Frau Sahlmann führt aus, dass man sich mit diesem Thema schon seit 10 Jahren beschäftigt. Es sei ein immer wiederkehrendes Thema hier im UVO-Ausschuss. Es betrifft die Grünflächen, u. a. auch die breiten Grünstreifen zwischen Fahrbahn- und Gehweg, wie z. B. Stammbahn, Hohe Kiefer, Wendemarken, Zehlendorfer Damm sowie das Parken in den Zufahrten, was bisher nicht bzw. wenig geahndet wurde.

 

Herr Grubert erläutert das Grobkonzept: „Das Grobkonzept sieht vor, eine verträgliche Lösung zwischen den Anwohnern, dem fließenden Fahrbahnverkehr und dem Erhalt/Sicherung der Grünflächen zu bekommen. Wir stellen uns vor, ausgehend von der Regelung, dass das Parken in der Grünfläche nicht gestattet und in einer Satzung wie folgt zu regeln ist: Das Parken in der Grünanlage wird im Moment abgestraft, das Parken auf der Zufahrt nicht. Es gibt die Möglichkeit, zukünftig eine Genehmigung für eine Zufahrt zum Parken als Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Dieses wird ähnlich eines Anwohnerausweises festgeschrieben für ein bestimmtes Fahrzeug. Das ist anwohnergebunden und auch zeitlich immer befristet. Sollte das Fahrzeug verkauft werden, kann der Ausweis umgeschrieben werden. Das Ganze ist gebührenpflichtig. Die Fläche der Zufahrt wird auf 3,50 m begrenzt und wird von uns eingefriedet. Diejenigen, die keinen Anwohnerparkausweis haben, werden abgestraft. Somit wird ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet. Weiterhin werden Poller aufgestellt, um das Parken auf den Grünflächen zu verhindern. Insgesamt handelt es sich um 350 Überfahrten. Nach der Sommerpause würde dann die Verwaltung einen Beschluss zur Abstimmung einbringen. Die Übersicht der Grünflächen wird dem Protokoll beigefügt (Anlage 3).“

 

Herr Tauscher und Herr Schramm begrüßen den Vorschlag und sprechen sich für einen Schrifttext aus.

 

Alle Nachfragen wurden beantwortet.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Weis, Frau K. Heilmann, Herr Gutheins, Herr Tauscher, Herr Sahlmann, Herr Affeldt