Herr Grubert informiert über den in der letzten Woche gemeinsamen mit der Stadt Teltow und dem Wasserstraßenneubauamt stattgefundenen Termin:

„1. Der Zustand der Rammrathbrücke sei besorgniserregend. Der Betonfraß habe so weit in die Widerlager eingegriffen, dass die Haltbarkeit/Lebensdauer der Brücke so stark eingeschränkt ist, dass sie eine dringende! Sanierung benötigt. Das Wasserstraßenneubauamt habe die Mittel für den Ersatzneubau der Brücke freibekommen. Kostengröße 3,5 Mio. bis 4 Mio. Euro. Die Brücke soll so hergestellt werden, in dem Umfang, wie die alte Brücke ist. Das Wasserstraßenneubauamt sagt, die Stadt Teltow hat im Jahr 2011 einer Vergrößerung/Erweiterung mit einer Kostenübernahme nicht zugestimmt. Das ist richtig. Allerdings hat das Wasserstraßenneubauamt bisher immer verschwiegen, dass das nach ihrer Auffassung die Änderung/Erweiterung der Brücke dann kein Ersatzneubau mehr sei, sondern nach ihren Richtlinien und ihren Gesetzen bei einer Brückenverbindung es dazu führt, dass die Trägerschaft wechselt, und dass dann die Mehrkosten bei der Stadt Teltow hängen bleiben und zwar nach folgendem System: Die Stadt Teltow bekäme eine Erstattung des Wertes der Brücke und müsste die Gesamtkosten übernehmen. Bei der Berechnung des Wertes der Brücke geht das Wasserstraßenneubauamt nach der Gesetzeslage aus, nicht von der tatsächlichen Lebensdauer der Brücke (3 bis 5 Jahre), sondern von der fiktiven Lebensdauer die die Brücke noch haben müsste (75 Jahre). Das würde dazu führen, dass eine Änderung dergestalt eine Kostengröße von 2,5 Mio. Euro bis 3 Mio. Euro für die Stadt Teltow hervorrufe, wenn sie die Brücke um einen Meter verlängern würden, weil es dann kein Ersatzneubau wäre. Unter dieser Voraussetzung hat die Stadt Teltow gesagt, das machen wir nicht.“

Die beiden Bürgermeister (Stadt Teltow und Kleinmachnow) beabsichtigen, sich in dieser Angelegenheit noch an das Bundesverkehrsministerium zu wenden.

„2. Wenn die Bauzeit, die auf 18 Monate eingeschätzt wird, folgt, gibt es überhaupt eine Behelfsbrücke für die Zeit? Das Wasserstraßenneubauamt ist nach dem vorliegenden Gutachten der Auffassung/rechtlichen Bewertung, dass es nicht erforderlich sei. Das Wasserstraßenneubauamt hat nämlich die Feuerwehr der Stadt Teltow und den Rettungsdienst nicht angehört; das wollen sie nachholen. Das Wasserstraßenneubauamt sei der Auffassung, wir könnten ja von Berliner Seite aus versorgt werden. Wir werden dem Wasserstraßenneubauamt klar machen, dass das rechtlich und auch juristisch nicht geht, weil die Rettungszeiten sich massiv erschweren werden. Der Behelfsbau würde 1,2 Mio. Euro kosten. Wenn kein Ersatzneubau kommt, bekommt Havelbus für seine Mehrkosten eine Entschädigungssumme von voraussichtlich 200.000,00 Euro. Das wäre bei einer Behelfsbrücke z. B. einzusparen.

Ich denke, dass wir in den nächsten 14 Tagen ein Schreiben mit der Stellungnahme des Landkreises und der Feuerwehr an das Wasserstraßenneubauamt und an das Bundesverkehrsministerium aufsetzen werden. Wir sind auch bestrebt, dort einen Termin zu bekommen.

Die Haushaltsmittel werden jetzt freigegeben; es muss eine Brückenvereinbarung mit der Stadt Teltow getroffen werden, die alles regelt. Erst wenn diese Brückenvereinbarung getroffen worden ist und die Ausführungsplanung des Wasserstraßenneubauamtes losgeht, das bedeutet, von da an vergeht noch ein Zeitraum von 20 Monaten, bevor die Baumaßnahme begonnen werden kann (Ausschreibung, Vergabe usw.).

Die Aufteilung der Fahrbahnbreite (12,25 m) kann später anders erfolgen (z. B. engere Bürgersteige, Fahrradfahren auf der Straße).“

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • Folgekosten
  • Wechsel der Trägerschaft
  • Rechtsstreit in Bezug auf die Ersatzbrücke
  • Was passiert, wenn die Brücke für den LKW-Verkehr gesperrt werden muss? Behelfsbrücke müsse dann für den LKW-Verkehr zugelassen sein.
  • Der Weg über die Brücke/Ersatzbrücke sei ein wichtiger Rettungsweg!
  • Eine wichtige Buslinie (620) führe über die Brücke.

 

Herr Weis führt aus, dass der ADFC-Teltow und der ADFC-Kleinmachnow dieselbe Auffassung haben, und zwar, dass die Benutzungspflicht auf den Radwegen am Thomas-Müntzer-Damm/Warthestraße aufgehoben wird und dass dieser Bereich eine Gehweg-Radfahrer-Freiregelung erfährt.

 

Herr Grubert sagt zu, dass o. g. Schreiben an die Gemeindevertreter zu verteilen.

 

Alle Nachfragen wurden beantwortet.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Schramm, Herr Bültermann, Herr Weis