Herr Krüger

Nach welchem Verfahren wird die Bebauung auf den Grundstücken Im Kamp 60, 62 und 64 durchgeführt, nach § 34, oder ist es der Gemeinde völlig weggerutscht?

Mich würde interessieren, ob die Grundstückseigentumsverhältnisse nach der Wende durch die Gemeinde einmal im nichtöffentlichen Teil der Sitzung dargelegt werden könnten.

 

Herr Ernsting

Im Bereich Im Kamp sind alle Grundstücke in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen. Die angesprochenen Grundstücke liegen im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 31 Im Kamp südlicher Teil. Der Bebauungsplan KLM-BP-031 wurde nicht zuletzt im Hinblick auf diese großen Grundstücke und lange Zeit unbebauten Flächen gegeben.

 

Herr Grubert

Zur nächsten Bauausschusssitzung wird eine entsprechende Information zu dem betreffenden B-Plan und im nichtöffentlichen Teil zu den Eigentumsverhältnissen vorbereitet.

 

Herr Krüger

Wie viel Ordnungsstrafverfahren hat das Amt eingeleitet gegen die Beschädigung unserer Gehwege durch den Winterdienst, der in der letzten Zeit durchgeführt wurde?

Der Gehweg im Meiereifeld wird ja erneuert, weil er im Laufe der Jahre durch eine schwache Pflege und Zerstörung durch Bautätigkeiten nicht gewartet und gepflegt wurde.

 

Herr Grubert

Wir werden das recherchieren und Sie werden zur nächsten Sitzung des Bauausschusses eine entsprechende Information dazu bekommen.

 

Herr Prof. Sommer

Der Landeskonservator des Landes Brandenburg als Träger öffentlicher Belange und Denkmalfachbehörde hat am 17.02.2015 in Kleinmachnow öffentlich zur Denkmalwürdigkeit des Alten Dorfes und zum geplanten Kirchenneubau Stellung genommen.

Die Kubatur des Neubaus müsse sich an den Vorgängerbauten orientieren, sagte der Behördenchef in der öffentlichen Veranstaltung vom 17.02.2015.

Die Gemeinde Kleinmachnow hat aber im Gegensatz hierzu im Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ eine Überschreitung der historischen Kubatur zugelassen. Viele Bürger und Verbände haben diese Überschreitung der Kubatur während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes kritisiert und Bedenken geäußert. Sie verwiesen, wie jetzt der Landeskonservator, auf den kunsthistorischen Wert des Areals.

Die Bedenken gegen eine Überschreitung der Kubatur der Vorgängerbauten wurden im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplan vom Tisch gewischt. Der Niederschrift über die 43. Beratung des Bauausschusses vom 06.01.2014 Seite 12 kann man entnehmen, dass die Denkmalbehörde mehrfach beteiligt wurde und dass sie mit der Überschreitung der Baugrenze (von 15 auf 20 Meter) durchaus einverstanden sind. Auch das beschlossene Baurecht für ein 12 Meter hohes Flachdach ist alles andere als eine Orientierung an den Vorgängerbauten. Meine Fragen:

1.         Hat der Landeskonservator seine Meinung geändert?

2.         Wie beurteilt die Gemeinde den Widerspruch in der denkmalrechtlichen Beurteilung?

 

Herr Ernsting

Die historische Kubatur der Gebäude wurde im Bebauungsplan erweitert. Es sind statt 15 Meter nun 20 Meter Gebäudetiefe zulässig, die Freifläche des ehemaligen Gutshofes wird teilweise überbaut. Der planungsrechtliche Rahmen wurde erweitert, weil ein gewisser architektonischer Spielraum für einen kirchlichen Gemeindesaal an diesem Standort erforderlich ist. Was die Höhe angeht, haben wir ja schon in der historischen Situation eine Höhe von ca. 11 Meter gehabt. Das spiegelt sich im Bebauungsplan wieder, Tiefe und Höhe der nun zulässigen Bebauung greifen die historische Kubatur auf.

Im Moment läuft der architektonische Wettbewerb und dort ist das Landesdenkmalamt als sachverständiges Mitglied der erweiterten Jury eingebunden und beteiligt. In dem bereits absolvierten Rückfragekoloqium, bei dem auch ich anwesend war, hatte sich die Denkmalbehörde noch einmal präzisierend zu ihren Vorgaben geäußert, so dass die Architekten jetzt genau wissen, worauf sie sich einlassen. Der im Bebauungsplan eröffnete Spielraum ist aus denkmalfachlicher Sicht durchaus erwünscht, um eine zufriedenstellende Lösung im Wettbewerb nicht durch zu enge Vorgaben unmöglich zu machen.

Es gibt eine Stellungnahme des Landesdenkmalamtes zum Bebauungsplanverfahren für das Alte Dorf. Diese Stellungnahme lag Ihnen seinerzeit vor. Danach gab dass es keine grundsätzlichen Einschränkungen bei der Ausnutzung des mit dem Bebauungsplan eröffneten Baurechts seitens der Denkmalbehörden. Die Position der Denkmalbehörden und ihres Behördenchefs hat sich nicht geändert. Voraussetzung war allerdings, das Landesdenkmalamt u.a. beim Wettbewerb zu beteiligen. So findet es jetzt statt und darauf achten wir auch.

 

Herr Prof. Sommer

Der Landeskonservator hat gesagt, dass die Kubatur des Neubaus sich an den Vorgängerbauten orientieren müsse.

Gerade haben Sie, Herr Ernsting, gesagt, dass er bereits im B-Planverfahren seine Zustimmung gegeben hat. Dieser Widerspruch irritiert mich.

 

Herr Grubert

Der Landeskonservator hat sich am Bebauungsplan-Verfahren beteiligt. Die Denkmalbehörde ist im Wettbewerb beteiligt, ein Widerspruch ist hier nicht erkennbar. Eine andere schriftliche Stellungnahme liegt uns nicht vor.

Am 12. März 2015 um 18.00 Uhr in der Auferstehungskirche gibt es die Auswertung zum architektonischen Wettbewerb.

 

Herr Wilczek

Stehen die umfangreichen Baumfällungen vor dem Eingang der Waldorfschule in Verbindung mit dem Straßenbau Schopfheimer Allee?

 

Frau Rüsch

Ja, die Baumfällungen erfolgen im Zusammenhang mit dem Straßenbau Schopfheimer Allee.

 

Frau Storch

Ist diese Auswertung zum architektonischen Wettbewerb am 12. März 2015 öffentlich?

 

Herr Ernsting

Die Wettbewerbsjury tagt tagsüber nichtöffentlich. Die Präsentation des Wettbewerbsergebnisses um 18.00 Uhr im Jägerstieg ist dagegen öffentlich.