Das Parken auf straßenbegleitenden Grünstreifen in Kleinmachnow wird
nach wie vor von vielen Bürgern Kleinmachnows als ein Problem empfunden. Hierzu
stelle ich folgende Fragen:
1.
Ist
es in Kleinmachnow verboten auf den straßenbegleitenden Grünstreifen zu halten
bzw. zu parken?
2.
Sofern
1. bejaht wird, aus welcher Rechtsnorm ergeben sich derartige Verstöße?
3.
Wie
viele Parkverstöße (allgemein) hat das Ordnungsamt im vergangenen Jahr
festgestellt?
4.
Wie
viele der Parkverstöße aus 3. betreffen das – ggf. widerrechtliche – Parken auf
straßenbegleitenden Grünstreifen?
5.
An
wie vielen Tagen ist das Ordnungsamt im vergangenen Jahr ausgerückt?
6.
Wie
oft davon mit dem Ziel Parkverstöße aufzunehmen?
Die Fragen sind durch die Verwaltung schriftlich beantwortet worden.
Anmerkung von Herrn Schramm
Die Antwort auf die 2. Frage hat mich etwas überrascht, da ich durch
Eigenrecherche herausgefunden habe, da es entsprechende Urteile auf Bundesebene
gibt die sagen, dass nicht die StVO zuständig ist, sondern dass es durch
Verordnungen passieren muss. Ich werde es noch einmal prüfen.