Beschluss: zurückgezogen

Die in den Bebauungsplänen der Gemeinde Kleinmachnow festgesetzten Höhenbeschränkungen für Einfriedungen von Grundstücken sind wie folgt zu ändern:

 

straßenseitig:                                     maximal zulässige Höhe von 1,50 m

seitlich und rückwärtig                     maximal zulässige Höhe von 2,00 m

 

 

Ø  Der Antrag wird durch die Fraktion SPD/PRO zurückgezogen.