Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Die in den Bebauungsplänen der Gemeinde festgelegten Höhenbegrenzungen von Einfriedungen werden in der Regel nicht beachtet. Entweder sind die Einfriedungen über 1,30 Meter hoch oder sie werden ergänzt bzw. ersetzt durch blickdichte Matten oder Hecken. Eine juristische Durchsetzung der Bebauungspläne würde mehr als die Hälfte der Haushalte mit Klagen überziehen.

Es ist an der Zeit, der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Mit einer generellen Legalisierung der bestehenden Einfriedungen und der Aufhebung der Höhenbeschränkungen für Einfriedungen würde für Gemeinde und Bürgerschaft Rechtssicherheit geschaffen. Zudem könnte die Verwaltung ihre begrenzten Ressourcen auf die Ahndung gravierender Verstöße gegen den B-Plan (Carports außerhalb der Baugrenzen, übermäßige Versieglung usw.) konzentrieren. Städtebauliche Gründe stehen individuellen Höhen von Einfriedungen nicht entgegen.

In der Sitzung des Bauausschusses am 31.03.2014 wurde der Antrag DS-Nr. 007/14 nach eingehender Diskussion durch den Einreicher geändert. Statt einer generellen Aufhebung der Höhenbeschränkung für Einfriedungen in Bebauungsplänen wurden Höhen straßenseitig und für den seitlichen und rückwärtigen Bereich vorgegeben. Diese Änderung findet sich in der DS-Nr. 007/14/1 wieder.


Frau Neidel verteilt die DS-Nr. 007/14/1 und erläutert den geänderten Antrag. U. a. gehe es hier nicht um Hecken, sondern nur um bauliche Anlagen.

Frau Dr. Kimpfel regt an, in dem Antrag drauf hinzuweisen, dass die Brandenburgische Bauordnung greife.

Frau Neidel erläutert hierzu: „Die Brandenburgische Bauordnung sagt: genehmigungsfrei bis 2,00 m offene Einfriedung (offene Einfriedung sind z. B. Zäune (Maschendraht); geschlossene Einfriedung bis 1,50 m.“

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Frau Sahlmann, Herr Bittroff, Frau Dr. Kimpfel, Herr Heinze, Frau Beutler, Herr Tauscher


Abstimmungsergebnis:

1 Zustimmungen / 3 Ablehnungen / 1 Enthaltungen = mehrheitlich nicht empfohlen