Sitzung: 03.06.2010 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 074/10
An
der Maxim-Gorki-Gesamtschule werden beginnend mit dem Schuljahr 2010/2011
Ganztagsangebote in offener Form eingerichtet.
- Protokoll der
Schulkonferenz v. 07.07.2009
- Genehmigung
Staatliches Schulamt vom 17. 02.1010
Der Kämmerer, Herr Ecker,
gibt Erläuterungen zu dieser Drucksache.
Herr von Wnuk-Lipinski
fragt nach, ob dies ein Projekt ist, welches vom Land gefördert wird.
Dies bejaht Herr Ecker.
Weiterhin fragt Herr von
Wnuk-Lipinski nach, ob es diesbezüglich, was die Auftragsvergabe angeht,
Sonderregelungen gibt. Der Planungsauftrag ist bereits vergeben. Die
Kostenprognose beträgt 400.000,00 €. Die Planungskosten betragen mindestens
40.000,00 € bis 50.000,00 €. Die Gemeinde Kleinmachnow müsste mindestens ein
„beschränktes“ Vergabeverfahren durchführen. Ist das für die Architektenvergabe
geschehen?
Herr Ecker ist der
Meinung, dass die Mitglieder des Bauausschusses dazu eine Antwort geben müssten.
Dies sieht Herr von
Wnuk-Lipinski nicht so. Es ist ein Thema aus dem Finanzausschuss heraus, weil
es um die sparsame und sorgfältige Verwendung von finanziellen Mitteln der
Gemeinde Kleinmachnow geht. Er hat leider häufig die Erfahrung gemacht, dass
Vergaben ohne den entsprechenden erforderlichen Wettbewerb gemacht werden. Herr
von Wnuk-Lipinski bittet Herrn Ecker zu klären, wie es in diesem Verfahren
gehandhabt wurde. Steht dies mit der Verfahrensordnung der Gemeinde im
Einklang?
Herr Ecker wird dies als
offene Festlegung weiterleiten.
Herr von Wnuk-Lipinski
macht deutlich, dass es aus seiner Sicht einen GV-Antrag zur Folge haben wird,
wenn hier wieder einmal entgegen der Vergabeordnung gehandelt wurde.
Herr von Wnuk-Lipinski
wünscht eine Auflistung der gesamten finanziellen Auswirkungen.
Herr Templin macht
deutlich, dass diese Diskussion eher im Kulturausschuss geführt werden muss.
Herr Dr. Mueller stellt
fest, dass die vorgelegte Beschlussvorlage aus seiner Sicht nicht erkennen
lässt, wer was zu tun hat. Wer richtet das Ganztagsangebot ein, die
Gemeindeverwaltung oder das Schulamt? Die Gemeindeverwaltung ist dazu gar nicht
befugt. Das Ganztagsangebot ist eine Entscheidung des staatlichen Schulamtes.
Die dem Beschlussvorschlag beigefügte Anlage „Protokoll der Schulkonferenz vom
07.07.2009“ hat aus Sicht von Herrn Dr.
Mueller für die Gemeinde keine bindende Wirkung. Dies muss aus dem Beschlussvorschlag
gestrichen werden.
Herr Ecker macht
deutlich, dass die Grundlage für die Genehmigung dieses angesprochene Protokoll
ist.
Herrn Dr. Mueller ist
nach wie vor nicht klar, wer das Ganztagsangebot einrichtet. Liegt die
Verantwortung in der Gemeindeverwaltung? Er verdeutlicht, dass diese
Beschlussvorlage nach seiner Meinung so nicht beschlossen werden kann. Die
Verwaltung müsse eine bessere Vorlage erarbeiten und vorlegen.
Herr Tauscher informiert,
dass es für die Grundschule Auf dem Seeberg Bestrebungen gab, diese zu einer
Ganztagsschule zu machen. Dies wurde auf der Landesebene abgelehnt. Er sieht
die vorliegende Drucksache als rechtlich unzureichend an. Das beigefügte
Protokoll der Schulkonferenz sieht er nur als Anlage, nicht aber als Bestandteil
des Beschlusses. Die Gemeinde kann lediglich zur Kenntnis nehmen, dass sich die
Schulkonferenz für eine Ganztagsschule ausspricht. Er spricht sich ansonsten aber auch für eine
Ganztagsschule aus.
Herr Ecker kann die
vorgebrachten Argumente nachvollziehen, merkt aber an, dass der Kulturausschuss
dafür zuständig ist und dieser hat der Beschlussvorlage einstimmig zugestimmt.
