Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Gemeindevertretung beschließt, den § 10 „Redeordnung“ der Geschäftsordnung neu zu fassen:

 

§ 10

 

(1)      Reden darf, wer vom Vorsitzenden/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung das Wort erhalten hat. Wortmeldungen erfolgen durch Handaufheben. Jeder Redner/jede Rednerin soll sich bei seinem/ihrem Redebeitrag erheben.

(2)      Der Vorsitzende/die Vorsitzende erteilt das Wort nach der Reihenfolge der Wortmeldungen soweit nicht mit Zustimmung des/der Redeberechtigten hiervon abgewichen wird. Das Wort zur Geschäftsordnung ist jederzeit zu erteilen und darf sich nur auf den in der Beratung befindlichen Tagesordnungspunkt beziehen. Es darf dadurch kein Redner/keine Rednerin unterbrochen werden.

(3)    Die Redezeit beträgt maximal fünf Minuten. Dies gilt nicht für Haushaltsdebatten und Berichterstattungen durch Ausschussvorsitzende.

(4)      Dem/der Hauptverwaltungsbeamten ist auch außerhalb der Reihe der Wortmeldungen jederzeit das Wort zu erteilen.

(5)      Persönliche Erklärungen sind nach der Abstimmung zulässig. Sie sind kurz zu halten.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 176/14 beteiligen sich:

Herr Baumgraß

Herr Burkardt

Herr Schramm

Herr Singer

Herr Liebrenz

Herr Templin

Frau Sahlmann

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 176/14:

Die DS-Nr. 176/14 wird mehrheitlich beschlossen.