Der Bürgermeister informiert in Sachen   Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“:

„Die Gemeinde Kleinmachnow ist Mitgesellschafter des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Der Teltow“. Auf Grund der Kommunalwahl im September 2015 wird die Anzahl der Mitglieder, die jede Gemeinde entsenden kann, geprüft. Nach der Satzung hat die Gemeinde Kleinmachnow das Recht, die Anzahl der Mitglieder, die wir in die Verbandsversammlung entsenden, von 5 auf 6 zu erhöhen. Allerdings bedarf es hierzu einer Satzungsänderung. Nach dem -Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit- bedarf die Satzungsänderung Stimmen von mindestens 12 satzungsmäßigen Verbandsmitgliedern. Wir haben insgesamt 17. Eine Stimme einer Gemeinde zählt nur dann, wenn die Gemeinde einheitlich abstimmt. Wenn die Gemeinde uneinheitlich abstimmt, zählen die Stimmen der ganzen anwesenden Mitglieder nicht. Mein Versuch als Verbandsvorsteher, in zwei Sitzungen die Verbandssatzung in 2 Punkten zu ändern, nämlich 1. die Ladungsfrist der neuen Gesetzesgrundlage anzupassen und 2. der Gemeinde Kleinmachnow das 6. Mitglied zuzugestehen, ist beide Male gescheitert, da sowohl Stahnsdorf als auch Teltow nicht einheitlich abgestimmt haben. Diese nicht einheitliche Abstimmung war darauf zurückzuführen, dass ein Mitglied der Stadt Teltow und ein Mitglied der Gemeinde Stahnsdorf bei der letzten Abstimmung mit –nein- bzw. mit –Enthaltung - gestimmt haben. Damit sind die Stimmen von Teltow und Stahnsdorf nicht gezählt worden. Die Gemeinde Kleinmachnow hat einheitlich mit 5 Stimmen abgestimmt, Nuthetal ebenfalls. Danach kann die Satzung nicht geändert werden. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht werde ich die Bürgermeister der Gemeinden anschreiben und bitten, die Angelegenheit der Verbandsversammlung in ihrer Gemeindevertretung zu behandeln mit dem Ziel, einen Bindungsbeschluss abzufassen. D. h., wenn die Gemeinde Stahnsdorf und die Stadt Teltow mit Mehrheit der Satzungsänderung zustimmt, ist der Bürgermeister oder ein anderer Stimmenführer berechtigt, die Stimmen einheitlich abzugeben. Momentan haben wir die Situation, dass wir zwei Verbandsmitglieder haben, die keine konstruktive Verbandsarbeit machen und immer alle erforderlichen Mehrheiten zum Scheitern bringen. Bei einer erforderlichen Mehrheit von 12 Stimmen erreicht man diese nicht. Namentlich sind es Dr. Wolf aus Teltow und Ruth Bartels für die Gemeinde Stahnsdorf. Der letzte gescheiterte Versuch war am vergangenen Mittwoch. Deshalb ist es noch nicht gelungen, dass von unserer Gemeinde bestellte Mitglied in die Verbandsversammlung einzuführen, weil die Satzung noch nicht geändert worden ist.“