Sitzung: 07.01.2015 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Ruderclub Kleinmachnow – Stahnsdorf – Teltow e.V. (RCKST) ist an
die Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf herangetreten und hat über die
bestehenden Unstimmigkeiten mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes (WSV) im Hinblick auf die vom RCKST gewünschte Errichtung einer
Steganlage informiert. Der RCKST beabsichtigt, in Höhe des von ihm genutzten
Grundstücks auf Stahnsdorfer Gemarkung, ca. 200 m unterhalb der Machnower
Schleuse, einen Steg im Teltowkanal zu errichten. Dies lehnt die WSV ab,
worüber inzwischen eine gerichtliche Auseinandersetzung geführt wird (vgl. Anl. 1, Schreiben des RCKST
(E-Mail) v. 27.11.2014, Anl. 2,
Schreiben des RCKST (E-Mail) v. 03.12.2014).
Die WSV hat inzwischen einen alternativen Standort für den Steg
vorgeschlagen. Dieser befindet sich zwischen der z.Zt. stillliegenden Südkammer
der Machnower Schleuse und dem Sportboot-Wartesteg im Unteren Vorhafen.
Aus Sicht des RCKST ist dieser Alternativstandort nur vorstellbar, wenn
die Boote nicht mehr auf dem bisherigen Vereinsgelände, sondern in
unmittelbarer Nähe des neuen Stegs gelagert werden können, um aufwändige
Transporte zu vermeiden. Dazu würde der RCKST eine Bootshalle benötigen, die
die Abmessungen ca. 20 m x ca. 12,5 m aufweisen sollte. Die WSV hat dem
RCKST angeboten, für diese Halle die WSV-eigenen Flurstücke südlich des Unteren
Vorhafens, innerhalb der Gemarkung Kleinmachnow, zur Verfügung zu stellen.
Sollte dieser Standort ‑ WSV-eigene Flurstücke südlich des
Unteren Vorhafens ‑ favorisiert werden, wären vor Realisierung der
Bootshalle folgende Punkte zu beachten:
-
Die
Flurstücke sind im Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) nachrichtlich als
(Land-)Flächen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung übernommen, sie sind als
planfestgestellt zu betrachten und insoweit der kommunalen Planungshoheit
entzogen.
-
Die
Flurstücke liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Parforceheide“, vor
Errichtung einer baulichen Anlage wird eine Abstimmung zur Zulässigkeit der
Bootshalle mit dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit u. Verbraucherschutz (LUGV)
bzw. dem Landkreis, Untere Naturschutzbehörde erforderlich sein.
-
Die
Flächen sind baumbestanden.
-
Bauplanungsrechtlich
sind die Flächen dem Außenbereich zuzuordnen (§ 35 BauGB), hierzu wäre
eine Abstimmung mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere
Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
-
Der
skizzierte Standort überlagert den hier bestehenden Abschnitt des Uferweges
Teltowkanalaue, eine Beeinträchtigung dieses Weges ist aus Sicht der Gemeinde
nicht gewünscht.
Einen Überblick über die Bestandssituation westlich Machnower Schleuse
kann der Anl. 3, Luftbild mit
Liegenschaftskataster, entnommen werden.
Fazit:
Der von der WSV und dem RCKST angedachte Standort erscheint nach
derzeitigem Stand problematisch, insbesondere wegen der damit verbundenen
möglichen Beeinträchtigung des Uferweges Teltowkanalaue und wegen der zu
erwartenden Eingriffe in den Baumbestand. Zu prüfen wäre deshalb zunächst,
inwieweit statt des Neubaus einer Bootshalle die vorhandene Bootshalle auf dem
Vereinsgrundstück weitergenutzt werden kann und der (dann zwangsläufig notwendige)
Transport der Boote zum neuen Steg z. B. durch Anschaffung entsprechender
Hilfsmittel (Bootstransportwagen etc.) erleichtert werden kann.
Herr Beilfuß, stellvertretender Vorsitzender des Ruderclubs
Kleinmachnow-Stahnsdorf-Teltow e. V., nimmt sein Rederecht wahr und erläutert
den aktuellen Sachstand. Sein Anliegen an die Gemeinde sei: „Eine Entscheidung dahingehend, dass dort
natürlich kein Bootshaus hinkann. Schön wäre weiterhin eine Entscheidung
dahingehend, dass man sagt, also wir wünschen uns, dass der Ruderclub dort
seinen Steg weiterbetreiben kann, an dieser Stelle, wo es auch geboten ist, wo
es seit Jahr und Tag gemacht wird.“
Frau Sahlmann erläutert, dass der Bauausschuss die Fachinformation Bau
003/15 befürworte.
Herr Grubert ergänzt, dass sich die Verwaltung keine Bootshalle im
Landschaftsschutzgebiet vorstellen könne, abgesehen davon, dürfe dort auch gar
nicht gebaut werden. Am besten seien alter Standort und Steg vor der Tür.
Der Ausschuss befürwortet, dass
sich Herr Grubert mit Herrn Beilfuß in Verbindung setzt, um ein Ablehnungsschreiben
an das Wasser- und Schifffahrtsamt abzustimmen. Das Schreiben werde den
Gemeindevertretern dann zur Kenntnis gegeben.
An der Diskussion beteiligten
sich:
Herr Bültermann, Frau Heilmann, Frau Storch, Herr Eggert, Herr
Gutheins, Herr Dr. Haase