Beschluss: zurückgestellt

Präambel:
Mit dem Beitritt zum Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder e. V. in Jahr 2004 hat sich die Gemeinde Kleinmachnow zu konkreten Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen verpflichtet.

 

Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt:

·       Der FD-Klima legt dem UVO-Ausschuss alle zwei Jahre, beginnend im 3. Quartal 2015, einen integrierten Energie- und CO2-Bericht vor, vereinheitlicht damit das Monitoring und stellt diesen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dieser Bericht wird gemäß den Empfehlungen des Klimabündnisses auf der für diese Zwecke eingerichteten Software erstellt, um einen qualitativen und nachhaltigen Schritt in der Berichterstattung zu erreichen.

·       Der FD-Klima erarbeitet auf Basis des aktuellen Datenbestandes bis Ende 3. Quartal 2015 ein Maßnahmenprogramm, um die CO2-Reduktionsziele[1] zu erreichen. Das Maßnahmenprogramm ergänzt das 2010 beschlossene integrierte Klimaschutzprogramm und beinhaltet quantifizierte und evaluierbare Maßnahmen sowie Zielaussagen zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen der Gemeinde Kleinmachnow. Es wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt.

·       Der FD Klima erläutert dem UVO-Ausschuss halbjährlich, beginnend im 3. Quartal 2015, den aktuellen Stand und die laufenden Maßnahmen der Umsetzung des Klimaschutzprogrammes.

 

[1] Reduktionsziel Bundesregierung und EU: -40% bis 2020 (Basisjahr 1990); Reduktionsziel Klimabündnis: -50% bis 2030 (Basisjahr 1990)



[1] Reduktionsziel Bundesregierung und EU: -40% bis 2020 (Basisjahr 1990); Reduktionsziel Klimabündnis: -50% bis 2030 (Basisjahr 1990)


Frau Huckshold verteilt eine schriftliche Stellungnahme von Herrn Piekarski vom 07.04.2015 zum Schreiben der Lokalen Agenda 21 AG Energie und Klimaschutz Kleinmachnow zur Fachinformation BAU 004/14 zur Berechnung der Treibhausgasemissionen. Herr Piekarski erläutert das Antwortschreiben.

 

Herr Liebrenz (einer der Einreicher Fraktion B90/Grüne) erläutert den Antrag.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • kein weiteres Gutachten nötig
  • über Stagnation muss berichtet werden
  • mit diesem Antrag soll Transparenz geschaffen werden
  • dieser Antrag sollte möglichst ein Antrag aller Fraktionen werden
  • zu strenge Regelung, der Verwaltung Daten vorzugeben, wann sie was machen soll
  • Warum soll die Gemeinde Daten erheben, wenn der Landkreis diese dann sowieso erhebt (z. B. Stromfragestellung)?
  • Brauchen wir noch einen Klimaschutzbeauftragten?
  • konkrete Maßnahmen fehlen
  • Förderrichtlinie zur Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative (Förderung bis zu 60 % der Investitionskosten möglich), Anträge sind einzureichen vom 31.03.2015 bis 31.03.2016  (s. Anlage 4)
  • Thema in die Klausurtagung aufnehmen
  • Möglichkeit prüfen, externe Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen

 

Vertagung des Antrages in die nächste Sitzung (10.06.2015), (s. auch Ausführungen unter TOP 2).

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Gutheins, Herr Liebrenz, Herr Dr. Haase, Frau Heilmann, Herr Eggert, Herr Weis, Herr Schramm