Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 12, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.    Der Bebauungsplan KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“, gegenwärtig rechtswirksam in der Fassung der 1. Änderung (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow v. 16.11.2007), soll geändert werden. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“ geführt.

2.    Die Änderung soll sich beschränken auf die Änderung von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindertagesstätte in Reines Wohngebiet auf dem Grundstück Kapuzinerweg 20 (Flur 9, Flurstück 399; vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).

3.    Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.

4.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

5.    Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“ für das Grundstück Kapuzinerweg 20

·       Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan für das Grundstück Kapuzinerweg 20 (Planzeichnung)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 160/14/1 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Schramm

Frau Sahlmann

Frau Dr. Kimpfel

Herr Schubert

Frau Scheib

Herr Templin

Frau Schwarzkopf

Herr Gutheins

Herr Burkardt

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Frau Scheib – Verweisung in den KITA-Werksausschuss

Herr Grubert spricht gegen den Geschäftsordnungsantrag und besteht darauf, die Beschlussvorlage abzustimmen.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 160/14/1:

Die DS-Nr. 160/14/1 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt (12 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 1 Stimmenenthaltung).