Sitzung: 09.07.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 036/15
1. Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf der Grundlage des Baugesetzbuches
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I
S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. November
2014 (BGBl. I S. 1748) – BauGB ‑
den Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“, bestehend aus
Teil A:
Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Teil B: Textliche Festsetzungen
als Satzung.
2. Die entsprechend dem Abwägungsergebnis geänderte Begründung wird gebilligt.
3. Der Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, sind ortüblich bekanntzumachen.
Anlagen
· Kennzeichnung Geltungsbereich KLM-BP-020 „Kiebitzberge“
· Teil A Planzeichnung (Zeichnerische Festsetzungen)
· Teil B Textliche Festsetzungen
· Begründung, Teil 1 (Allgemeine Begründung)
· ders., Teil 2 (Umweltbericht)
nur zur Information:
· Gegenüberstellung der Festsetzungen („Stand 30.12.2008“ – „Stand 08.06.2015“)
An der Aussprache zur DS-Nr. 036/15 beteiligen sich:
Frau Dr. Kimpfel
Frau Scheib
Herr Ernsting, FDL Stadtplanung/Bauordnung
Abstimmung zur DS-Nr. 036/15:
Die DS-Nr. 036/15 wird einstimmig beschlossen.