Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

1.    Der Bebauungsplan KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2008 soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche („Baufenster“) auf dem Grundstück Föhren­wald 51 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 9, Flurstücke 501 und 500; vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).

2.    Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.

3.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

4.    Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“

2.    Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Baugrenze (aus: DS-Nr. 079/13, Anlage 3)

3.    Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes vom 14.06.2014 und zugehörige Skizze

 

 

Ø  Erläuterungen zur Drucksache durch die Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen, Frau Neidel.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 095/14 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 095/14:

Die DS-Nr. 095/14 wird einstimmig beschlossen.