Weiterhin teilt er mit, dass die Genehmigung für diese Schule als
Ganztagsschule vorliegt.
Herr Templin äußert, dass
in dieser Diskussion einiges durcheinander läuft. Im Kulturausschuss gab es
konkretere Erläuterungen zu dieser Drucksache. Die Frage des späteren Bauens
spielt für diesen Beschluss noch gar keine Rolle. Er empfiehlt, wer eine
Ganztagsschule befürwortet, sollte für diese Beschlussvorlage stimmen.
Auch Frau Hille
informiert, dass der Kulturausschuss dieser Beschlussvorlage einstimmig
mit 9 Ja-Stimmen
zugestimmt hat. Weiterhin merkt sie an, dass nun schon seit längerer Zeit über
Angelegenheiten, die Aufgabe des des Kulturausschusses diskutiert wird.
Abschließend teilt sie mit, dass sie es gut findet, dass in den gesetzlichen
Vorschriften eine Basisdemokratie in dieser Angelegenheit vorgeschrieben ist
und die Schulkonferenz zum Schluss entscheidet.
Herr Harmsen spricht sich
für die Ganztagsschule aus. Er hat jedoch drei Fragen zu dieser
Beschlussvorlage.
1.) Er möchte wissen,
warum die geplanten Kosten von 8.000,00 € nicht im Ergebnishaushalt,
sondern im Finanzhaushalt veranschlagt
sind?
2.) Ist die Planung einer
Küche vergessen worden?
3.) Entstehen nicht noch
zusätzliche Personalkosten?
Herr Ecker beantwortet
die Fragen wie folgt:
Zu 1.) Die Kosten müssen
natürlich im Ergebnishaushalt veranschlagt werden.
Zu 2.) Das Thema „Küche“ betrifft
den Aufgabenbereich des KuSo-Ausschusses.
Zu 3.) Die Personalkosten
sind kein Kostenfaktor der Gemeinde Kleinmachnow, da es
Landesbedienstete betrifft.
Herr Mueller formuliert
einen Änderungsvorschlag:
„Die Gemeinde Kleinmachnow unterstützt als Träger
der Maxim-Gorki-Gesamtschule den Ganztagsbetrieb in 2010 mit 8.000,00 €.“
Herr Tauscher findet
diese Formulierung zu knapp. Weiterhin widerspricht er der Aussage von Frau
Hille. Er ist der Ansicht, dass der Finanzausschuss auch die Rechtsgrundlage
prüfen muss. Nur weil die Schulkonferenz sich dafür ausspricht, kann der
Finanzausschuss nicht einfach zustimmen. Die Finanzen und die Rechtsgrundlagen
müssen geprüft werden.
Abschließend macht er
deutlich, dass die Punkte 1 und 2 im Beschlussvorschlag als Anlagen
gekennzeichnet werden müssen.
Herr Warnick schließt
sich der Aussage von Frau Hille und Herrn Templin an, diese sind inhaltlich
zielführend. Er wird der Beschlussvorlage seine Zustimmung erteilen.
Herr Dr. Mueller ergänzt
seinen Änderungsvorschlag nochmals wie folgt:
„Die Gemeinde Kleinmachnow unterstützt als Träger
der Maxim-Gorki-Gesamtschule den Ganztagsbetrieb in 2010 mit 8.000,00 €.
Weiterhin werden noch ein Grundsatzbeschluss, ein Raumbedarfsplan, ein
Finanzierungskonzept und ein Realisierungsplan benötigt. “
Herr Warnick stellt den
Änderungsvorschlag von Herrn Dr. Mueller zur Abstimmung.
Die Abstimmung des
Änderungsvorschlages erfolgt mit 1 Ja-Stimme, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.
Somit ist der
Änderungsvorschlag abgelehnt.
Nach intensiver
Diskussion stellt Herr Warnick die Drucksache DS-Nr.: 074/10, mit der Prämisse,
dass die Punkte 1 und 2 als Anlagen betrachtet werden, zur Abstimmung.
Die Abstimmung der
Drucksache DS-Nr.: 074/10 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
Herr Tauscher schlägt
nach Abstimmung der Drucksache einen Protokollbeschluss vor.
Protokollbeschluss:
Die Verwaltung wird
aufgefordert, die mit diesem Grundsatzbeschluss zusammenhängenden Punkte der
Investitionen der Gemeindevertretung vorzulegen.
Das dazu notwendige
Konzept zur Umsetzung muss nun vorgelegt werden.
Die anwesenden Mitglieder
des Finanzausschusses erteilten dem Protokollbeschluss die Zustimmung.