Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Parken auf straßenbegleitenden Grünstreifen in Kleinmachnow wird nach wie vor von vielen Bürgern Kleinmachnows als ein Problem empfunden. Hierzu stelle ich folgende Fragen:

 

1.   Ist es in Kleinmachnow verboten auf den straßenbegleitenden Grünstreifen zu halten bzw. zu parken?

2.   Sofern 1. bejaht wird, aus welcher Rechtsnorm ergeben sich derartige Verstöße?

3.   Wie viele Parkverstöße (allgemein) hat das Ordnungsamt im vergangenen Jahr festgestellt?

4.   Wie viele der Parkverstöße aus 3. betreffen das – ggf. widerrechtliche – Parken auf straßenbegleitenden Grünstreifen?

5.   An wie vielen Tagen ist das Ordnungsamt im vergangenen Jahr ausgerückt?

6.   Wie oft davon mit dem Ziel Parkverstöße aufzunehmen?

 

 

Die Fragen sind durch die Verwaltung schriftlich beantwortet worden.

 

 

Anmerkung von Herrn Schramm

Die Antwort auf die 2. Frage hat mich etwas überrascht, da ich durch Eigenrecherche herausgefunden habe, da es entsprechende Urteile auf Bundesebene gibt die sagen, dass nicht die StVO zuständig ist, sondern dass es durch Verordnungen passieren muss. Ich werde es noch einmal prüfen.