Sitzung: 08.06.2015 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 054/15
Herr Ernsting
Der
Grundstückseigentümer ist zugleich Eigentümer des Grundstückes Zehlendorfer
Damm 9.
Es gibt hier einen
erheblichen Stellplatzbedarf, welcher sich auf diesem Grundstück nicht weiter
ausdehnen lässt, weil die Nutzungsmaße restlos ausgeschöpft sind. Das
Grundstück war auch mit Auslöser des Bebauungsplanes in diesem Bereich, der
B-Plan KLM-BP-035.
Die Bebauung
insgesamt entspricht nicht dem B-Plan, sondern sie beruht auf den Vorbescheid,
der vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes kam.
Durch den Bestand
wird die zulässige GR bereits um 64 m² überschritten. Mit der Realisierung von
drei weiteren Stellplätzen würde die Überschreitung der zulässigen
GR/Nebenanlagen um weitere ca. 30 m² auf dann rund 94 m² steigen.
Die Verwaltung
empfiehlt dem Antrag nicht zuzustimmen.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Herr Schubert, Frau
Dr. Bastians-Osthaus, Frau Sahlmann, Herr Wolschon, Frau Scheib, Herr Grubert,
Frau Bothmann, Herr Kreemke, Herr Pfistner
Abstimmungsergebnis:
6
Zustimmungen / 1 Ablehnung / 1 Enthaltung – mit Stimmenmehrheit zugestimmt