Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe

Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines öffentlichen W-LAN-Anschlusses im Rathaus zu prüfen.

Bei der Auswahl des Anbieters sind Haftungsausschluss der Gemeinde (Störerhaftung), Kostenfreiheit für den Nutzer und die zeitliche Unbegrenztheit zu beachten.

Der Anschluss soll ab 2015 bereitstehen und – nach Möglichkeit - das Rathaus sowie den Rathausmarkt (bis Brunnenanlage) abdecken.

 

Die Kosten sind in die Haushalte ab 2015 einzustellen.  

 

 

Ø  Erläuterungen zur Drucksache durch Herrn Schramm.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 122/14 beteiligt sich:

Herr Oeff

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Frau Scheib – Verweisung in die Fachausschüsse

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 122/14 beteiligen sich:

Frau Sahlmann

Herr Warnick

Frau Dettke

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.