Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Herr Grubert

Erläutert einleitend.

 

Frau Scheib zu Protokoll

Ich lege Wert darauf, dass im Planverfahren nicht irgendwann das kleine „o“ verschwindet.

 

Herr Ernsting

Erläutert das von Frau Scheib angesprochene kleine „o“ als „offene Bauweise“, bei der die Gebäude nicht länger als 50 m sein dürfen. Das ist in diesem Fall tatsächlich von Bedeutung, weil die überbaubare Grundstücksfläche bzw. das Baufenster, dass hier zur Verfügung steht, länger als 50 m ist, Gebäude aber auch weiterhin bei 50 m Länge enden sollen.

 

Herr Liebrenz

Eine Änderung sollte nur für den konkreten Zweck von barrierefreiem Wohnraum nutzbar sein.

 

Herr Grubert zu Protokoll

Die Gemeinde ist Eigentümer der Fläche. Fest steht, dass wir selbst dort nicht bauen, sondern die Fläche zum Verkauf ausschreiben werden. Es wird im Kaufvertrag stehen, dass nur die angesprochene Nutzung mit altersgerechtem bzw. barrierefreiem Wohnen möglich sein darf. Der Kaufvertrag muss von der Gemeindevertretung genehmigt werden. Die Zielsetzung ist ganz klar eine Nutzung ähnlich wie in der Heinrich-Heine-Straße. Wir werden z. B. mit der gemeindeeigenen Wohnungsgesellschaft über ihr Interesse am Erwerb des Grundstücks sprechen.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Priebe, Herr Liebrenz, Herr Kreemke

 

Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung