Sitzung: 13.11.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 127/14
2. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches 2. Änderung KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“
Bebauungsplanentwurf, Stand 13.10.2014, bestehend aus
· Teil A – zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)
· Teil B – textliche Festsetzungen
Ø Erläuterungen zur Drucksache durch die Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen, Frau Neidel.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 127/14 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr.
127/14:
Die DS-Nr. 127/14 wird einstimmig beschlossen.