Im Sinne der Geschäftsordnung liegen keine Anträge vor.

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Templin:

Die Drucksache 066/15 in den öffentlichen Teil zu verlegen. Alle diesen Vergleich zugrunde liegenden Angaben sind öffentlich. Das ist die entsprechende Satzung, das sind die Kosten der Baumaßnahme, es sind die Städtebaulichen Verträge jeweils öffentlich verhandelt worden, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind. Die Drucksache enthält seiner Meinung nach keine schützenswerten Belange vor der Öffentlichkeit oder einer privaten Person.

         Die Aussprache zu diesem Antrag findet im nichtöffentlichen Teil statt.