Frau Feser fasst den Inhalt des Quartalsberichtes für das III. Quartal sowie das Ergebnis der Hochrechnung (Plan-Ist-Abweichung) für das Wirtschaftsjahr 2014 zusammen.

Der KITA-Verbund wird das Wirtschaftsjahr 2014 voraussichtlich mit einem Fehlbetrag von ca. 345.000,00 € abschließen. Der KITA-Verbund verfügt aktuell über eine ausreichende Liquidität, sodass es nach §11 Abs. 6 EigV möglich ist, den Fehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Nur in dem Fall, dass die liquiden Mittel des Eigen-betriebes nicht ausreichen, um den Liquiditätsfehlbetrag einer Rechnungsperiode zu decken, ist dieser gem. § 11 Abs. 7 EigV unverzüglich aus den Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.

Die Gemeindevertretung hat im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2014 zu entscheiden, wie mit dem Verlust verfahren werden soll.

 

An Hand der dem Quartalsbericht beiliegenden Übersichten und dem in der Sitzung ausgegebenen „Arbeitspapier zur Entwicklung der personellen und finanziellen

Situation KITA-Verbund Kleinmachnow seit Sommer 2012“ (Anlage 2) stellt Frau Feser die Problemsituation, insbesondere die Ursachen für die wesentlich höheren Personalkosten sowie für die Mindereinnahmen bei den Elternentgelten dar. Kernproblem ist die aufgrund des Fachkräftemangels frühzeitig notwendige Einstellung von Fachpersonal in Verbindung mit der rechtsanspruchsbedingten monatlichen Neuaufnahme von insbesondere Krippenkindern unterjährig. Frau Feser weist darauf hin, dass voraussichtlich für den Wirtschaftsplan 2015 eine Anpassung notwendig wird.

 

Im Anschluss eröffnet Frau Heilmann die Diskussion zum Thema: Wie können die Probleme, die sich wesentlich auf den Haushalt des KITA-Verbundes auswirken, beeinflusst werden? Welche politischen Entscheidungen müssen dazu eventuell getroffen werden? Grundlegende Fragen zum Personalschlüssel, zum Rechtsanspruch, zur Auslastung der Einrichtungen u. Ä. werden durch Frau Feser beantwortet.

 

Frau Heilmann fasst die Ergebnisse der Diskussion zu folgenden Punkten zusammen, die in den einzelnen Fraktionen noch einmal diskutiert werden sollten:

 

a)     Es wird keine Änderungen geben, ggf. erwirtschaftet der KITA-Verbund
einen Fehlbetrag, den die Gemeinde dann auszugleichen hat.

 

b)     Erhöhung der Elternbeiträge (Änderung der Entgeltordnung notwendig)

 

c)      Veränderung der Kündigungsfristen, Stichtag 31.07. (Änderung der Entgeltordnung notwendig)

 

d)     Der KITA-Verbund nimmt unterjährig keine Kinder mehr auf, d. h., Auf-
nahme nur zum Kitajahresbeginn im August (Rechtsanspruch wird nicht erfüllt).

 

e)      Als Dienstleister und um wirtschaftlich zu arbeiten: Aufnahme von Kindern
aus anderen Kommunen

 

f)        Ausüben von politischem Druck auf das Land bezüglich einer gerechteren
Finanzierung

 

g)     Sollte man Einrichtungen mit einer Auslastung unter 40 Kindern aus wirt-
schaftlichen Gründen eventuell schließen?

 

h)      Was wäre in den Sommermonaten änderbar um die Personalkosten zu senken bzw. um die Mindereinnahmen bei den Elternentgelten zu minimieren?

 

Sollten sich die Fraktionen für eine Änderung der Entgeltordnung aussprechen, weist Frau Heilmann darauf hin, dass der KITA-Verbund unbedingt in die Diskussion und Beschlussfassung einzubinden ist.

 

 

 

Hinweis Frau Feser:

Die Änderung der Entgeltordnung müsste nach einem straffen Zeitplan in 2015 vorbereitet werden, um frühestens zum 01.01.2016 in Kraft treten zu können.

Frau Heilmann bittet darum, ein durch den KITA-Verbund erarbeitetes Papier „Zeitschiene zur Änderung der Entgeltordnung“ (Anlage 3) dem Protokoll dieser Sitzung beizulegen.

 

Herr Liebrenz bittet den KITA-Verbund die Höhe des Zuschusses des Landes pro Kind auszurechnen und diese Information (Anlage 4) ebenfalls dem Protokoll beizulegen.