Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“ in der vorliegenden Fassung vom 13.10.2014 und die Begründung werden gebilligt.

2.         Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.         Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.


An der Aussprache zur DS-Nr. 127/14 beteiligen sich:

- Frau Scheib

- Herr Martens


- Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 127/14 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.11.2014 zu setzen.