Sitzung: 22.06.2015 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 050/15
1. Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des
Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I
S. 1548) – BauGB-
die 1. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee"
(Textbebauungsplan) für das Grundstück Föhrenwald 51 (vgl. Anlage 2) als
Satzung.
2. Die Begründung i. d.
F. vom 08.06.2015 wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister
wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und
zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer
eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich
bekannt zu machen.
- Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 050/15 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
09.07.2015 zu setzen.