Frau Dettke möchte gern wissen, wie die Verwaltung auf die Umsetzung der neuen Straßenreinigungssatzung vorbereitet ist. Im § 5 wurde die maschinelle Reinigung verboten. Aus ihrer Sicht ist dafür Sorge zu tragen, dass die Wege so verändert werden, dass eine maschinelle Reinigung möglich ist. Gibt es dafür Pläne? Laut Frau Dettke ist eine manuelle Reinigung bevölkerungsunfreundlich und durch Firmen nicht zu leisten. Wird es einen Nichtanwendungserlass geben?

Herr Piecha informiert, dass die Verwaltung eine veränderte Straßenreinigungssatzung vorgelegt hat und diese durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde.

Diese Satzung ist durch die Verwaltung und durch die Bevölkerung anzuwenden.

Ein Wegebauprogramm gibt es nicht.