Sitzung: 22.06.2015 Hauptausschuss
Im Sinne der Geschäftsordnung liegen keine Anträge vor.
Geschäftsordnungsantrag
von Herrn Templin:
Die Drucksache 066/15 in den öffentlichen Teil zu verlegen. Alle diesen
Vergleich zugrunde liegenden Angaben sind öffentlich. Das ist die entsprechende
Satzung, das sind die Kosten der Baumaßnahme, es sind die Städtebaulichen
Verträge jeweils öffentlich verhandelt worden, die Gegenstand dieser
Vereinbarung sind. Die Drucksache enthält seiner Meinung nach keine
schützenswerten Belange vor der Öffentlichkeit oder einer privaten Person.
→ Die Aussprache zu diesem Antrag findet im nichtöffentlichen
Teil statt.