Frau Feser berichtet über die allgemeine Situation des KITA-Verbundes. Ihr Bericht gliedert sich in 3 Punkte.

 

1. Personal

Am 11.05.2015 wurden auch Einrichtungen des KITA-Verbundes bestreikt. Insgesamt nahmen 66 pädagogische Mitarbeiter/innen daran teil. Sieben von elf Einrich-tungen waren an diesem Tag geschlossen. Durch die Geschäftsleitung wurde eine Notbetreuung organisiert, für die drei Kinder angemeldet waren, die dann aber nicht genutzt wurde.

 

Zurzeit absolvieren 7 Auszubildende ihre duale Ausbildung im KITA-Verbund. Nach den Sommerferien werden drei Auszubildende in den KITA-Verbund übernommen, vier führen ihre duale Ausbildung weiter.

 

Seit Beginn des Kitajahres 2014/2015 waren oder sind 7 Mitarbeiterinnen in Mutterschutz oder Elternzeit. Elf Mitarbeiter/innen waren länger als 6 Wochen erkrankt.

 

Die Kinderschutzbeauftragte des KITA-Verbundes hat in den vergangenen Monaten alle Einrichtungen besucht und war beratend tätig. In einer Einrichtung (Kindergarten) des KITA-Verbundes kam es im vergangenen Monat zu einer Inobhutnahme durch das Jugendamt. Hier hat sich die unterstützende und beratende Arbeit von Frau Schmidt sehr bewährt.

 

Frau Feser beantwortet die Fragen der WAK-Mitglieder zur Personalsituation.

 

 

19:13 Uhr – Der Steuerberater des KITA-Verbundes, Herr Busch, sowie der Wirtschaftsprüfer, Herr Witing, nehmen an der Sitzung teil.

 

2. Gebäude

Der für die Kita „Regenbogen“, Kapuzinerweg 20, bestehende Pachtvertrag soll vom 01.08.2016 bis zum 31.07.2018 verlängert werden. Der Pächter erhält das einseitige Optionsrecht, das Pachtverhältnis zweimal um jeweils 3 Jahre zu verlängern. Der Pachtzins beträgt zurzeit 2.500,00 € pro Monat. Er erhöht sich ab 01.08.2016 auf 2.575,00 € monatlich und ab 01.08.2018 auf 2.650,00 € pro Monat.

 

Für die Kita „Pitti-Platsch“ erfolgte die grundbuchliche Sicherung der nunmehr lastenfreien Brandabstandsflächen auf dem Nachbargrundstück. Mit der Umsetzung des Gartenhäuschens wurden die Anforderungen der unteren Bauaufsichtsbehörde aus der nach der Teil-Rückübertragung entstandenen Grundstückssituation erfüllt. Das Zumauern der Fenster in der zum Nachbargrundstück zeigenden Hauswand der Kita musste nicht erfolgen.

 

In Vorbereitung des Umzuges der Grundschule „Auf dem Seeberg“/des Hortes „Am Hochwald“ werden für die ersten drei Schulferienwochen im Sommer ca. 80 Kinder dieses Hortes in das Kinderhaus „Ein Stein“ umziehen und zusammen mit den Kindern des Hortes „Ein Stein“ betreut (insgesamt ca. 160 Kinder). Die Eltern sind bereits informiert und zwischen den Einrichtungen wurden alle notwendigen und organisatorischen Absprachen getroffen.

 

Die Eltern der Kinder der Kita „Waldhäuschen“ sind seit Monaten darüber informiert, dass ihre Kinder aufgrund umfangreicher Sanierungsarbeiten im Gebäude im gleichen Zeitraum in den Steinweg 2 – 4 („Villa Lustig“) umziehen. Das Landesjugendamt wird entsprechend informiert und um Genehmigung gebeten.

 

Einzelne Nachfragen werden von Frau Feser beantwortet.

 

3. Kinder

 

Die Aufnahmen zum Kindergartenjahr 2015/2016 sind abgeschlossen. Alle Kindergärten sind voll belegt. In 5 Einrichtungen wird es im Laufe des Kitajahres Über-belegungen geben, da unterjährig weitere Kinder aufgenommen werden, die dann ihren Rechtsanspruch erlangen.

 

Seit dem 01.05.2015 werden in 2 Einrichtungen (1 x Kita, 1 x Hort) des KITA-Verbundes 2 syrische Flüchtlingskinder betreut. In Absprache mit dem Bürgermeister zahlen die Eltern vorerst keinen Elternbeitrag.

 

Der KITA-Verbund betreut zurzeit 4 Kinder aus 2 Familien, bei denen zwischenzeitlich ein Mahnverfahren eingeleitet wurde. Entsprechend der Entgeltordnung können Betreuungsverträge gekündigt werden, wenn trotz zweimaliger Mahnung der Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen wird. Im Interesse der Kinder wurde im KITA-Verbund davon bislang kein Gebrauch gemacht, solange die Vollstreckung läuft. Das bedeutet, dass die Forderungen gegen diese Familien Monat für Monat weiter anwachsen. Aktuell beträgt die aufgelaufene Summe der Forderungen ca. 2.500,00 €.

Seitens des KITA-Verbundes wird die Verständigung mit dem WAK gesucht, bezüglich der künftigen Vorgehensweise in solchen Fällen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bültermann erläutert Frau Feser kurz, warum die bestehende Entgeltordnung nicht den Kriterien des Landkreises zur Sozialverträglichkeit entspricht.

 

Die WAK-Mitglieder sprechen sich dafür aus, dass die Kinder in Betreuung bleiben, die Verträge nicht gekündigt werden, auch wenn die ausstehenden Forderungen weiter anwachsen. Die Entgeltordnung sagt aus, die Verträge können gekündigt werden, aber es besteht nicht die Verpflichtung, sie zu kündigen. Man kann den Kindern ihren Rechtsanspruch auf Betreuung nicht nehmen, sie sind nicht verantwortlich für die Schulden ihrer Eltern. Solange es sich um Beträge in der vorgenannten Größenordnung handelt, und der Betrieb durch diese Forderungsausfälle nicht in Schieflage gerät, sollte Kleinmachnow sich das leisten können.

 

Diese Situation zeigt aber auch, dass die Entgeltordnung unbedingt geändert werden muss. Die WAK-Mitglieder werden sich in ihren Fraktionen bzw. im SKS-Ausschuss nochmals für eine Änderung bzw. Erarbeitung einer sozialverträglicheren Entgeltordnung unter Einbeziehung des KITA-Verbundes einsetzen.