Beschluss: zur Kenntnis genommen

Keine Erläuterungen durch die Verwaltung.

Frau Sahlmann stellt fest, dass es ganz schön viele Bäume sind, die aufgrund der Verkehrssicherungsplicht gefällt werden müssen (Bereich Kiebitzberge, Bannwald) und dass die Bereiche ziemlich weit in die Grundstücke hineinragen – bis zu 20 m. Wie kommt es zu den 20 m?

Beantwortung Herr Schramm: „Es gibt eine Oberlandesgerichtsentscheidung aus Brandenburg aus dem Jahre 2000; dort gab es einen Präzedenzfall, wo eine aus 20 m Entfernung stehende Linde auf ein Auto gekracht war, dementsprechend ist seitdem 20 m der Abstand zwischen Baum und zu sicherndem Objekt oder Grund.“

 

Bitte von Frau Storch:

          Verteilung des BGH-Urteils an alle (BGH-Urteil vom 02.10.2012 zur Haftung des Waldbesitzers – Anlage 4) und

          Einladung der Damen vom Grünflächenamt zu einem nächsten Ausschuss zu den Themen Verkehrssicherungspflicht,  Wiederaufforstung, Straßenbegleitgrün

 

Alle Anfragen wurden beantwortet.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Frau Sahlmann, Herr Gutheins, Frau Storch, Herr Eggert, Herr Weis, Herr Liebrenz, Herr Dr. Haase, Herr Schramm