Sitzung: 07.07.2010 Bauausschuss
Herr
Ernsting
Es
geht um den Bebauungsplan KLM-BP-003-c Eigenherd Süd, konkret um die
Grundstücke, die früher von der Gärtnerei Alpina genutzt wurden und die
inzwischen schon seit längerer Zeit durch Wohnnutzung geprägt sind.
Es
sind abweichend und entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes durch den
ursprünglichen Grundstückseigentümer Grundstücksteilungen erfolgt, die zu
bauplanungsrechtlich nicht zulässigen Situationen auf den Grundstücken geführt
haben. Durch Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde hat sich herausgestellt, dass
tatsächlich eine Bebauungsplanänderung erforderlich ist, um im Sinne der
Eigentümer hier eine legale Situation wieder herzustellen. Die Möglichkeiten,
die für die Gemeinde bestehen, haben wir in einem vorliegenden Info-Papier dargestellt.
Es
gibt zwei Varianten:
- Die
Gemeinde ändert den Bebauungsplan, um die realisierten baulichen Anlagen
auch planungsrechtlich zulässig zu machen
- Die
Wohnungseigentümer müssten sich dazu durchringen die vorgenommenen
Grundstücksteilungen zurückzuführen und Wohnungseigentum zu bilden.
Herr
Rewicki, Anwohner, hat Rederecht beantragt.
Dem Antrag auf
Rederecht wird zugestimmt.
Herr
Rewicki
Erläutert
den Sachverhalt.
An
der Diskussion beteiligen sich: Frau Wagner-Lippoldt, Herr Dr. Klocksin, Herr
Lippoldt,
Frau
Scheib, Herr Stoof, Herr Rewicki, Frau Krause-Hinrichs, Frau Eiternick, Herr
Fountis
Herr
Grubert
Das
Problem, welches auch Herr Rewicki angesprochen hat, ist, wenn wir den B-Plan
ändern, würde sich an der optischen Sicht nichts ändern. Nach genauer Prüfung
sind wir auch der Auffassung, dass es keine Vorbildfunktion hat. Die Baugenehmigung,
dass das Haus gebaut werde, kann, die wird erteilt, wenn das Haus als
Wohneigentum errichtet wird.
Hier
ist der entscheidende Punkt, dass eine Realteilung vorgenommen wurde und jede
Haushälfte ein eigenes Grundstück besitzt. In ideeller Gemeinschaft können die
Bauherren die gleiche Grundstücksfläche genauso bebauen. Nur die betroffenen
Eigentümer haben die Realteilung im Grundbuch beziffert und diese haben jetzt ein
Gebäude mit Grundstück, was in Einzelfällen nicht mehr der
Mindestgrundstücksgröße entspricht.
Wir
haben Ihre Anregungen und Bedenken aufgenommen.
Die
Verwaltung ist der Meinung, dass wir zukünftig durch anderes Handeln solche
Vorhaben unterbinden können und wir werden einen Beschlussvorschlag zur
Änderung des B-Planen für den nächsten Sitzungsdurchlauf vorbereiten.