Sitzung: 08.12.2014 Hauptausschuss
Der Bürgermeister informiert in
Sachen Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“:
„Die Gemeinde Kleinmachnow ist Mitgesellschafter des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes „Der Teltow“. Auf Grund der Kommunalwahl im September
2015 wird die Anzahl der Mitglieder, die jede Gemeinde entsenden kann, geprüft.
Nach der Satzung hat die Gemeinde Kleinmachnow das Recht, die Anzahl der
Mitglieder, die wir in die Verbandsversammlung entsenden, von 5 auf 6 zu
erhöhen. Allerdings bedarf es hierzu einer Satzungsänderung. Nach dem -Gesetz
über die kommunale Zusammenarbeit- bedarf die Satzungsänderung Stimmen von
mindestens 12 satzungsmäßigen Verbandsmitgliedern. Wir haben insgesamt 17. Eine
Stimme einer Gemeinde zählt nur dann, wenn die Gemeinde einheitlich abstimmt.
Wenn die Gemeinde uneinheitlich abstimmt, zählen die Stimmen der ganzen
anwesenden Mitglieder nicht. Mein Versuch als Verbandsvorsteher, in zwei
Sitzungen die Verbandssatzung in 2 Punkten zu ändern, nämlich 1. die
Ladungsfrist der neuen Gesetzesgrundlage anzupassen und 2. der Gemeinde
Kleinmachnow das 6. Mitglied zuzugestehen, ist beide Male gescheitert, da
sowohl Stahnsdorf als auch Teltow nicht einheitlich abgestimmt haben. Diese
nicht einheitliche Abstimmung war darauf zurückzuführen, dass ein Mitglied der
Stadt Teltow und ein Mitglied der Gemeinde Stahnsdorf bei der letzten
Abstimmung mit –nein- bzw. mit –Enthaltung - gestimmt haben. Damit sind die
Stimmen von Teltow und Stahnsdorf nicht gezählt worden. Die Gemeinde
Kleinmachnow hat einheitlich mit 5 Stimmen abgestimmt, Nuthetal ebenfalls.
Danach kann die Satzung nicht geändert werden. Nach Rücksprache mit der
Kommunalaufsicht werde ich die Bürgermeister der Gemeinden anschreiben und
bitten, die Angelegenheit der Verbandsversammlung in ihrer Gemeindevertretung
zu behandeln mit dem Ziel, einen Bindungsbeschluss abzufassen. D. h., wenn die
Gemeinde Stahnsdorf und die Stadt Teltow mit Mehrheit der Satzungsänderung
zustimmt, ist der Bürgermeister oder ein anderer Stimmenführer berechtigt, die
Stimmen einheitlich abzugeben. Momentan haben wir die Situation, dass wir zwei
Verbandsmitglieder haben, die keine konstruktive Verbandsarbeit machen und
immer alle erforderlichen Mehrheiten zum Scheitern bringen. Bei einer
erforderlichen Mehrheit von 12 Stimmen erreicht man diese nicht. Namentlich
sind es Dr. Wolf aus Teltow und Ruth Bartels für die Gemeinde Stahnsdorf. Der
letzte gescheiterte Versuch war am vergangenen Mittwoch. Deshalb ist es noch
nicht gelungen, dass von unserer Gemeinde bestellte Mitglied in die
Verbandsversammlung einzuführen, weil die Satzung noch nicht geändert worden
ist.“