Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Ernsting

Der Grundstückseigentümer ist zugleich Eigentümer des Grundstückes Zehlendorfer Damm 9.

Es gibt hier einen erheblichen Stellplatzbedarf, welcher sich auf diesem Grundstück nicht weiter ausdehnen lässt, weil die Nutzungsmaße restlos ausgeschöpft sind. Das Grundstück war auch mit Auslöser des Bebauungsplanes in diesem Bereich, der B-Plan KLM-BP-035.

Die Bebauung insgesamt entspricht nicht dem B-Plan, sondern sie beruht auf den Vorbescheid, der vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes kam.

Durch den Bestand wird die zulässige GR bereits um 64 m² überschritten. Mit der Realisierung von drei weiteren Stellplätzen würde die Überschreitung der zulässigen GR/Nebenanlagen um weitere ca. 30 m² auf dann rund 94 m² steigen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag nicht zuzustimmen.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schubert, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Frau Sahlmann, Herr Wolschon, Frau Scheib, Herr Grubert, Frau Bothmann, Herr Kreemke, Herr Pfistner


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 1 Enthaltung – mit Stimmenmehrheit zugestimmt