Sitzung: 08.12.2014 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: DS-Nr. 143/14/1
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Kleinmachnow gewährt der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele e.G., Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow, für die Jahre 2015 und 2016 eine pauschale Förderung in Höhe von jeweils 75.000 € zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes.
2. Die Gewährung der in Ziff. 1 genannten pauschalen Förderung ist abhängig von der Vorlage folgender Unterlagen:
- Gründungsbericht
- Gutachten zum Betrieb der Kammerspiele
- Jahresabschluss 2013
- prüffähige Hochrechnung der Kosten 2014
- Wirtschaftsplan 2015
- Wirtschaftsplan 2016
- Investitionsplan für die Jahre 2015 und 2016
und ist im Haushalt mit einem Sperrvermerk zu versehen. Der Sperrvermerk kann durch Beschluss der Gemeindevertretung aufgehoben werden, wenn nach Vorlage der o.g. Unterlagen in den zuständigen Fachausschüssen Einvernehmen erzielt worden ist.
3. Die Unterstützung des Kulturbetriebes in den Neuen Kammerspielen durch weitere Fördermittel der Gemeinde Kleinmachnow, insbesondere aus Mitteln der Vereinsförderung, wird für die Jahre 2015 und 2016 ausgeschlossen.
Herr Grubert erläutert – auf Hinweis von Herrn Martens –, ob
Kulturgenossenschaftsmitglieder gemäß § 22 der Gemeindeordnung befangen sind.
Auf Nachfragen bei der Kommunalaufsicht kann er mitteilen: Ein einfaches
Kulturgenossenschaftsmitglied ist auf jeden Fall dann nicht befangen, wenn es
für die eingezahlte Einlage keine Rendite und keine Nachschusspflicht im Falle
einer Insolvenz gibt. Die einzige Einzahlung der 250,00 EURO
Genossenschaftsanteil, die im Falle einer Insolvenz auch weg sein könnten, löst
kein Mitwirkungsverbot gemäß § 22 aus.
→ Die Antwort der Kommunalaufsicht
wird mit den Unterlagen zur Gemeindevertretersitzung als Information am
18.12.2014 verteilt. (ebenfalls Anlage zur Niederschrift)
Auf Grund des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg erklärt sich Herr Martens für befangen und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr.
143/14/1 beteiligen sich:
- Frau Sahlmann
- Herr Templin
- Herr Bültermann
- Herr Warnick
- Frau Scheib
- Herr Bültermann
- Herr Gutheins
- Frau Sahlmann
- Herr Templin
- Herr Schubert
Herr Baumgraß zu Protokoll:
„PRO Kleinmachnow ist nicht dafür, das zu unterstützen. Wir sehen das
als Eigenbetrieb und da muss man sehen, wie man zurechtkommt. Die dargestellten
Daten vom Steuerberater halte ich für optimistisch und nicht realistisch. Diese
Unterstützung halten wir für eine Ungleichbehandlung – auch allen anderen
Bürgern von Kleinmachnow (Senioren, Jugend, Kultur und andere Einrichtungen).
Wir haben innerhalb von 3 Jahren 400.000,00 EURO reingegeben und jetzt sollen
es nochmal 150.000,00 EURO sein. Das ist eine Größenordnung, da muss man
wirklich drüber nachdenken. PRO Kleinmachnow möchte das nicht haben. Auch die
Sanierung des Hauses steht noch an. Dann muss wieder bezuschusst werden. Und
wir wissen nicht, was draus wird. Das alles halten wir für sehr bedenklich,
weil eben auch noch keine Sanierungskosten dabei sind. Damals wurde eine
Aufstellung gemacht und die Gemeinde hat sich zurückgezogen. Wir glauben nicht,
dass die Sanierungskosten geringer geworden sind. Eine Unterstützung durch die
Gemeinde bei einzelnen Dingen, z. B. Eintrittskarten etc. wird befürwortet,
aber nicht pauschal in dieser Größenordnung ohne Zuordnung. Die Frage ist auch
nach einer Nachschusspflicht durch die Genossen.“
→ Herr Warnick
schlägt vor, die nächste Sitzung des Finanzausschusses in den Kammerspielen
abzuhalten und das Thema nochmals auf die Tagesordnung zu setzen und
tiefgründig fachlich zu beraten.
→ Im Ergebnis der
geführten Diskussion kündigt Herr Grubert eine außerplanmäßige Sitzung der
Gemeindevertretung im Januar zum Thema –Kammerspiele- an, um sich mit allen
Argumenten auseinanderzusetzen und sie aufzuarbeiten. Die Drucksache wird
trotzdem auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung am 18.12.2014 mit einem
Sperrvermerk gesetzt. Auf dieser außerplanmäßigen Sitzung kann dann ggf. über
die Aufhebung des Sperrvermerkes bzw. Teilentsperrung entschieden werden. Im
Haushalt sind die Mittel eingestellt.
Weiterhin hält Herr Grubert eine gemeinsame Sitzung des
Finanzausschusses zusammenmit dem KuSo-Ausschuss zu diesem Thema für sinnvoll,
allerding im Rahmen der turnusmäßigen Fachausschusssitzungen im Januar 2015.
Die Ergebnisse können dann in die außerplanmäßge Gemeindevertretersitzung
einfließen. In der Gemeindevertretersitzung am 18.12.2014 wird zum abgestimmten
Verfahren informiert.
Herr Warnick nimmt den Hinweis auf.
Die Mitglieder des
Hauptausschusses stimmen dieser Verfahrensweise zu.
- Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 143/14/1 unter Beachtung der genannten Verfahrensweise
auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 18.12.2014 zu setzen.