Herr Ernsting

Es geht um den Bebauungsplan KLM-BP-003-c Eigenherd Süd, konkret um die Grundstücke, die früher von der Gärtnerei Alpina genutzt wurden und die inzwischen schon seit längerer Zeit durch Wohnnutzung geprägt sind.

Es sind abweichend und entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes durch den ursprünglichen Grundstückseigentümer Grundstücksteilungen erfolgt, die zu bauplanungsrechtlich nicht zulässigen Situationen auf den Grundstücken geführt haben. Durch Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde hat sich herausgestellt, dass tatsächlich eine Bebauungsplanänderung erforderlich ist, um im Sinne der Eigentümer hier eine legale Situation wieder herzustellen. Die Möglichkeiten, die für die Gemeinde bestehen, haben wir in einem  vorliegenden Info-Papier dargestellt.

Es gibt zwei Varianten:

  1. Die Gemeinde ändert den Bebauungsplan, um die realisierten baulichen Anlagen auch planungsrechtlich zulässig zu machen
  2. Die Wohnungseigentümer müssten sich dazu durchringen die vorgenommenen Grundstücksteilungen zurückzuführen und Wohnungseigentum zu bilden.

 

 

Herr Rewicki, Anwohner, hat Rederecht beantragt.

 

Dem Antrag auf Rederecht wird zugestimmt.

 

Herr Rewicki

Erläutert den Sachverhalt.

 

An der Diskussion beteiligen sich: Frau Wagner-Lippoldt, Herr Dr. Klocksin, Herr Lippoldt,

Frau Scheib, Herr Stoof, Herr Rewicki, Frau Krause-Hinrichs, Frau Eiternick, Herr Fountis

 

Herr Grubert

Das Problem, welches auch Herr Rewicki angesprochen hat, ist, wenn wir den B-Plan ändern, würde sich an der optischen Sicht nichts ändern. Nach genauer Prüfung sind wir auch der Auffassung, dass es keine Vorbildfunktion hat. Die Baugenehmigung, dass das Haus gebaut werde, kann, die wird erteilt, wenn das Haus als Wohneigentum errichtet wird.

Hier ist der entscheidende Punkt, dass eine Realteilung vorgenommen wurde und jede Haushälfte ein eigenes Grundstück besitzt. In ideeller Gemeinschaft können die Bauherren die gleiche Grundstücksfläche genauso bebauen. Nur die betroffenen Eigentümer haben die Realteilung im Grundbuch beziffert und diese haben jetzt ein Gebäude mit Grundstück, was in Einzelfällen nicht mehr der Mindestgrundstücksgröße entspricht.

Wir haben Ihre Anregungen und Bedenken aufgenommen.

Die Verwaltung ist der Meinung, dass wir zukünftig durch anderes Handeln solche Vorhaben unterbinden können und wir werden einen Beschlussvorschlag zur Änderung des B-Planen für den nächsten Sitzungsdurchlauf vorbereiten.