Frau Storch

Anfrage zur Schluppe vom Seeberg bis runter zur Hohen Kiefer (LoF Nr. 06/14)

Diese Schluppe ist bautechnisch nicht durchdacht. Man hat hier weder an Radfahrer, noch an Menschen mit Kinderwagen gedacht. Wer ist für das Zurückschneiden der Büsche zuständig, die in die Schluppe hineinragen?

Könnten nicht außerdem Hundekotsammelstationen aufgestellt werden?

 

Herr Ernsting

Danke für den Hinweis, wir werden das mit dem FD Tiefbau/ Gemeindegrün/ Stadtwirtschaft und dem Ordnungsamt klären.

 

Frau Scheib

Anfrage zum B-Plan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ - Auslegungsbeschluss

In der Ausschusssitzung am 01.09.2014 hatte Frau Neidel mitgeteilt, dass es noch Abstimmungen mit dem Landesumweltamt gibt und sich die Auslegung deshalb verzögert. Der Bauausschuss sollte noch vor der Auslegung des Entwurfes informiert werden, wenn es zu Änderungen kommt. Nun ist die Auslegung erfolgt, mit einem geänderten Umweltbericht, den wir nicht zu Kenntnis bekommen haben. Dieser Umweltbericht ist aber Bestandteil des Auslegungsbeschlusses, d.h. wir haben eigentlich die Auslegung nicht so beschlossen, wie sie jetzt erfolgt.

 

Herr Ernsting

Mit dem Auslegungsbeschluss vom März 2014 wurde der B-Plan-Entwurf gebilligt. Die entsprechenden Fachgutachten und die Begründung mit Umweltbericht wurden erst im Nachgang, entsprechend dem Auslegungsbeschluss und den darin getroffenen Aussagen, aktualisiert. Eine andere Vorgehensweise würde weniger Sinn machen. Die Planer würden sonst mit Kostenaufwand und noch ohne Richtungsvorgabe der Gemeindevertretung Texte erarbeiten, die nach Beschlussfassung wiederum mit Kostenaufwand an die Beschlussvorgaben anzupassen wären.

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegt seit letzter Woche in Ebene 2 aus. Die endgültigen Fassungen von Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten werden den Gemeindevertretern und den sachkundigen Einwohnern Anfang nächsten Jahres, im Rahmen des Satzungsbeschlusses, zur Beratung und Billigung vorgelegt werden.

 

Frau Scheib

Anfrage zu den Baumaßnahmen im Freibad Kiebitzberge

Der Bauausschuss wurde meines Wissens nicht darüber in Kenntnis gesetzt, kann das nachgeholt werden?

 

Herr Ernsting

Die Verwaltung wird sich bemühen, zur nächsten Sitzung am 5. Januar eine Präsentation der beabsichtigten und z.T. bereits begonnenen Baumaßnahmen im Freibad zu organisieren.

 

Frau Dr. Bastians-Osthaus

Der Geschäftsführer des Freibades Kiebitzberge war im KuSo-Ausschuss und hat dort ausführlich die geplanten Maßnahmen vorgestellt.

 

Herr Wilczek

Anfrage zum Bebauungsplan Kiebitzberge und zum Bauvorhaben Freibad

1. Lag bezüglich des Bauvorhabens Freibad eine Befreiung von der Veränderungssperre vor. Ist die Veränderungssperre, die durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde, inzwischen veröffentlicht worden?

 

2. Der Auslegungszeitraum bis zum 19.12.2014 für den Bebauungsplan 020 ist gerade jetzt, in der Weihnachtszeit, sehr unglücklich gewählt. Es wird den Bürgern so erschwert, die umfangreichen Unterlagen durchzusehen und sich diesen Dingen zu widmen.

 

Herr Ernsting

zu 2.

Bei den Auslegungszeiträumen gibt es fast immer zeitlich begrenzende Faktoren. Die Bürgerinnen und Bürger haben immerhin einen ganzen Monat Zeit und werden ihre Stellungnahmen in Absprache auch bis Anfang nachreichen können, so dass sie in die Abwägung mit einbezogen werden. Was die Möglichkeiten zum Zugriff auf die ausliegenden Unterlagen angeht, haben wir eine vorliegende Anfrage zum Ausdruck zum Anlass genommen, die Unterlagen auch über das Geoportal zugänglich zu machen. Dann kann jedermann auch von daheim Einsicht nehmen. Inhaltlich ist der Bebauungsplan-Entwurf gegenüber dem Stand Auslegungsbeschluss nur redaktionell verändert. Neu sind im Grunde genommen nur die Nacharbeiten am Schallgutachten. Darin wurden die Vorgehensweise und die zugrundegelegten Richtwerte, den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts im Normenkontrollverfahren folgend, berichtigt.

 

zu 1.

Die Veränderungssperre wurde tatsächlich erst jetzt öffentlich bekannt gemacht. Unabhängig davon hat der Bürgermeister aber gegenüber dem Landkreis das erforderliche Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt. Dies war möglich, weil das Vorhaben dem B-Plan-Entwurf folgt und die Gemeindevertretung diesen Entwurf mit dem Auslegungsbeschluss erst kurz zuvor gebilligt hatte.

 

Frau Storch

Anfrage zum Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Europarc Dreilinden – DHL

Frau Scheib hatte angeregt, dass wir die Planungen mit dem aktuellen Stand vorgestellt bekommen. Mir ging es insbesondere um das beabsichtigte Dach und die Begrünungspflicht gemäß Bebauungsplan.

 

Herr Ernsting

Stellt an Hand der von der Deutschen Post DHL (DP DHL) am 24.11.2014 zur Verfügung gestellten Unterlagen den aktuellen Stand beim Vorhaben vor. Der Bauantrag wird gegenwärtig vom Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung geprüft.

Die DP DHL hat mehrfach ausdrücklich versichert, dass sie keine keinerlei Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes benötigt. Die hier sichtbare Unstimmigkeit in Bezug auf Dachneigung und Dachbegrünung wird nochmals geprüft und darüber zeitnah informiert, spätestens zur Sitzung am 05.01.2015.