Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf der Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl  I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) – BauGB ‑
den Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“, bestehend aus

Teil A: Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Teil B:            Textliche Festsetzungen

als Satzung.

2.    Die entsprechend dem Abwägungsergebnis geänderte Begründung wird gebilligt.

3.    Der Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, sind ortüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

·       Kennzeichnung Geltungsbereich KLM-BP-020 „Kiebitzberge“

·       Teil A Planzeichnung (Zeichnerische Festsetzungen)

·       Teil B Textliche Festsetzungen

·       Begründung, Teil 1 (Allgemeine Begründung)

·       ders., Teil 2 (Umweltbericht)

nur zur Information:

·       Gegenüberstellung der Festsetzungen („Stand 30.12.2008“ – „Stand 08.06.2015“)

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 036/15 beteiligen sich:

Frau Dr. Kimpfel

Frau Scheib

Herr Ernsting, FDL Stadtplanung/Bauordnung

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 036/15:

Die DS-Nr. 036/15 wird einstimmig beschlossen.