Herr Warnick informiert die Mitglieder des Finanzausschusses darüber, dass der Bürger Herr Arndt um Rederecht zu diesem Sachverhalt bittet.

 

Herr Warnick stellt den Antrag auf Rederecht zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung des Antrages auf Rederecht erfolgt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen.

 

 

Herr Arndt bedankt sich für das Rederecht.

Herr Arndt berichtet, dass im Jahr 1995 die Eigentümergemeinschaft gegründet wurde. Seit diesem Jahr ist er auch in Kleinmachnow ansässig.

An dieser Stelle bedankt sich Herr Arndt bei Herrn Grubert für die Gesprächsbereitschaft und das offene Ohr. Dies war in der Vergangenheit nicht immer der Fall.

Herr Arndt erläutert den Antrag der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Herr Tauscher findet die Verfahrensweise ungewöhnlich, dass ein Antrag einer Eigentümergemeinschaft vorgelegt wird, ohne Bewertung der Verwaltung.

Dazu informiert Herr Grubert, dass er in diesem Fall eine gemeinsame Erarbeitung durch den Ausschuss haben möchte. Hier muss erst einmal die Grundsache entschieden werden. Soll der Erbbaurechtsvertrag in Teilen aufgelöste werden oder nicht? Ein Vorteil wäre, dass es einmalig  einen Geldbetrag gibt. Der Nachteil wäre, dass es zukünftig kein Erbbauzins mehr gibt.

Wenn es eine Prüfung bzw. eine Berechnung der Gemeinde unter Berücksichtigung des jetzigen Verkehrswertes geben soll, dann wird die Verwaltung das vorlegen. Soll jedoch das Erbbaurecht bestehen bleiben, ist der Antrag der Eigentümergesellschaft abgelehnt.

Herr Warnick berichtet, dass diese Thematik schon öfter Gegenstand im Finanzausschuss war und dazu gab es bislang immer eine klare Ablehnung.

Herr Templin schließt sich der Äußerung von Herrn Tauscher an. Aus seiner Sicht sollte die Verwaltung eine Prüfung vornehmen und einen Beschluss vorlegen.

Auch Herr Baumgraß spricht sich dafür aus, dass eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet wird.