Sitzung: 26.11.2014 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Keine Erläuterungen
durch die Verwaltung.
Frau Sahlmann stellt fest, dass es ganz schön viele Bäume sind, die
aufgrund der Verkehrssicherungsplicht gefällt werden müssen (Bereich
Kiebitzberge, Bannwald) und dass die Bereiche ziemlich weit in die Grundstücke
hineinragen – bis zu 20 m. Wie kommt es zu den 20 m?
Beantwortung Herr Schramm: „Es gibt eine Oberlandesgerichtsentscheidung
aus Brandenburg aus dem Jahre 2000; dort gab es einen Präzedenzfall, wo eine
aus 20 m Entfernung stehende Linde auf ein Auto gekracht war, dementsprechend
ist seitdem 20 m der Abstand zwischen Baum und zu sicherndem Objekt oder
Grund.“
Bitte von Frau Storch:
–
Verteilung
des BGH-Urteils an alle (BGH-Urteil vom 02.10.2012 zur Haftung des
Waldbesitzers – Anlage 4) und
–
Einladung der Damen vom Grünflächenamt zu einem nächsten Ausschuss zu den Themen Verkehrssicherungspflicht, Wiederaufforstung, Straßenbegleitgrün
Alle Anfragen wurden
beantwortet.
An der Diskussion beteiligten sich:
Frau Sahlmann, Herr
Gutheins, Frau Storch, Herr Eggert, Herr Weis, Herr Liebrenz, Herr Dr. Haase,
Herr Schramm