Herr Grubert erläutert den Sachstand: „Die Brücke befindet sich beidseitig auf Teltower Gemarkung. Die Teltower haben 2011 den Beschluss gefasst, die Variante Verbreiterung der Brücke, um einen besseren Rad- und Fußgängerweg zu ermöglichen, nicht vorzunehmen. Diesem lag ein falsches Schreiben zugrunde. Darin hatte das Wasserstraßenschifffahrtsamt (WSA) mitgeteilt, dass die Kosten – wenn Änderungen an der Brücke vorgenommen würden – voll auf denjenigen fallen würden, der der Besteller sei. Das wäre in diesem Fall die Stadt Teltow gewesen; das deckt sich nach unserer Auffassung nicht mit dem Wasserstraßenschifffahrtsgesetz und der jetzt im Moment geltenden Rechtsprechung. Augenblicklich ist es so: Es gibt ein Projekt, was den Wiederaufbau der gleichen Brücke vorsieht, so wie sie jetzt ist. Die Brücke selber ist stark sanierungsbedürftig und muss nach Aussage des Wasserstraßenschifffahrtsamtes in den nächsten 5 Jahren saniert werden. Darüber hinaus wird es keine Haltbarkeit geben; die Brücke hat Betonkrebs. Vor Beginn der Arbeiten müsse eine Brückenvereinbarung mit der Stadt Teltow geschlossen werden und in diesem Zusammenhang sind zwei Fragen offen geblieben: 1. Hat das Wasserstraßenschifffahrtsamt eine andere Auffassung bei der Verbreiterung der Brücke?  2. Gibt es während der Bauzeit, die etwa 18 Monate dauert, eine Behelfsbrücke? Beide Maßnahmen sind vom Wasserstraßenschifffahrtsamt abgelehnt worden. Das heißt, das Wasserstraßenschifffahrtsamt will die Brücke nur so bauen, wie sie jetzt dort ist und will, wenn eine Verbreiterung kommt, die Kostentragung voll auf die Stadt Teltow umlegen und eine Behelfsbrücke sei nach Auffassung des Wasserstraßenschifffahrtsamts nicht erforderlich, denn wir könnten sowohl rettungsdienstmäßig als auch feuerwehrmäßig über Berlin versorgt werden. Teltow und wir sind dabei, mit dem WSA Magdeburg (Hauptzentrale) ins Gespräch zu kommen, um noch einmal über die Auswirkungen zu reden unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage. Ein entsprechendes Schreiben ist nach Magdeburg gegangen, es gibt bisher noch keine Reaktion. Falls es eine Regelung gäbe, dass die Brücke verbreitert würde und es müsste ein kleiner Teil von der Stadt Teltow getragen werden, dann werden wir Teltow nicht im „Regen stehen lassen“ und werden mit dabei sein. Wir werden es uns nicht gefallen lassen, dass keine Behelfsbrücke kommt. Eine Versorgung sowohl krankenwagen- als auch feuerwehrmäßig ist über Berlin nicht möglich und führt zu einer Verlängerung der Rettungszeiten. Es ist unzumutbar, dass man hier verlängerte Rettungszeiten in Kauf nimmt, die dann möglicherweise Menschenleben gefährden. Zudem gab es gestern einen Bericht über die Einsatzzahlen der Feuerwehr in Berlin, die um 10 % gestiegen sind. Die Feuerwehr in Berlin ist schon nicht einmal mehr in der Lage, in ausreichenden Rettungszeiten alles zu versorgen. Wannsee selber soll in den letzten Jahren zurückgefahren worden sein und wie das Wasserstraßenschifffahrtsamt uns dann noch sagen kann „wir könnten über Wannsee im Notfall versorgt werden“ entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Wir haben mit der Stadt Teltow beschlossen, falls wir nicht in Kürze eine Antwort bekommen, dann den Weg über die Öffentlichkeit zu gehen, um die Bürger in unserer Region darüber aufzuklären, was das Wasserstraßenschifffahrtsamt sich vorstellt.“

 

Alle Nachfragen wurden beantwortet.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Frau Sahlmann, Frau Storch