Sitzung: 10.06.2015 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Herr Grubert erläutert den Sachstand: „Die Brücke befindet sich
beidseitig auf Teltower Gemarkung. Die Teltower haben 2011 den Beschluss
gefasst, die Variante Verbreiterung der Brücke, um einen besseren Rad- und
Fußgängerweg zu ermöglichen, nicht vorzunehmen. Diesem lag ein falsches
Schreiben zugrunde. Darin hatte das Wasserstraßenschifffahrtsamt (WSA)
mitgeteilt, dass die Kosten – wenn Änderungen an der Brücke vorgenommen würden
– voll auf denjenigen fallen würden, der der Besteller sei. Das wäre in diesem
Fall die Stadt Teltow gewesen; das deckt sich nach unserer Auffassung nicht mit
dem Wasserstraßenschifffahrtsgesetz und der jetzt im Moment geltenden
Rechtsprechung. Augenblicklich ist es so: Es gibt ein Projekt, was den
Wiederaufbau der gleichen Brücke vorsieht, so wie sie jetzt ist. Die Brücke
selber ist stark sanierungsbedürftig und muss nach Aussage des
Wasserstraßenschifffahrtsamtes in den nächsten 5 Jahren saniert werden. Darüber
hinaus wird es keine Haltbarkeit geben; die Brücke hat Betonkrebs. Vor Beginn
der Arbeiten müsse eine Brückenvereinbarung mit der Stadt Teltow geschlossen
werden und in diesem Zusammenhang sind zwei Fragen offen geblieben: 1. Hat das
Wasserstraßenschifffahrtsamt eine andere Auffassung bei der Verbreiterung der
Brücke? 2. Gibt es während der Bauzeit,
die etwa 18 Monate dauert, eine Behelfsbrücke? Beide Maßnahmen sind vom
Wasserstraßenschifffahrtsamt abgelehnt worden. Das heißt, das
Wasserstraßenschifffahrtsamt will die Brücke nur so bauen, wie sie jetzt dort
ist und will, wenn eine Verbreiterung kommt, die Kostentragung voll auf die
Stadt Teltow umlegen und eine Behelfsbrücke sei nach Auffassung des
Wasserstraßenschifffahrtsamts nicht erforderlich, denn wir könnten sowohl
rettungsdienstmäßig als auch feuerwehrmäßig über Berlin versorgt werden. Teltow
und wir sind dabei, mit dem WSA Magdeburg (Hauptzentrale) ins Gespräch zu
kommen, um noch einmal über die Auswirkungen zu reden unter Berücksichtigung
der geltenden Rechtslage. Ein entsprechendes Schreiben ist nach Magdeburg
gegangen, es gibt bisher noch keine Reaktion. Falls es eine Regelung gäbe, dass
die Brücke verbreitert würde und es müsste ein kleiner Teil von der Stadt
Teltow getragen werden, dann werden wir Teltow nicht im „Regen stehen lassen“
und werden mit dabei sein. Wir werden es uns nicht gefallen lassen, dass keine
Behelfsbrücke kommt. Eine Versorgung sowohl krankenwagen- als auch
feuerwehrmäßig ist über Berlin nicht möglich und führt zu einer Verlängerung
der Rettungszeiten. Es ist unzumutbar, dass man hier verlängerte Rettungszeiten
in Kauf nimmt, die dann möglicherweise Menschenleben gefährden. Zudem gab es
gestern einen Bericht über die Einsatzzahlen der Feuerwehr in Berlin, die um 10
% gestiegen sind. Die Feuerwehr in Berlin ist schon nicht einmal mehr in der
Lage, in ausreichenden Rettungszeiten alles zu versorgen. Wannsee selber soll
in den letzten Jahren zurückgefahren worden sein und wie das
Wasserstraßenschifffahrtsamt uns dann noch sagen kann „wir könnten über Wannsee
im Notfall versorgt werden“ entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Wir haben
mit der Stadt Teltow beschlossen, falls wir nicht in Kürze eine Antwort
bekommen, dann den Weg über die Öffentlichkeit zu gehen, um die Bürger in
unserer Region darüber aufzuklären, was das Wasserstraßenschifffahrtsamt sich
vorstellt.“
Alle Nachfragen wurden beantwortet.
An der Diskussion beteiligten sich: Frau Sahlmann, Frau Storch