Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 3, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Der Bebauungsplan KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“, gegenwärtig rechtswirksam in der Fassung der 1. Änderung (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow v. 16.11.2007), soll geändert werden. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“ geführt.

Die Änderung soll sich beschränken auf die Änderung von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindertagesstätte in Reines Wohngebiet auf dem Grundstück Kapuzinerweg 20 (Flur 9, Flurstück 399; vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).

2)        Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.

3)        Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4)        Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 160/14/1 beteiligen sich:

- Frau Scheib

- Frau Sahlmann

- Herr Burkardt

- Herr Schubert

- Herr Templin

- Herr Martens

 

→ Zur Gemeindevertretersitzung am 19.02.2015 wird ggf. zusätzlich eine Stellungnahme des Kita-Verbundes vorliegen.,


- Der Gemeindevertretung wird bei Stimmengleichheit keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 160/14/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 19.02.2014 zu setzen.