Sitzung: 15.05.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 037/14
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
Anlagen
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Kennzeichnung
des Geltungsbereiches KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“,
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Bebauungsplan-Vorentwurf
KLM-BP-025-2, bestehend aus
Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen,
Nur zur Information:
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Nutzungskonzept
der Eigentümerin (Stand 02/2013), überlagert mit historischem Gartenplan von
Herta Hammerbacher (ca. 1939),
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Textliche
Festsetzungen, Gegenüberstellung rechtswirksamer Bebauungsplan (Stand 31.01.13)
– Vorentwurf KLM-BP-025-2 (Stand 17.03.2014).
Ø Erläuterungen zur Drucksache durch den Fachdienstleiter Stadtplanung/Bauordnung, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 037/14 beteiligt sich:
Herr Musiol
Abstimmung zur DS-Nr.
037/14:
Die DS-Nr. 037/14 wird einstimmig beschlossen.