Die in den Bebauungsplänen der Gemeinde Kleinmachnow
festgesetzten Höhenbeschränkungen für Einfriedungen von Grundstücken sind wie
folgt zu ändern:
straßenseitig: maximal
zulässige Höhe von 1,50 m
seitlich
und rückwärtig maximal
zulässige Höhe von 2,00 m
Ø
Der
Antrag wird durch die Fraktion SPD/PRO zurückgezogen.