Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ruderclub Kleinmachnow – Stahnsdorf – Teltow e.V. (RCKST) ist an die Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf herangetreten und hat über die bestehenden Unstimmigkeiten mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) im Hinblick auf die vom RCKST gewünschte Errichtung einer Steganlage informiert. Der RCKST beabsichtigt, in Höhe des von ihm genutzten Grundstücks auf Stahnsdorfer Gemarkung, ca. 200 m unterhalb der Machnower Schleuse, einen Steg im Teltowkanal zu errichten. Dies lehnt die WSV ab, worüber inzwischen eine gerichtliche Auseinandersetzung geführt wird (vgl. Anl. 1, Schreiben des RCKST (E-Mail) v. 27.11.2014, Anl. 2, Schreiben des RCKST (E-Mail) v. 03.12.2014).

Die WSV hat inzwischen einen alternativen Standort für den Steg vorgeschlagen. Dieser befindet sich zwischen der z.Zt. stillliegenden Südkammer der Machnower Schleuse und dem Sportboot-Wartesteg im Unteren Vorhafen.

Aus Sicht des RCKST ist dieser Alternativstandort nur vorstellbar, wenn die Boote nicht mehr auf dem bisherigen Vereinsgelände, sondern in unmittelbarer Nähe des neuen Stegs gelagert werden können, um aufwändige Transporte zu vermeiden. Dazu würde der RCKST eine Bootshalle benötigen, die die Abmessungen ca. 20 m x ca. 12,5 m aufweisen sollte. Die WSV hat dem RCKST angeboten, für diese Halle die WSV-eigenen Flurstücke südlich des Unteren Vorhafens, innerhalb der Gemarkung Kleinmachnow, zur Verfügung zu stellen.

Sollte dieser Standort ‑ WSV-eigene Flurstücke südlich des Unteren Vorhafens ‑ favorisiert werden, wären vor Realisierung der Bootshalle folgende Punkte zu beachten:

-           Die Flurstücke sind im Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) nachrichtlich als (Land-)Flächen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung übernommen, sie sind als planfestgestellt zu betrachten und insoweit der kommunalen Planungshoheit entzogen.

-           Die Flurstücke liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Parforceheide“, vor Errichtung einer baulichen Anlage wird eine Abstimmung zur Zulässigkeit der Bootshalle mit dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit u. Verbraucherschutz (LUGV) bzw. dem Landkreis, Untere Naturschutzbehörde erforderlich sein.

-           Die Flächen sind baumbestanden.

-           Bauplanungsrechtlich sind die Flächen dem Außenbereich zuzuordnen (§ 35 BauGB), hierzu wäre eine Abstimmung mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Bauaufsichtsbehörde erforderlich.

-           Der skizzierte Standort überlagert den hier bestehenden Abschnitt des Uferweges Teltowkanalaue, eine Beeinträchtigung dieses Weges ist aus Sicht der Gemeinde nicht gewünscht.

Einen Überblick über die Bestandssituation westlich Machnower Schleuse kann der Anl. 3, Luftbild mit Liegenschaftskataster, entnommen werden.

Fazit:

Der von der WSV und dem RCKST angedachte Standort erscheint nach derzeitigem Stand problematisch, insbesondere wegen der damit verbundenen möglichen Beeinträchtigung des Uferweges Teltowkanalaue und wegen der zu erwartenden Eingriffe in den Baumbestand. Zu prüfen wäre deshalb zunächst, inwieweit statt des Neubaus einer Bootshalle die vorhandene Bootshalle auf dem Vereinsgrundstück weitergenutzt werden kann und der (dann zwangsläufig notwendige) Transport der Boote zum neuen Steg z. B. durch Anschaffung entsprechender Hilfsmittel (Bootstransportwagen etc.) erleichtert werden kann.


Herr Beilfuß, stellvertretender Vorsitzender des Ruderclubs Kleinmachnow-Stahnsdorf-Teltow e. V., nimmt sein Rederecht wahr und erläutert den aktuellen Sachstand. Sein Anliegen an die Gemeinde sei: „Eine Entscheidung dahingehend, dass dort natürlich kein Bootshaus hinkann. Schön wäre weiterhin eine Entscheidung dahingehend, dass man sagt, also wir wünschen uns, dass der Ruderclub dort seinen Steg weiterbetreiben kann, an dieser Stelle, wo es auch geboten ist, wo es seit Jahr und Tag gemacht wird.“

 

Frau Sahlmann erläutert, dass der Bauausschuss die Fachinformation Bau 003/15 befürworte.

 

Herr Grubert ergänzt, dass sich die Verwaltung keine Bootshalle im Landschaftsschutzgebiet vorstellen könne, abgesehen davon, dürfe dort auch gar nicht gebaut werden. Am besten seien alter Standort und Steg vor der Tür.

 

Der Ausschuss befürwortet, dass sich Herr Grubert mit Herrn Beilfuß in Verbindung setzt, um ein Ablehnungsschreiben an das Wasser- und Schifffahrtsamt abzustimmen. Das Schreiben werde den Gemeindevertretern dann zur Kenntnis gegeben.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Bültermann, Frau Heilmann, Frau Storch, Herr Eggert, Herr Gutheins, Herr Dr. Haase