Grubert greift die Bitte von Herrn
Templin auf und sagt zu, diese Gegenüberstellung spätestens am 13.05.2014 per
Mail an die Gemeindevertreter zu verteilen.
- Der Gemeindevertretung wird 5
Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen keine Empfehlung für die Behandlung auf ihrer
Sitzung am 15.05.2014 ausgesprochen.