Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Die Satzung zur teilweisen Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung für das „Entwicklungsgebiet Wohnen und Arbeiten im Bereich nördlich und südlich der Bundesautobahn A 115 (ehem. Grenzübergangsstelle Drewitz) und östlich des Stolper Weges und Anpassungsgebiet Stahnsdorfer Damm Süd“ vom 05.09.1991 (vgl. Anlage 3)
wird beschlossen.

2.    Die Begründung wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Satzung sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten die Satzung mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingese­hen und Auskunft über ihren Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

·       Städtebaulicher Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten“, Abgrenzung (Übersichtskarte)

·       Städtebaulicher Entwicklungsbereich, Umgrenzung Teilgebiet zwischen Stahnsdorfer Damm und Stolper Weg

·       Städtebaulicher Entwicklungsbereich, Satzung zur teilweisen Aufhebung

·       Begründung

nur zur Information:

·       Städtebaulicher Entwicklungsbereich, Satzung vom 05.09.1991

 

 

Ø  Erläuterungen zur Drucksache durch Herrn Ernsting, FDL Stadtplanung/Bauordnung.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 098/14 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 098/14:

Die DS-Nr. 098/14 wird einstimmig beschlossen.